Betreff
Vermögensnachweis 2017;
Anlagevermögen
Vorlage
2018/272
Art
Sitzungsvorlage (Kenntnisnahme)

 

Die Anlagennachweise nach § 76 KommHV-Kameralistik umfassen die kostenrechnenden Einrichtungen Abwasserbeseitigung, Städtische Friedhöfe, Wohnmobilstellplatz und Hotelschiffsanlegestelle. Daneben sind weitere ausgewählte Einrichtungen enthalten, die aus der Anlage ersichtlich sind.

 

Folgende Einrichtungen wurden neu aufgenommen:

 

·        Stadtbauamt

·        Dreifachsporthalle Sickergrund (Anlage im Bau)

 

Die Buchung der Kalkulatorischen Kosten für das Stadtbauamt erfolgt erstmals im Haushaltsjahr 2019. Bei der Dreifachsporthalle im Sickergrund erfolgt die Buchung nach der Inbetriebnahme.

 

Die Bestandsverzeichnisse nach § 75 KommHV-Kameralistik werden geführt. Für das bewegliche Vermögen erfolgt eine laufende Aktualisierung, die Grundstücke werden im Programm TERA-win verwaltet.

 

Das Bestandsverzeichnis für Grundstücke umfasst sämtliche im Eigentum der Stadt Kitzingen stehenden Flächen, die Anlagennachweise nur einen Teil. In den Anlagennachweisen erfolgt die Bewertung mit den Anschaffungskosten oder ersatzweise mit dem Bodenrichtwert.

 

 

1.    Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.    Vom Nachweis des Anlagevermögens wird gem. Art. 102 GO i. V. m. §§ 76, 77 und 81 KommHV-Kameralistik Kenntnis genommen.

 

Anlagevermögen zum 31.12.2017 (Restbuchwerte lt. Anlagennachweis):

 

67.425.805,86 €