Betreff
Sanierung der `Alten Mainbrücke´
Vorlage
091/2012
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

 

1.   Ausgangssituation/Anlass der Planung

 

Die „Alte Mainbrücke“ muss dringend instandgesetzt werden. Gemäß Prüfbericht der Brückenhauptprüfung im Jahre 2008 durch die LGA Bautechnik GmbH Nürnberg ist sowohl die überschüttete  Gewölbe-/Bogenbrücke auf den beiden Mainseiten als auch die Plattenbalkenbrücke aus Stahl und die Holztreppe auf der Etwashäuser Seite in der Dauerhaftigkeit beeinträchtigt. Vor allem bei den Bogenbrücken ist es die Durchfeuchtung infolge einer fehlenden Abdichtung unter dem Straßenbelag sowie eine fehlende, den Vorschriften entsprechende Entwässerung, die eine kurzfristige Instandsetzung erforderlich macht.

 

Während der Natur in Kitzingen 2011 war die „Alte Mainbrücke“ für den Pkw-Verkehr gesperrt und nur für den Fußgänger- und Radverkehr freigegeben. Mit Beschluss vom 13.10.2011 wurde seitens des Stadtrates festgelegt, dass die `Alte Mainbrücke´ für den  motorisierten Verkehr gesperrt bleiben soll.

 

Auch mit der vorgesehenen zukünftigen Nutzung als Fußgänger und Radbrücke muss die Brücke dringend wegen der Durchfeuchtungsschäden und der damit verbundenen Beeinträchtigung der Dauerhaftigkeit instandgesetzt werden. Die nächste Hauptprüfung steht im Jahr 2014 an.

 

 

2.   Verkehrliche Rahmenbedingungen

 

Mit der Öffnung der Nordtangente im Jahr 2011 verfügt die Stadt Kitzingen über drei leistungsfähige Mainquerungen. Die Verkehrserhebungen welche im Rahmen des Verkehrsentwicklungsplanes durchgeführt und im Verkehrsmodell abgebildet wurden haben deutlich gezeigt, dass sich die Verkehrsverlagerungen ohne Probleme über die drei vorhandenen Bücken bewältigen lassen und hier auch noch große Reserven vorhanden sind.

 

Durch die Schließung der `Alten Mainbrücke´ für den motorisierten Verkehr haben sich, auch das zeigt das Verkehrsmodell, die verkehrlichen Verhältnisse im Innenstadtbereich deutlich verbessert. Dies hat zur Folge, dass durch die Reduzierung des Durchgangsverkehrs die Attraktivität der Innenstadt als Zentrum für Einzelhandel stark erhöht hat. Der Durchgangsverkehr konnte im Innenstadtgebiet in der Kaiserstraße um ca. 18%, in der Alten Burgstraße um ca. 19% und in  der Luitpoldstraße um ca. 7% reduziert werden.

Im Ergebnis lässt sich somit eindeutig feststellen, dass die Schließung der `Alten Mainbrücke´ für den motorisierten Verkehr für die Stadt Kitzingen eine wesentliche und richtige Entscheidung war, welche die Entwicklung der Kitzinger Innenstadt sowie des Stadtteils Etwashausen in Zukunft sehr positiv beeinflussen kann.

 

 

3.   Planerische Rahmenbedingungen

 

Die `Alte Mainbrücke´ ist im Kern mittelalterlich und wurde im 19. bzw. 20 Jahrhundert zum großen Teil baulich ergänzt oder verändert. So wurde die Brücke 1890 verbreitert, dies ist auch heute noch an den Gesimsen an der Brücke ablesbar.

 

Mit der Schiffbarmachung des Mains wurde um 1955 die mittleren Brückenbogen entfernt und eine Stahlkonstruktion, welche den Binnenschifffahrtsverkehr gewährleisten sollte, eingebaut. Die `Alte Mainbrücke´ ist ein Bauwerk welches die Stadtsilhouette der Kitzinger Altstadt maßgeblich prägt. Aus diesem Grund ist es erforderlich, bei der Sanierung der Brücke ein großes Augenmerk auf die Gestaltung zu legen.

