Betreff
Bauleitplanung der Gemeinde Biebelried, Bebauungsplan "Pförtlein", OT Kaltensondheim, mit 1. Änderung des Bebauungsplanes Feuerweiher und Änderung des Bebauungsplanes Gärten gem. §§ 13 a und b Abs. 2 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB i.V. m. § 4Abs. 2 BauGB
Vorlage
2018/067
Aktenzeichen
SG 60
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

 

Ausgangslage:

 

Die Gemeinde Biebelried hat in ihren Sitzungen am 06.12.2016 / 25.07.2017 die Aufstellung eines Bebauungsplanes „Pförtlein“, OT Kaltensondheim mit 1.  Änderung des Bebauungsplanes Feuerweiher und Änderung des Bebauungsplanes „Gärten“ beschlossen.

Die öffentliche Auslegung des Planentwurfes erfolgt in der Zeit vom 19.01. bis 20.02.2018.

 

Der Geltungsbereich umfasst die Fl.Nrn. 269 (Teilfläche), 286/1, 286/4 (Teilfläche), 287, 294 (Teilfläche), 273, 272 und 270 (Teilfläche) jeweils der Gemarkung Kaltensondheim (siehe Anlage 1).

 

Grund der Aufstellung ist es, im OT Kaltensondheim wieder Bauplätze anbieten zu können.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes stärkt die Gemeinde Biebelried ihre Funktion als Wohnstandort, da der Ortsteil Kaltensondheim aufgrund seiner Nähe zu Kitzingen ein beliebter Wohnstandort ist (Umgriff siehe Anlage 2).

 

Die Stadt Kitzingen wurde mit Schreiben vom 17.01.2018 aufgefordert, Bedenken oder Anregungen bis zum 22.02.2018 abzugeben. Auf Antrag wurde die Frist bis zum 09.03.2018 verlängert. 

 

 

Fazit:

 

Seitens der Stadt Kitzingen bestehen keine Bedenken gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes. Belange der Stadt werden nicht berührt oder negativ beeinträchtigt.

Die Verwaltung wird das Beschlussergebnis der Verwaltungsgemeinschaft Kitzingen mitteilen.

 

 

1.    Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.    Der Verwaltungs- und Bauausschuss beschließt, dass nachbarliche Belange der Stadt Kitzingen durch die Planungen nicht berührt oder negativ beeinträchtigt werden.

 

3.    Die Verwaltung wird beauftragt, das Beschlussergebnis an die Verwaltungsgemeinschaft Kitzingen  mitzuteilen.