Betreff
Anbringung eines Verkehrsspiegels und eines Verkehrszeichens "Vorfahrt achten" für die Radfahrer an der Einmündung des Lochweges in die Nordtangente
Vorlage
082/2012
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

 

Durch die Anbringung der Lärmschutzwand entlang der Nordtangente im Bereich zwischen Einmündung Lochweg und Auffahrtsrampe St 2271 hat sich eine wesentliche Verschlechterung der Sichtverhältnisse bei der Ausfahrt aus dem Lochweg ergeben. Auch wenn die letzten drei Felder der Lärmschutzwand vor der Einmündung Lochweg durchsichtig sind, muss der Fahrzeugführer bis zur Straßengrenze vorfahren, um einen Einblick nach links in die Nordtangente zu erhalten. Ein Verkehrsspiegel würde die Situation, auch nach Auffassung der Polizei, wesentlich verbessern.

 

Der Radfahrer, der auf dem Radweg von der Auffahrtsrampe der St 2271 in Richtung Lochweg fährt, wird zunächst durch die Lärmschutzwand verdeckt. Nachdem der Radweg entlang der Vorfahrtsstraße führt, hätte der Radfahrer gegenüber dem Fahrzeugführer, der aus Richtung St 2271 in den Lochweg abbiegt, die Vorfahrt. Er wird jedoch von dem rechtsabbiegenden Fahrzeug erst im letzten Moment wahrgenommen. Um den Radfahrer zu schützen, wird vorgeschlagen, für den Radfahrer ein „Vorfahrt achten“ anzuordnen.

 

 

A) Der Anbringung eines Verkehrsspiegels an der Einmündung des Lochweges in die

     Nordtangente wird zugestimmt -  nicht zugestimmt.

 

B) Der Anbringung eines „Vorfahrt achten“ für die Radfahrer an der Querung des Lochweges

     aus Richtung St 2271 wird zugestimmt – nicht zugestimmt.