1.
Ausgangssituation/Anlass
der Planung
Die „Alte Mainbrücke“ muss dringend
instandgesetzt werden. Gemäß Prüfbericht der Brückenhauptprüfung im Jahre 2008
durch die LGA Bautechnik GmbH Nürnberg ist sowohl die überschüttete Gewölbe-/Bogenbrücke auf den beiden
Mainseiten als auch die Plattenbalkenbrücke aus Stahl und die Holztreppe auf
der Etwashäuser Seite in der Dauerhaftigkeit beeinträchtigt. Vor allem bei den
Bogenbrücken ist es die Durchfeuchtung infolge einer fehlenden Abdichtung unter
dem Straßenbelag sowie eine fehlende, den Vorschriften entsprechende
Entwässerung, die eine kurzfristige Instandsetzung erforderlich macht.
Während der Natur in Kitzingen 2011 war die
„Alte Mainbrücke“ für den Pkw-Verkehr gesperrt und nur für den Fußgänger- und
Radverkehr freigegeben. Mit Beschluss vom 13.10.2011 wurde seitens des
Stadtrates festgelegt, dass die `Alte Mainbrücke´ für den motorisierten Verkehr gesperrt bleiben soll.
Auch mit der vorgesehenen zukünftigen
Nutzung als Fußgänger und Radbrücke muss die Brücke dringend wegen der
Durchfeuchtungsschäden und der damit verbundenen Beeinträchtigung der
Dauerhaftigkeit instandgesetzt werden. Die nächste Hauptprüfung steht im Jahr
2014 an.
2. Verkehrliche
Rahmenbedingungen
Mit der Öffnung der Nordtangente im Jahr
2011 verfügt die Stadt Kitzingen über drei leistungsfähige Mainquerungen. Die
Verkehrserhebungen welche im Rahmen des Verkehrsentwicklungsplanes durchgeführt
und im Verkehrsmodell abgebildet wurden haben deutlich gezeigt, dass sich die
Verkehrsverlagerungen ohne Probleme über die drei vorhandenen Bücken bewältigen
lassen und hier auch noch große Reserven vorhanden sind.
Durch die Schließung der `Alten Mainbrücke´
für den motorisierten Verkehr haben sich, auch das zeigt das Verkehrsmodell,
die verkehrlichen Verhältnisse im Innenstadtbereich deutlich verbessert. Dies
hat zur Folge, dass durch die Reduzierung des Durchgangsverkehrs die
Attraktivität der Innenstadt als Zentrum für Einzelhandel stark erhöht hat. Der
Durchgangsverkehr konnte im Innenstadtgebiet in der Kaiserstraße um ca. 18%, in
der Alten Burgstraße um ca. 19% und in
der Luitpoldstraße um ca. 7% reduziert werden.
Im Ergebnis lässt sich somit eindeutig
feststellen, dass die Schließung der `Alten Mainbrücke´ für den motorisierten
Verkehr für die Stadt Kitzingen eine wesentliche und richtige Entscheidung war,
welche die Entwicklung der Kitzinger Innenstadt sowie des Stadtteils
Etwashausen in Zukunft sehr positiv beeinflussen kann.
3. Planerische
Rahmenbedingungen
Die `Alte Mainbrücke´ ist im Kern
mittelalterlich und wurde im 19. bzw. 20 Jahrhundert zum großen Teil baulich
ergänzt oder verändert. So wurde die Brücke 1890 verbreitert, dies ist auch
heute noch an den Gesimsen an der Brücke ablesbar.
Mit der Schiffbarmachung des Mains wurde um
1955 die mittleren Brückenbogen entfernt und eine Stahlkonstruktion, welche den
Binnenschifffahrtsverkehr gewährleisten sollte, eingebaut. Die `Alte
Mainbrücke´ ist ein Bauwerk welches die Stadtsilhouette der Kitzinger Altstadt
maßgeblich prägt. Aus diesem Grund ist es erforderlich, bei der Sanierung der
Brücke ein großes Augenmerk auf die Gestaltung zu legen.