 

Mit  der Herausnahme des motorisierten Verkehrs kann die Brücke als Fußgänger- und Radfahrerbrücke umgestaltet werden. Das bedeutet, dass die jetzt vorhandene Trennung in Straße und Gehweg durch die Schrammborde nicht mehr notwendig ist. Die vorhandene Fläche der Brücke kann somit ohne abgesetzte Gehwege, welche die Verkehrssicherheit gefährden, einheitlich gestaltet werden.

 

Aufgrund der Komplexität der Baumaßnahme und der unvorhersehbaren baulichen Rahmenbedingungen der historischen Brücke im Bestand ist in einem ersten Schritt die Beauftragung eines Sanierungskonzeptes erforderlich. Das Sanierungskonzept muss aufbauend auf einem Entwurf zur Umgestaltung der Brücke auch den bautechnischen und damit finanziellen Aufwand ermitteln.

 

 

Chronologie „Alte Mainbrücke“

         1312       Errichtung der Steinbrücke

                        (Urkundliche Erwähnung von Brückenmeistern, die für Bau u. Unterhalt
                        zuständig waren)

         1500      Erneuerung der alten Mainbrücke (Länge ca. 270 m)

                        Gesamtbreite ca. 6,83 m (ca. 5,80 m lichte Breite)

         1523       Bau mittleres Brückentor        

   1891       Verbreiterung der Brücke mit Natursteinkonsolen und Naturstein-                                    platten, Ausführung von 2 Gehwegen.

Gesamtbreite ca. 8,19 m (5,00 m Fahrbahn + 2 x 1,50 m Gehweg)
      Verbreiterung mit Natursteinkonsolen und Natursteinplatten.

Ersatz der Natursteinbrüstung durch ein Eisengeländer.

         1945       Sprengung der beiden mittleren Bögen

         1948       Fertigstellung der Instandsetzung
                        Einweihung am 15.05.1948 durch OB Konrad Döppert

   1955       Abbruch der 3 Mittelgewölbe und Ersatz durch einen Stahlüberbau
      mit einer lichten Breite von 52 m (Gesamtlänge Stahlbau 71 m)

 

 

Denkmalschutz

Die Brücke ist in die Liste schutzwürdiger Bauwerke des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege (BLfD) eingetragen und steht damit unter Denkmalschutz. Die Belange des Amtes für Denkmalpflege wurden im Vorfeld abgefragt und können im Ergebnis auf folgende Vorgaben reduziert werden:

 

  1. Erstellung eines Baualtersplan zur Beurteilung der Maßnahmen aus denkmalfachlicher Sicht
  2. Rückbau der Fahrbahnverbreiterung ist grundsätzlich denkbar
  3. Hinzuziehung eines versierten Planers, der in statischer sowie gestalterischer Hinsicht qualifiziert ist.
  4. frühzeitige Abstimmung der Gestaltung mit dem Landesamt für Denkmalpflege

 

Die genannten Vorgaben werden im weiteren Verfahren berücksichtigt. Die Planung und die Realisierung wird dabei immer seitens des BLfD begleitet.

 

 

Querungssituation zur Fußgängerzone

Für die Querungssituation zur Fußgängerzone wurde eine Lösung erarbeitet die am 26.07.2012 im Stadtrat beschlossen und in der zweiten Jahreshälfte 2012 umgesetzt werden soll. Die neu gestaltete Straßenquerung wird bei der Gestaltung der Brücke berücksichtigt.

 

 

 

 

 

4. Vorliegende Kostenkalkulationen

 

Es liegen folgende Kostenschätzungen von 2 Planungsentwürfen vor,  die vom Landratsamt Kitzingen als ehemaliger Baulastträger beauftragt waren.

