Betreff
Gemeindeentwicklungskonzept der Stadt Ochsenfurt; Beteiligung und Mitwirkung öffentlicher Aufgabenträger gem. § 139 Abs. 2 BauGB
Vorlage
2018/185
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

Ausgangslage:

 

Die Stadt Ochsenfurt hat die Erstellung eines Gemeindeentwicklungskonzeptes (GEK) unter fachlicher Betreuung durch das Amt für ländliche Entwicklung (ALE) Unterfranken beschlossen, um nicht nur in der Kernstadt sondern auch in den umgebenden Stadtteilen entwicklungsfördernde Maßnahmen anzustoßen.

Zu den 8 Stadtteilen gehören die zur Kernstadt zählenden Stadtteile Bärental und Westsiedlung, die kernstadtnahen Stadtteile Hohestadt und Kleinochsenfurt sowie die peripherer gelegenen Stadtteile Darstadt, Erlach, Tückelhausen und Zeubelried (siehe beiliegender Lageplan – Anlage 1).

Diese entwicklungsfördernden Maßnahmen sind aus staatlichen Mitteln bezuschussbar und sollen zu einer Steigerung der Wohn- und Lebensqualität in den Stadtteilen beitragen. Betreut wird dieses Konzept durch das Amt für Ländliche Entwicklung (ALE).

 

Durch das Gemeindeentwicklungskonzept (GEK) soll das bereits vorliegende Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) für die Stadt Ochsenfurt ergänzt werden. Während das ISEK vor allem auf eine Strukturverbesserung der Kernstadt bzw. Altstadt Ochsenfurt mit finanzieller Unterstützung der Städtebauförderung zielt, soll das GEK die Grundlage für eine Strukturverbesserung auch in den Ochsenfurter Stadtteilen und im umgebenden Landschaftsraum legen.

 

 

Die Stadt Kitzingen wurde gemäß § 139 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom 08.06.2018 aufgefordert, Bedenken oder Anregungen bis zum 13.07.2018 abzugeben.

Antrag auf Fristverlängerung wurde gestellt, um das GEK dem Stadtrat in der Sitzung am 16.10.2018 vorzustellen.

 

 

 

Fazit:

 

Seitens der Stadt Kitzingen bestehen keine Bedenken oder Anregungen zum Gemeindeentwicklungskonzept der Stadt Ochsenfurt. Belange der Stadt Kitzingen werden nicht berührt oder negativ beeinträchtigt.

Die Verwaltung wird das Beschlussergebnis der Stadt Ochsenfurt mitteilen.

 

 

 

 

1.    Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.    Der Stadtrat beschließt, dass nachbarliche Belange der Stadt Kitzingen durch die Planungen nicht berührt oder negativ beeinträchtigt werden.

 

3.    Die Verwaltung wird beauftragt, das Beschlussergebnis der Stadt Ochsenfurt mitzuteilen.