Mit
der Herausnahme des motorisierten Verkehrs kann die Brücke als
Fußgänger- und Radfahrerbrücke umgestaltet werden. Das bedeutet, dass die jetzt
vorhandene Trennung in Straße und Gehweg durch die Schrammborde nicht mehr
notwendig ist. Die vorhandene Fläche der Brücke kann somit ohne abgesetzte
Gehwege, welche die Verkehrssicherheit gefährden, einheitlich gestaltet werden.
Aufgrund der Komplexität der Baumaßnahme und
der unvorhersehbaren baulichen Rahmenbedingungen der historischen Brücke im
Bestand ist in einem ersten Schritt die Beauftragung eines Sanierungskonzeptes
erforderlich. Das Sanierungskonzept muss aufbauend auf einem Entwurf zur
Umgestaltung der Brücke auch den bautechnischen und damit finanziellen Aufwand
ermitteln.
Chronologie
„Alte Mainbrücke“
1312 Errichtung
der Steinbrücke
(Urkundliche
Erwähnung von Brückenmeistern, die für Bau u. Unterhalt
zuständig waren)
1500 Erneuerung der alten Mainbrücke (Länge
ca. 270 m)
Gesamtbreite
ca. 6,83 m (ca. 5,80 m lichte Breite)
1523 Bau
mittleres Brückentor
1891 Verbreiterung der Brücke
mit Natursteinkonsolen und Naturstein- platten,
Ausführung von 2 Gehwegen.
Gesamtbreite ca. 8,19 m (5,00
m Fahrbahn + 2 x 1,50 m Gehweg)
Verbreiterung
mit Natursteinkonsolen und Natursteinplatten.
Ersatz der Natursteinbrüstung
durch ein Eisengeländer.
1945 Sprengung der beiden mittleren Bögen
1948 Fertigstellung
der Instandsetzung
Einweihung am
15.05.1948 durch OB Konrad Döppert
1955 Abbruch
der 3 Mittelgewölbe und Ersatz durch einen Stahlüberbau
mit
einer lichten Breite von 52 m (Gesamtlänge Stahlbau 71 m)
Denkmalschutz
Die Brücke ist in die Liste schutzwürdiger
Bauwerke des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege (BLfD) eingetragen und
steht damit unter Denkmalschutz. Die Belange des Amtes für Denkmalpflege wurden
im Vorfeld abgefragt und können im Ergebnis auf folgende Vorgaben reduziert
werden:
- Erstellung
eines Baualtersplan zur Beurteilung der Maßnahmen aus denkmalfachlicher
Sicht
- Rückbau der
Fahrbahnverbreiterung ist grundsätzlich denkbar
- Hinzuziehung
eines versierten Planers, der in statischer sowie gestalterischer Hinsicht
qualifiziert ist.
- frühzeitige
Abstimmung der Gestaltung mit dem Landesamt für Denkmalpflege
Die genannten Vorgaben werden im weiteren
Verfahren berücksichtigt. Die Planung und die Realisierung wird dabei immer
seitens des BLfD begleitet.
Querungssituation
zur Fußgängerzone
Für die Querungssituation zur Fußgängerzone
wurde eine Lösung erarbeitet die am 26.07.2012 im Stadtrat beschlossen und in
der zweiten Jahreshälfte 2012 umgesetzt werden soll. Die neu gestaltete
Straßenquerung wird bei der Gestaltung der Brücke berücksichtigt.
4. Vorliegende
Kostenkalkulationen
Es liegen folgende Kostenschätzungen von 2
Planungsentwürfen vor, die vom
Landratsamt Kitzingen als ehemaliger Baulastträger beauftragt waren.
