Betreff
Stiftung für Alten- und Pflegehilfe Kitzingen, Jahresabschluss 2011
Vorlage
100/2012
Art
Sitzungsvorlage (Kenntnisnahme)

 

Siehe Stiftungssatzung vom 22.01.1988 in der Fassung vom 17.05.1989.

 

Gemäß § 4 der Stiftungssatzung ist das Grundstockvermögen von 603.960,98 € dauernd und ungeschmälert zu erhalten; der Bestand zum 31.12.2010 betrug 956.073,00 €.

 

Nach beiliegender Abrechnung des Jahres 2011 wurde ein Überschuss von 12.370,16 € erzielt. Hiervon wurde ein Betrag in Höhe von 10.370,16 € dem Stiftungsvermögen zugeführt und 2.000,00 € zur satzungsgemäßen Verwendung an die Caritas-Einrichtungen gGmbH Würzburg für das Alten- und Pflegeheim St. Elisabeth in Kitzingen ausgezahlt. Zusammen mit dem Aufwendungszuschuss in Höhe der jährlichen Darlehenszinsen (siehe Stadtrats-beschluss vom 28.06.1984) von 8.364,22 € ergibt sich somit ein Gesamtzuschuss von 10.364,22 € im Jahr 2011 (10.523,83 € in 2010).

 

Am 31.12.2011 beträgt das Kapitalvermögen durch die Aufstockung 966.443,16 €.

 

Nach Durchführung der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung und des Jahresabschlusses und Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten stellt der Stadtrat bis spätestens 30.06.2013 den Jahresabschluss bzw. die Jahresrechnung in öffentlicher Sitzung fest und beschließt über die Entlastung.

 

 

 

Von den Abschlussergebnissen des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts 2011 der Stiftung für Alten- und Pflegehilfe Kitzingen wird Kenntnis genommen:

 

Verwaltungshaushalt

Einnahmen und Ausgaben                                                                         22.534,38 €

Vermögenshaushalt

Einnahmen und Ausgaben                                                                         28.936,02 €

                                                                                                                    51.470,40 €

 

Zuführung zum Vermögenshaushalt                                                          12.370,16 €

Auszahlung an die Caritas zur zweckentsprechenden

Verwendung, zusätzlich zu dem bereits gewährten

Aufwendungszuschuss in Höhe von 8.364,22 €                                          2.000,00 €

Aufstockung des Stiftungsvermögens                                                       10.370,16 €