In der ordentlichen
Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Stadt Kitzingen am 16.03.2019
wurde Herr Matthias Gernert zum Kommandanten gewählt. Zu seinem Stellvertreter
wurde Herr Andreas Wintzheimer gewählt.
Gemäß Art. 8 Abs. 4 des Bayerischen
Feuerwehrgesetzes bedürfen die Gewählten der Bestätigung durch die Gemeinde im
Benehmen mit dem Kreisbrandrat. Die Bestätigung darf nur erteilt werden, wenn
die fachlichen Voraussetzungen vorliegen und die Gewählten weder aus gesundheitlichen
noch aus sonstigen Gründen ungeeignet erscheinen.
Für den Feuerwehrkommandanten
und seinen Stellvertreter ist der Abschluss der erforderlichen Lehrgänge
vorgeschrieben. Herr Gernert hat bereits alle erforderlichen Lehrgänge
absolviert. Soweit Herr Wintzheimer die erforderlichen Lehrgänge noch nicht
besucht hat, ist dies innerhalb eines angemessenen Zeitraums nachzuholen.
Im Einvernehmen mit dem
amtierenden Kreisbrandrat, Herrn Roland Eckert, Landratsamt Kitzingen, wird
deshalb vorgeschlagen, dem neu gewählten Feuerwehrkommandanten und seinem
Stellvertreter die erforderliche Bestätigung durch die Stadt Kitzingen zu
erteilen.
Für die Bestätigung des Feuerwehrkommandanten und seines Stellvertreters ist der Stadtrat zuständig.
1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.
2. Dem in der Feuerwehrdienstversammlung am 16.03.2019
gewählten Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Stadt Kitzingen, Herrn
Matthias Gernert und dessen in der gleichen Versammlung gewählten
Stellvertreter, Herrn Andreas Wintzheimer, wird hiermit die gemäß Art. 8 Abs. 4
des Bayerischen Feuerwehrgesetzes notwendige Bestätigung erteilt.
Die Bestätigung für Herrn Wintzheimer erfolgt unter der auflösenden Bedingung, dass die noch ausstehende vorgeschriebene Ausbildung innerhalb eines angemessenen Zeitraumes abgeschlossen wird. Soweit von den Staatlichen Feuerwehrschulen noch entsprechende Lehrgangsplätze angeboten werden, gilt ein Jahr als angemessener Zeitraum.