 

1.    Sanierung Mittelöffnung Stahlträger (L = 71 m)

            Kostenberechnung Büro Maier, Würzburg, vom Februar 2000                  348.190,00 €

                                                                                                                       

2.    Instandsetzung Bogenbrücke            (L = 205 m)

            Kostenberechnung Büro Seib, Würzburg, vom Oktober 2003                2.029.361,00 €

                                                                                           

Die aufgeführten Kostenschätzungen sind mittlerweile veraltet und noch von einer Nutzung der Brücke für den motorisierten Verkehr ausgegangen. Die Kosten sind daher nur nochmals als grober Orientierungswert aufgeführt und müssen im Planungsverfahren neu ermittelt werden.

 

Kosten für das Sanierungskonzept

Die Kosten für das zu beauftragende Sanierungskonzept werden nach einer ersten Voreinschätzung voraussichtlich zwischen 50.000 und 70.000 € liegen.

 

Im Haushaltsplan sind für 2012 Planungskosten in Höhe von insgesamt 142.406,30 € eingestellt. Für die Jahre 2013 – 2015 sind Kosten in Höhe von 2,6 Mio. eingestellt (HHSt. 1.6482.9520). Die Sanierungsmaßnahme der `Alten Mainbrücke´ ist durch Mittel aus der  Städtebauförderung – Stadtumbau West - grundsätzlich förderfähig. Zur Förderhöhe können vom Fördergeber derzeit noch keine Aussagen gemacht werden. Weitere Förderungen z. B. Denkmalschutz werden angefragt.

 

 

5.   Empfehlung der Stadtverwaltung zum weiteren Vorgehen

 

Aufgrund der Bedeutung dieser Maßnahme für die Stadt Kitzingen schlägt die Stadtverwaltung vor, ein qualifiziertes Planungsteam, bestehend aus einem Brückenbauingenieur, einem Architekten und einem Lichtplaner mit der Ausarbeitung eines Sanierungskonzeptes zu beauftragen. Bestandteil dieses Sanierungskonzeptes sind folgende Leistungsbausteine:

 

-       Erhebung des bautechnischen Zustandes

-       Ermittlung des tatsächlichen Sanierungsaufwandes

-       Erstellung von Planungsentwürfen ggf. auch in Alternativen als Diskussionsgrundlage

-       Erstellung eines Beleuchtungskonzeptes

-       Abstimmung mit den zuständigen Fachbehörden

-       Kostenschätzung

 

Hierzu werden Angebote von drei Ingenieurbüros eingeholt, mit der Vorgabe eine Arbeitsgemeinschaft mit einem qualifizierten Architekten und einem Lichtplaner zu bilden. Diese Angebote werden dann seitens der Stadtverwaltung hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit sowie der Qualität überprüft und dem Stadtrat ein Vergabevorschlag unterbreitet. Die Stadtverwaltung wird parallel hierzu die Fördersituation im Detail klären und diese bei der weiteren Planung mitberücksichtigen und aufzeigen.

 

Ziel ist es auch unter Wirtschaftlichkeitsaspekten eine attraktive und gestalterisch hochwertige Lösung zu finden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

6.   Zeitplan

 

Nach derzeitigem Zeitplan wird das Sanierungskonzept Anfang 2013 vorliegen. Die Vergabe der weiteren Planungsphasen sowie die Ausschreibung der Bauleistung kann dann Mitte 2013 erfolgen. Sodass die Sanierung im Jahr 2014/2015 erfolgen kann.

 

 

 

 

1.      Der Stadtrat nimmt den Sachvortrag zur Kenntnis.

 

2.      Die Stadtverwaltung wird beauftragt, für die Sanierung der `Alten Mainbrücke´ ein Sanierungskonzept zu erarbeiten welches die Leistungsphasen 1 und 2 Grundlagenermittlung und Vorentwurfsplanung umfasst.

 

3.      Die Stadtverwaltung wird beauftragt, für das Sanierungskonzept drei Angebote von Planungsteams einzuholen, welche sich aus einem Brückenbauingenieur, Architekten und einem Lichtplaner zusammensetzen.

 

4.      Die Stadtverwaltung wird beauftragt, dem Stadtrat nach Auswertung der Angebote einen Vergabevorschlag zu unterbreiten.