1. Sanierung
Mittelöffnung Stahlträger (L = 71 m)
Kostenberechnung Büro
Maier, Würzburg, vom Februar 2000 348.190,00 €
2. Instandsetzung
Bogenbrücke (L = 205 m)
Kostenberechnung Büro
Seib, Würzburg, vom Oktober 2003
2.029.361,00 €
Die aufgeführten Kostenschätzungen sind
mittlerweile veraltet und noch von einer Nutzung der Brücke für den
motorisierten Verkehr ausgegangen. Die Kosten sind daher nur nochmals als
grober Orientierungswert aufgeführt und müssen im Planungsverfahren neu
ermittelt werden.
Kosten
für das Sanierungskonzept
Die Kosten für das zu beauftragende
Sanierungskonzept werden nach einer ersten Voreinschätzung voraussichtlich
zwischen 50.000 und 70.000 € liegen.
Im Haushaltsplan sind für 2012
Planungskosten in Höhe von insgesamt 142.406,30 € eingestellt. Für die Jahre
2013 – 2015 sind Kosten in Höhe von 2,6 Mio. eingestellt (HHSt. 1.6482.9520).
Die Sanierungsmaßnahme der `Alten Mainbrücke´ ist durch Mittel aus der Städtebauförderung – Stadtumbau West -
grundsätzlich förderfähig. Zur Förderhöhe können vom Fördergeber derzeit noch
keine Aussagen gemacht werden. Weitere Förderungen z. B. Denkmalschutz werden
angefragt.
5. Empfehlung
der Stadtverwaltung zum weiteren Vorgehen
Aufgrund der Bedeutung dieser Maßnahme für
die Stadt Kitzingen schlägt die Stadtverwaltung vor, ein qualifiziertes
Planungsteam, bestehend aus einem Brückenbauingenieur, einem Architekten und
einem Lichtplaner mit der Ausarbeitung eines Sanierungskonzeptes zu
beauftragen. Bestandteil dieses Sanierungskonzeptes sind folgende
Leistungsbausteine:
-
Erhebung
des bautechnischen Zustandes
-
Ermittlung
des tatsächlichen Sanierungsaufwandes
-
Erstellung
von Planungsentwürfen ggf. auch in Alternativen als Diskussionsgrundlage
-
Erstellung
eines Beleuchtungskonzeptes
-
Abstimmung
mit den zuständigen Fachbehörden
-
Kostenschätzung
Hierzu werden Angebote von drei
Ingenieurbüros eingeholt, mit der Vorgabe eine Arbeitsgemeinschaft mit einem
qualifizierten Architekten und einem Lichtplaner zu bilden. Diese Angebote
werden dann seitens der Stadtverwaltung hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit
sowie der Qualität überprüft und dem Stadtrat ein Vergabevorschlag
unterbreitet. Die Stadtverwaltung wird parallel hierzu die Fördersituation im
Detail klären und diese bei der weiteren Planung mitberücksichtigen und
aufzeigen.
Ziel ist es auch unter
Wirtschaftlichkeitsaspekten eine attraktive und gestalterisch hochwertige
Lösung zu finden.
6. Zeitplan
Nach derzeitigem Zeitplan wird das
Sanierungskonzept Anfang 2013 vorliegen. Die Vergabe der weiteren
Planungsphasen sowie die Ausschreibung der Bauleistung kann dann Mitte 2013
erfolgen. Sodass die Sanierung im Jahr 2014/2015 erfolgen kann.
1. Der Stadtrat nimmt den Sachvortrag zur Kenntnis.
2. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, für die Sanierung der `Alten Mainbrücke´ ein Sanierungskonzept zu erarbeiten welches die Leistungsphasen 1 und 2 Grundlagenermittlung und Vorentwurfsplanung umfasst.
3. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, für das Sanierungskonzept drei Angebote von Planungsteams einzuholen, welche sich aus einem Brückenbauingenieur, Architekten und einem Lichtplaner zusammensetzen.
4. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, dem Stadtrat nach Auswertung der Angebote einen Vergabevorschlag zu unterbreiten.