Betreff
Zuschuss zum Neubau mit Erweiterung um zwei Kinderkrippengruppen des Kindergartens St. Johannes in der Glauberstraße 30
Vorlage
2018/199
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

Die Kath. Kirchenverwaltung St. Johannes plant, den bisherigen Kindergarten St. Johannes in der Glauberstraße abzureißen und einen Neubau mit Erweiterung um zwei Kinderkrippen-

gruppen an Ort und Stelle zu errichten.

 

Es gab bereits Planungen im Jahr 2016 für den Neubau des Kindergartens mit Erweiterung der Kinderkrippe (Gesamtkosten 3.080.000 €) und einen Stadtratsbeschluss vom 01.12.2016 (siehe beigefügte Anlage) in dem eine Förderung von max. 2.509.000 € (Regierungsanteil 1.609.000 € und Anteil Stadt Kitzingen 900.000 €) beschlossen wurden.

Aufgrund von Kostenmehrungen musste ein VgV-Verfahren durchgeführt werden.

Mit Schreiben vom 14.05.2018 teilte die Finanzkammer der Diözese Würzburg mit, dass sich die Gesamtkosten für den Kindergarten mit Erweiterung der Kinderkrippe um 228.690 € auf 3.308.690 € erhöht haben und baten um eine Neuberechnung des Zuschusses auf Grundlage der aktuellen Gesamtkosten sowie der neuen Zuwendungsrichtlinie 4. Sonder-

investitionsprogramm (4. SIP).

 

Neu

 

Alt

Berechnung der Zuwendung nach dem aktuellen Förderprogramm Art. 10 FAG + 4. SIP

Berechnung der Zuwendung nach dem Sonderförderprogramm Kindertagesfinanzierung aus dem Jahr 2016

 

 

Gesamtkosten:                                          3.308.690 €

 

Gesamtkosten:                                          3.080.000 €

Kostenrichtwert:                                        4.455 € / m²

Kostenrichtwert:                                        4.102 € / m²

Summenraumprogramm

(förderfähige Kosten):                                       477 m²

Summenraumprogramm

(förderfähige Kosten):                                       471 m²

 

 

Fördersätze

 

Art. 10 FAG derzeit 60 % vom Kostenrichtwert

 

4. SIP Aufschlag     30 % vom Kostenrichtwert

Art. 10 FAG 70 % + Aufschlag 10,4 % = 80,4 % vom Kostenrichtwert nach dem Sonderförderprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung

 

2.000 € je Krippenplatz (28 Plätze)

 

Berechnung: (*Kostenrichtwert)

 

 

4.455 € x 477 m²                                  = 2.125.035 €*

2.125.035 € x 60 %                              = 1.275.021 €

2.125.035 € x 30 %                             =    637.510 €

Vorauss. Zuwendung Reg. v. Ufr.          1.912.531 €

                                                        = rd. 1.913.000 €

 

4.102 € x 471 m²                                 = 1.932.042 €*

1.932.042 € x 80,4 %                         =  1.553.361 €

28 x 2.000 € je Krippenplatz               =      56.000 €

Gesamt Reg. v. Ufr.                               1.609.361 €

                                                         = rd.1.609.000 €

 

 

Gesamtfinanzierung für den Kindergarten              St. Johannes:

 

Reg. v. Ufr. Zuwendung

Art. 10 FAG + 4. SIP                              1.913.000 €

Kostenanteil Stadt Kitzingen

(wie STR 01.12.2016)                               900.000 €

Eigenanteil Kirche (14,98 %)                      495.690 €

Gesamt:                                                 3.308.690 €

Gesamtfinanzierung für den Kindergarten               St. Johannes im Jahr 2016:

 

Reg. v. Ufr. Zuwendung nach

dem Sonderförderprogramm

Kinderbetreuungsfinanzierung                  1.609.000 €

Kostenanteil Stadt Kitzingen                        900.000 €

Eigenanteil Kirche (18,54 %)                       571.000 €

Gesamt:                                                   3.080.000 €

 

 

 

 

Die Verwaltung schlägt vor, der Katholischen Kirchenverwaltung St. Johannes für den Neubau mit Erweiterung um zwei Kinderkrippengruppen eine Zuwendung in Höhe von max. 2.813.000 € (inkl. Anteil Regierung) zu gewähren, vorausgesetzt die Regierung von Unterfranken fördert die Maßnahme in Höhe von 1.913.000 €.

 

Da der Eigenanteil der Finanzkammer bei der Baumaßnahme der Kindertagesstätte St. Johannes bei rd. 15 % liegt, sollte keine weitere Vereinbarung für eventuelle Kostensteigerungen, wie im Schreiben der Finanzkammer gefordert, getroffen werden.

 

1.   Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

2.   Der Beschluss des Stadtrates vom 01.12.2016 Nr. 3 wird wie folgt geändert:

Der Kath. Kirchenverwaltung St. Johannes wird zum Neubau und der Erweiterung um zwei Krippengruppen des Kindergartens St. Johannes ein Zuschuss in Höhe von max. 900.000 € zzgl. der Förderung der Regierung von Unterfranken von voraussichtlich 1.913.000 € gewährt.