Betreff
Einziehung, Aufstufung und Umstufung verschiedener Straßenzüge im Bereich Eselsberg Süd
Vorlage
2017/109
Aktenzeichen
60
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

1.    Allgemeine Erläuterungen:

Durch den Bau der Nordtangente und den endgültigen Ausbau der Richard-Wagner-Straße sowie den aktuellen Vermessungsdaten ist die Einziehung, Aufstufung und Umstufung der Wegeflächen notwendig geworden.

Für den Restausbau der Richard-Wagner-Straße (s. Anlage 1, rot markierter Bereich) sind Erschließungsbeiträge gem. der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Kitzingen zu erheben. Grundlage für die Abrechenbarkeit ist die Widmung dieses Teilbereiches zur „Ortsstraße“.  Die betroffenen Anlieger werden zu gegebener Zeit informiert.

 

 

2.    Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes:

A)   Der beschränkt-öffentliche Weg Fl.Nr. 4297 und 2000/3 –Teilflächen - sowie der öffentliche Feld- und Waldweg Fl.Nr. 4297 – Teilflächen – (siehe Anlage 1, grüne Markierung) existieren durch den Bau der Nordtangente nicht mehr. Hier ist ein Einziehungsverfahren gem. Art. 8 Abs. 1 BayStrWG einzuleiten.

 

B)   Durch den Restausbau der Straße „Richard-Wagner-Straße“ gemäß dem Bebauungsplan Nr. 60 – Eselsberg Süd“ ist nunmehr der öffentliche Feld- und Waldweg Fl.Nr. 4310 (Tfl.), Gemarkung Kitzingen, gemäß Art. 7 Abs. 1 i.V.m. Art. 46 Nr. 2    BayStrWG zur Ortsstraße „Richard-Wagner-Straße aufzustufen (siehe Anlage 1, rot markierter Bereich).

 

C)   Mitaufzunehmen bzw. neu zu widmen sind die neugebildeten Grundstücke Fl.Nrn. 4288/3 (Länge 0,040 km) sowie die Fl.Nrn. 4298/1 und 4310/1 gem. Art. 6 Abs. 1   BayStrWG (siehe Anlage 1, rot markierter Bereich), so dass eine Länge von insgesamt  0,153 km zu der bereits bestehenden „Richard-Wagner-Straße“ Fl.Nr. 4310 hinzukommt (siehe Anlage 1, blau umrandeter Bereich).  Der neue Endpunkt ist dann der beschränkt-öffentliche Weg Fl.Nr. 4310 –Tfl.-.

 

D)   Der verbliebene öffentliche Feld- und Waldweg Fl.Nr. 4310 –Tfl.-, der als Verbindungsweg von der restlich ausgebauten Ortsstraße „Richard-Wagner-Straße“ zur bestehenden Ortsstraße „Eselsberg“ dient, ist nach Art. 7 Abs. 1 i.V.m. Art. 53 Abs. 2 BayStrWG zum beschränkt-öffentlichen Weg umzustufen. Anfangspunkt: Fl.Nr. 4310, Richard-Wagner-Straße, Endpunkt: Fl.Nr. 4257/1, Ortsstraße Eselsberg. Länge des Weges: 0,053 km.

Widmungsbeschränkung:  Nur für Fußgänger.  (siehe Anlage 1 – orange markierter Bereich).

  1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

  1. A) Für den  beschränkt-öffentlichen Weg Fl.Nr.  4297 (Tfl.) und 2000/3 (Tfl.) sowie eine Teilfläche des öffentlichen  Feld- und Waldweges Fl.Nr. 4297  ist gemäß Art. 8 Abs. 1  BayStrWG das Einziehungsverfahren einzuleiten.

 

B) Der öffentliche Feld- und Waldweg Fl.Nr. 4310 (Tfl.), Gemarkung Kitzingen, wird gemäß Art. 7 Abs. 1 BayStrWG i.V.m. Art. 46 Nr.  2 BayStrWG zur Ortsstraße „Richard-Wagner-Straße“ aufgestuft.

 

Der Straßenzug beginnt an der bestehenden Ortsstraße „Richard-Wagner-Straße“ und endet am beschränkt-öffentlichen Weg Fl.Nr. 4310 (Tfl.). Er hat eine Länge von 0,113 km.

 

C) Die Fl.Nrn. 4288/3, 4298/1 und 4310/1, Gemarkung Kitzingen, werden gem. Art. 6 Abs. 1 i.V.m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG zur Ortsstraße „Richard-Wagner-Straße“ mitgewidmet (Länge Fl.Nr. 4288/3 = 0,040 km).

 

Gesamte Länge der beiden Straßenzüge = 0,153 km.

 

D) Der öffentliche Feld- und Waldweg Fl.Nr. 4310 Tfl. wird gemäß Art. 7 Abs. 1       BayStrWG i.V.m. Art. 53 Abs. 2 BayStrWG zum beschränkt-öffentlichen Weg  umgestuft.

Anfangspunkt: Fl.Nr. 4310, Ortsstraße Richard-Wagner-Straße, Endpunkt: Fl.Nr. 4257/1, Ortsstraße Eselsberg. Länge des Weges: 0,053 km.

Widmungsbeschränkung: Nur für Fußgänger.