Betreff
Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm III - Stadtumbau West;
Bedarfsmitteilung 2019
Vorlage
2018/244
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

Die angemeldeten förderfähigen Kosten sind die geschätzten Gesamtkosten der Maßnahmen. Der Zuschuss der Regierung von Unterfranken beträgt rd. 60 % aus den tatsächlich zuwendungsfähigen Kosten, die sich aus den Einzelanträgen ergeben.

 

 

Stellungnahme des Stadtbauamtes zu den beabsichtigten Einzelmaßnahmen, die angemeldet werden

 

 

1.      Stadtplanung, Stadtentwicklung, Bauleitplanung

 

1.1.  Ergänzende / vertiefende Konzepte für das Gesamt-VU-Gebiet

Die in 2018 erstellte Vorbereitende Untersuchung nach § 141 BauGB soll eine planerische Vertiefung bekommen. Neben den allgemeinen Sanierungszielen sollen konkretere Entwicklungsziele erarbeitet, fortgeschrieben bzw. präzisiert werden. Diese Bearbeitung soll jedoch unmittelbar im Anschluss an die Festlegung des Sanierungsverfahrens erfolgen.

 

Das betrifft u. a. im Einzelnen:

1. Ein Konzept für die Stadtmöblierung

2.  Ein Beschilderungskonzept (Kultureinrichtungen/Stellplatzleitsystem)

3.  Die Entwicklung des Fuß- und Radwegeverkehrs mit entsprechenden Stellplätzen für die Räder (Aufbauend und Ergänzend lt. Punkt 1.2)

4.  Ein Konzept für die Darstellung der Grünräume inkl. Grünverbindungen

5.  Ein Sanierungs- und Farbkonzept für die Gebäude (insbesondere auch für Neubauten)

6. Licht- Beleuchtungskonzept für die wichtigen Gebäude, Brücken und Plätze der Stadt   

1.2.  Gestaltung der Innenstadtstraßen (inkl. Barrierefreiheit)

Mit der Übergabe/Übernahme der heutigen Staatsstraßen im Innenstadtbereich, welche voraussichtlich Mitte 2019 stattfindet, besteht für die Stadt die Möglichkeit die Erneuerung vorzunehmen. Mit Übergabe der Straßen sollten die vorbereitenden Planungen durchgeführt werden, damit zeitnah mit der Realisierung begonnen werden kann. Im Stadtentwicklungsbeirat wurde die Umgestaltung mit Teilen Luitpoldstraße und Kaiserstraße als höchste Priorität gesehen.

Des Weiteren sollen die Bereiche Marktplatz / Herrnstraße / Schweizergasse sowie die Querung Luitpoldstraße / Königsplatz / Fastnachtmuseum senioren- und behindertengerecht gestaltet werden. Dies zeigt den hohen Handlungsbedarf im Innenstadtbereich hinsichtlich der Gestaltung des öffentlichen Raumes.

 

Derzeit wird eine Diskussionsgrundlage erarbeitet. Ziel ist es in diesem Jahr (2018) klare Prioritäten zu definieren und die abschnittsweise Aufwertung des öffentlichen Raumes vorzubereiten. Eine der wesentlichen Zielsetzungen wird es sein, die Innenstadt mit Ihren Geschäften und Läden möglichst wenig zu beinträchtigen und funktionsfähig zu halten. Grundlage einer möglichen Förderung ist der durch den Stadtrat verabschiedete Verkehrsentwicklungsplan.

 

1.3.  Mitfinanzierung des Wettbewerbsverfahrens für das Deusterareal

Das Kultusministerium hat den Neubau des Staatsarchivs auf dem Deusterareal beschlossen. Die verbleibenden Flächen wird die Stadt selbst nutzen, planen und gestalten. Hierbei stehen eine Stellplatzanlage im Nordwesten und eine Grünflächengestaltung im Südosten in Rede. Im Jahr 2019 soll durch das staatliche Bauamt vsl. ein offenes Wettbewerbsverfahren ausgelobt werden. Die Stadt wird sich am Verfahren anteilsmäßig beteiligen. Das Vorgehen soll am 13.12.2018 im Stadtrat vorgestellt werden.

 

1.4. ISEK-Fortschreibung

Grundlage für die künftige Inanspruchnahme von Fördergeldern ist die regelmäßige Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK). Das Fortschreibungsintervall soll maximal 10 – 15 Jahre betragen. Die Stadt Kitzingen hat im Dezember 2006 das erste ISEK beschlossen. Eine Teilfortschreibung für die Konversionsgebiete war im August 2011. Die Aktualisierung ist für 2019 vorgesehen.

