Betreff
Stiftung für Alten- und Pflegehilfe Kitzingen;
Festsetzung des Verwaltungskostenbeitrages an die Stadt Kitzingen
Vorlage
2017/191
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

 

Der Bayer. Kommunale Prüfungsverband hat bei der überörtlichen Prüfung der Jahresrechnungen 2007 – 2010 festgestellt, dass sich der Verwaltungskostenbeitrag der Stiftung für Alten- und Pflegehilfe an die Stadt Kitzingen an den tatsächlichen Aufwendungen der Stadt orientieren soll, wobei die Festsetzung einer niedrigeren Pauschale zulässig ist.

 

Mit Stadtratsbeschluss vom 27.09.2012 wurde für den Zeitraum 01.01.2013 – 31.12.2017 eine jährliche Pauschale von 2.500 € festgesetzt.

 

Für die Jahre 2013 – 2016 wurden tatsächliche Aufwendungen (Personalanteil zzgl. Gemeinkostenzuschlag) in Höhe von 3.713,08 € errechnet. Es wird eine Pauschale in Höhe von 3.500 € jährlich ab 01.01.2018 bis 31.12.2022 (5 Jahre) vorgeschlagen.

 

Eine Zustimmung des Landratsamtes Kitzingen als Stiftungsaufsichtsbehörde ist nicht erforderlich.

 

Der Stiftungspfleger, Herr Stadtrat Heisel, wurde vorab informiert.

 

1.    Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.    Der jährliche Verwaltungskostenbeitrag (fällig am 30.06.) von der Stiftung für Alten- und Pflegehilfe Kitzingen an die Stadt Kitzingen wird für den Zeitraum 01.01.2018 bis 31.12.2022 auf 3.500 € festgesetzt.