Betreff
Gebührensatzung für die städtische Kindertageseinrichtung "Schülerhort Kitzingen"; hier: Aufhebung der Satzung
Vorlage
2018/237
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

Mit Stadtratsbeschluss vom 01.06.2017 wurde festgelegt, dass die Betriebsträgerschaft für den von der Stadt Kitzingen übergangsweise als öffentliche Einrichtung betriebenen Schülerhort auf einen privaten Träger übergehen und dieser mittels eines Trägerauswahlverfahrens gefunden werden soll.

 

Der Stadtrat hat dementsprechend in seiner öffentlichen Sitzung am 24.10.2017 beschlossen, die Arbeiterwohlfahrt, Bezirksverband Unterfranken e. V., Kantstraße 45 a, 97074 Würzburg, zur Trägerschaft für den bisher von der Stadt Kitzingen betriebenen Schülerhort zu verpflichten. Dementsprechend ist in einer Betriebsträgervereinbarung vom 14.05.2018 vereinbart worden, dass die AWO die Betriebsträgerschaft zum 01.09.2018 übernimmt.

 

Vor diesem Hintergrund ist die städtische Gebührensatzung über die frühere städtische Einrichtung des Schülerhortes aufzuheben.

 

1.      Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.      Die Stadt Kitzingen erlässt nachfolgende Satzung über die Aufhebung der Gebührensatzung für die städtische Kindertageseinrichtung „Schülerhort Kitzingen“ vom 15.07.2016 in der Fassung der Änderungssatzung vom 13.06.2017:

 

Satzung über die Aufhebung der Gebührensatzung für die städtische Kindertageseinrichtung „Schülerhort Kitzingen“

 

Die Große Kreisstadt Kitzingen erlässt aufgrund des Art. 23, 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern folgende

 

Aufhebungssatzung

 

§ 1

Aufhebung der Satzung

 

Die Gebührensatzung der Großen Kreisstadt Kitzingen für die städtische Kindertageseinrichtung „Schülerhort Kitzingen“ vom 15.07.2016 in der Fassung der Änderungssatzung vom 13.06.2017 wird aufgehoben.

 

§ 2

Inkrafttreten

 

Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.09.2018 in Kraft.