 

1.5  Quartierskonzepte

Auf der Grundlage der in der Vorbereitenden Untersuchung von 2018 vorgelegten Missstände und Mängel und den allgemeinen Sanierungszielen sind vertiefende Konzepte für einzelne Quartiere (u. a. Bereich Dekanatszentrum oder Alte Poststraße, Hindenburgring) zu erarbeiten.

 

1.6  Stadtumbaumanagement

Um den Entwicklungsprozess noch besser in Gang zu setzen und dabei insbesondere die Eigentümer, Gewerbebetreibenden und Bewohner einzubinden, ist ein Management sinnvoll. Ähnlich dem Quartiersmanager (Soziale Stadt) ist eine Stelle zu schaffen, welche unter der Leitung des Bauamtes die Innenstadtsanierung steuert.

 

 

2.    Hochbaumaßnahme

 

2.1   Sanierung Kaiserstr. 17; Erweiterung des Rathauses und Einrichtung eines Bürger-serviceraums

Die Stadt Kitzingen hat das Wohn- und Geschäftshaus in der Kaiserstraße 17 erworben, um das angrenzende Rathaus zu erweitern. Dieses Bauwerk ist als „Bürgerhaus, dreigeschossiger traufständiger Satteldachbau, 18.Jh.“ in die bayerische Denkmalliste aufgenommen. Das Dachgeschoss ist nicht ausgebaut und wird lediglich als Lagerraum genutzt. Das Haus ist nicht unterkellert.

Im Gebäude sind zahlreiche Bau- und Umbauphasen bis in die jüngste Vergangenheit ablesbar. Die Ursprünge des Baus liegen vor dem 18. Jahrhundert. Das Haus steht derzeit leer und soll als Erweiterung des Rathauses weiter genutzt werden.

Zudem ist die Einrichtung eines Bürgerserviceraums in der Kaiserstraße 17 geplant, in welchem beispielsweise Vorstandssitzungen des Freundeskreises der Partnerstädte, Beratungstage des Bayerischen Blinden- und Sehbehindertenbundes sowie weitere Treffen von Vereinen oder Bürgern stattfinden können.

 

 

3.      Tiefbaumaßnahmen

 

3.1     Neugestaltung Oberer Mainkai

Der Stadtrat hat am 30.07.2015 beschlossen, die notwendige Sanierung der Kaimauer und die Erneuerung des Oberen Mainkais als gemeinsame Maßnahme zu planen und zu realisieren. Aufgrund des Stadtratsbeschlusses am 02.02.2017 konnten die Planungsleistungen vergeben werden.

Es geht bei der Gestaltung des Oberen Mainkais grundsätzlich nicht nur um eine Fortführung des bestehenden Mainkais. Mit dem Vorentwurf der Stadtverwaltung wurden auch neue Gestaltungsansätze bzw. Qualitäten aufgezeigt, welche eine intensive Zusammenarbeit mit dem Ingenieurbüro (Kaimauer) beinhalten. Die Aufgabe wird letztendlich darin bestehen neue Gestaltungsansätze und Qualitäten zu realisieren und dennoch auch ein stimmiges Gesamtbild des Mainkais insgesamt zu erzeugen.

Die Förderung des ersten Bauabschnitts (Neubau der Kaimauer) wurde bereits im Juni 2018 von der Regierung von Unterfranken bewilligt. Die Neugestaltung des Oberen Mainkais soll im Anschluss daran als zweiter Bauabschnitt erfolgen.

 

 

3.2  Umgestaltung Mainufer/Stadtgraben im Bereich Glauberstraße

Im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben Glauberstraße 3 - 7 (ehem. Baywa Gelände) soll der Bereich durch die Sanierung des Stadtgrabens, eine Straßenverlegung und Begrünung neue Aufenthaltsqualität bekommen. Eine entsprechende Beschlussfassung wird noch 2018 herbeigeführt.

 

 

4       Kommunales Förderprogramm und Privatmaßnahmen

 

4.1   Förderprogramm der Stadt Kitzingen

Zuschüsse der Stadt Kitzingen für private Vorhaben zur Erhaltung und Verbesserung des Ortsbildes der Stadt Kitzingen.

 

 

1.    Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.    Das Antragsvolumen der förderfähigen Kosten für das Städtebauförderungsprogramm Stadtumbau West für die Haushaltsjahre 2019 - 2022 wird wie folgt festgesetzt:

 

2019:                                              1.075.000 €

2020:                                              1.770.000 €

2021:                                              2.825.000 €

2022:                                              1.375.000 €

Gesamt 2019 - 2022:                     7.045.000 €

 

3.    Die aus der Anlage ersichtlichen Einzelmaßnahmen werden zur Förderung angemeldet.