Betreff
Antrag der KIK-Fraktion vom 08.05.2017/10.05.2017, Nr. 171-5-2017 "Notwohngebiet Kitzingen"
Vorlage
2017/108
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)
Untergeordnete Vorlage(n)

 

1.   Als Anlage wird der KIK-Antrag 171-5 -2017 „Notwohngebiet Kitzingen“ vom 08.05.2017 übergeben sowie der modifizierte konkrete Wortlaut, der der Stadtverwaltung per E-Mail der KIK-Fraktion am 10.05.2017 übersandt wurde. Die Formulierungen des Beschlussentwurfes stammen aus dieser E-Mail.

 

2.   Stellungnahme der Verwaltung:

 

Zu 01:

Der Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Obdachlosenarbeit und die Wohnraumversorgung von Wohnungslosen wird seitens der Verwaltung generell zugestimmt. Dazu wird auf das seitens der Verwaltung vorgelegte Konzept vom 09.09.2016 sowie die Sitzungsvorlage 2016/262 vom 01.12.2016 „Obdachlosenfürsorge in der Großen Kreisstadt - Konzeptionelle Überlegungen zur zukünftigen Handhabung“ verwiesen. Insoweit ist hier lediglich kritisch anzumerken, dass noch nicht klar ist, wie diese Verbesserung konkret umgesetzt wird. Vor dem Hintergrund ist es aus Sicht der Verwaltung auch noch nicht möglich, entsprechende ausreichende Haushaltsmittel einzustellen. Es wird der KIK-Fraktion aber auch darin zugestimmt, dass die Prävention von Wohnungslosigkeit grundlegend ist, ebenso wie die menschenwürdige Unterbringung von Wohnungs- und Obdachlosen. Diesem Punkt kann also in seiner Allgemeinheit durchaus zugestimmt werden.

 

Zu 02:

Eine konkrete Analyse der bisherigen Kitzinger Obdachlosenarbeit sowie der Versorgung von Wohnungslosen mit Wohnraum seitens der Verwaltung zu erstellen, ist grundsätzlich auch möglich und wird befürwortet. Dies kann jedoch nur anhand der bei der Stadt Kitzingen vorhandenen Unterlagen und Kenntnisse geschehen.

 

Zu 03:

Auch hier besteht grundsätzliches Einverständnis. Es wäre jedoch aus Sicht der Verwaltung sinnvoll und wünschenswert, wenn die Überlegungen aus dem Konzept vom 09.09.2016 als Vorgaben einfließen würden. Offen ist hier allerdings, welche externen Experten es geben könnte, die mit einer entsprechenden Konzepterstellung beauftragt werden.

 

Zu 04 bis 06 (Stellungnahme des Bauamtes):

 

Diese Fragen sind Gegenstand des aktuell in Fortschreibung befindlichen Integrierten Handlungskonzeptes (IHK) für den Stadtteil Siedlung. Die Fortschreibung wird intensiv mit der AG Soziale Stadt erarbeitet. Ein Zwischenergebnis soll dem Stadtrat noch vor der Sommerpause 2017 vorgelegt werden.

Bis dahin sollte keine Vorentscheidung getroffen werden.

 

Der Stadtrat möge sich mit der Thematik „Notwohngebiet“ intensiv befassen und beschließen:

 

01   Die Rahmenbedingungen für die Obdachlosenarbeit und die Wohnraumversorgung von Wohnungslosen werden in der Stadt Kitzingen grundlegend verbessert und mittelfristig (innerhalb von fünf Jahren) umgesetzt sowie durch einen zielorientierten Umgang mit der Problematik ersetzt. Die entsprechenden Haushaltsmittel für diese Maßnahmen sind in den Haushalt einzustellen. Ein wichtiger Punkt dabei ist die Prävention von Wohnungslosigkeit und die menschenwürdige Unterbringung von Wohnungs- und Obdachlosen.

 

02   Erstellung einer konkreten Analyse der bisherigen Kitzinger Obdachlosenarbeit sowie der Versorgung von Wohnungslosen mit Wohnraum, um den tatsächlich Bedarf festzustellen und die aktuelle Situation zu erkennen

 

03   Erstellung eines Konzeptes für die zukünftige Obdachlosen- und Wohnungslosenarbeit durch externe Experten in Kooperation mit der Stadtverwaltung und dem Stadtrat

 

04   Entmietung und Räumung des Notwohngebietes innerhalb von drei Jahren

 

05   Abriss der Notwohngebäude in der Egerländer Straße bis 2021

 

06   Zeitgleiche Erstellung von einer Obdachlosenunterkunft sowie von bedarfsgerechtem Wohnraum für Wohnungslose in preiswerter Holzbauweise bis 2019