Betreff
Stadt Bad Windsheim; Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 81 "Elektrofachmarkt an der Illesheimer Straße" (Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB) ; Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Vorlage
2018/227
Aktenzeichen
SG 60
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

Ausgangslage:

 

Der Stadtrat Bad Windsheim hat in der Sitzung am 26.07.2018 beschlossen, gemäß § 2 BauGB zur geordneten städtebaulichen Entwicklung den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 81 „Elektrofachmarkt an der Illesheimer Straße“ nach § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung i.V.m. § 13 BauGB einzuleiten.

 

Für das Plangebiet ist im derzeit bestehenden Bebauungsplan eine gewerbliche Nutzung (GE) vorgesehen. Mit der jetzigen Planung wird das Ziel verfolgt, für die aktuell noch brach liegende Fläche eine Nutzung als „Sonderbaufläche“ zu ermöglichen.


Das Plangebiet soll gemäß § 12 BauGB i.V.m. § 11 BauNVO als „Sondergebiet“ (SO) mit der Zweckbestimmung „Elektrofachmarkt“ ausgewiesen werden. Die Größe des Plangebietes beträgt ca. 1,09 ha. (siehe Lageplan – Anlage 1).

 

Im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung des Bauleitplanverfahrens nach § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 und § 2 Abs. 2 BauGB wird ein vereinfachtes Raumordnungsverfahren nach Art. 26 Bayer. Landesplanungsgesetz durchgeführt. Hierzu werden die eingehenden Stellungnahmen zur Erstellung einer landesplanerischen Beurteilung an die Regierung von Mittelfranken, Höhere Landesplanungsbehörde, weitergeleitet.

Auf telefonischer Nachfrage bei dem zuständigen Planungsbüro wurde mitgeteilt, dass nach den Vorgaben der Regierung von Mittelfranken,  Höhere Landesplanungsbehörde,  der Kreis der beteiligten Behörden „weiter“ gezogen werden soll und die Stadt Kitzingen deswegen bewusst in den Verteiler mit aufgenommen wurde.

 

Die öffentliche Auslegung des  Entwurfs zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 81 einschließlich der Begründung erfolgt  in der Zeit vom 13.08.2018 bis einschließlich 21.09.2018.

 

Die Stadt Kitzingen wurde mit Schreiben vom  08.08.2018 aufgefordert, Bedenken oder Anregungen bis zum 21.09.2018 abzugeben.

 

Fazit:

 

Seitens der Stadt Kitzingen bestehen keine Bedenken gegen den Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes. Auch ist aus Sicht des Sachgebietes Stadtplanung kein Kaufkraftabfluss dieser langfristigen Bedarfsgüter (Elektro, Haushaltsgeräte etc.) in Richtung Bad Windsheim zu erwarten.

Belange der Stadt Kitzingen werden nicht berührt oder negativ beeinträchtigt.

Die Verwaltung wird das Beschlussergebnis der Stadt Bad Windsheim mitteilen.

1.    Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.    Der Verwaltungs- und Bauausschuss beschließt, dass nachbarliche Belange der Stadt Kitzingen durch die Planungen nicht  berührt oder negativ beeinträchtigt werden.

 

3.    Die Verwaltung wird beauftragt, das Beschlussergebnis der Stadt Bad Windsheim mitzuteilen.