Betreff
Vollzug Baugesetzbuch; Aufstellung Bebauungsplan "Schlossgrund", Rödelsee - Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Vorlage
2018/158
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

Ausgangslage:

 

Mit Schreiben vom 06.03.2018 wurde die Stadt Kitzingen zur Stellungnahme über die frühzeitige Beteiligung aufgefordert.

In der Sitzung des Verwaltungs- und Bauausschusses am 12.04.2018 wurde beschlossen, dass nachbarliche Belange der Stadt Kitzingen durch die Planungen nicht berührt oder negativ beeinträchtigt werden (siehe Anlage 1 – Auszug aus der Niederschrift des Verwaltungs- und Bauausschusses am 12.04.2018).

 

Als nächster Schritt ist die öffentliche Auslegung zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Schlossgrund“ mit Begründung, Begründung zum Grünordnungsplan, Umweltbericht, Untersuchungen zu Geräuscheinwirkungen eines benachbarten Weinbaubetriebs sowie zu Einwirkungen durch den Straßenverkehr und Geotechnischem Bericht vorgesehen, die in der Zeit vom 26.5. bis 30.6.2018 in den Diensträumen der Verwaltungsgemeinschaft Iphofen erfolgt.

 

Die Gemeinde Rödelsee beabsichtigt, den Bebauungsplan als Dorfgebiet (MD) festzusetzen (näheres hierzu siehe auch im Sachvortrag der Sitzungsvorlage vom 26.03.2018 – siehe Anlage 2).

 

Die Lage des Baugebietes ist aus den beiliegenden Plänen (siehe Anlagen 3 und 4) erkennbar.

 

Die Stadt Kitzingen wurde mit Schreiben vom 24.05.2018 aufgefordert, Bedenken oder Anregungen bis zum 30.06.2018 abzugeben.

 

 

 

Fazit:

 

Seitens der Stadt Kitzingen bestehen keine Bedenken gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes. Belange der Stadt Kitzingen werden nicht berührt oder negativ beeinträchtigt.

Die Verwaltung wird das Beschlussergebnis der Gemeinde Rödelsee mitteilen.

 

 

1.    Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.    Der Verwaltungs- und Bauausschuss beschließt, dass nachbarliche Belange der Stadt Kitzingen durch die Planungen nicht berührt oder negativ beeinträchtigt werden.

 

3.    Die Verwaltung wird beauftragt, das Beschlussergebnis an die Gemeinde Rödelsee mitzuteilen.