Anlagevermögen
Die Anlagennachweise nach § 76
KommHV-Kameralistik umfassen die kostenrechnenden Einrichtungen
Abwasserbeseitigung, Städtische Friedhöfe, Wohnmobilstellplatz und Hotelschiffsanlegestelle.
Daneben sind weitere ausgewählte Einrichtungen enthalten, die aus der Anlage
ersichtlich sind.
Folgende Einrichtungen wurden neu
aufgenommen:
·
Stadtbauamt
·
Dreifachsporthalle
Sickergrund (Anlage im Bau)
Die Buchung der Kalkulatorischen Kosten für
das Stadtbauamt erfolgt erstmals im Haushaltsjahr 2019. Bei der Dreifachsporthalle
im Sickergrund erfolgt die Buchung nach der Inbetriebnahme.
Die Bestandsverzeichnisse nach § 75
KommHV-Kameralistik werden geführt. Für das bewegliche Vermögen erfolgt eine
laufende Aktualisierung, die Grundstücke werden im Programm TERA-win verwaltet.
Das Bestandsverzeichnis für Grundstücke
umfasst sämtliche im Eigentum der Stadt Kitzingen stehenden Flächen, die
Anlagennachweise nur einen Teil. In den Anlagennachweisen erfolgt die Bewertung
mit den Anschaffungskosten oder ersatzweise mit dem Bodenrichtwert.
1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.
2. Vom Nachweis des Anlagevermögens wird gem. Art. 102 GO i. V. m. §§ 76, 77 und 81 KommHV-Kameralistik Kenntnis genommen.
Anlagevermögen zum 31.12.2017 (Restbuchwerte lt. Anlagennachweis):
67.425.805,86 €