Betreff
Breitbandausbau in Kitzingen;Förderverfahren "Höfebonus" im Rahmen der bayerischen Breitbandförderung;Nebenangebot zur Schließung der Versorgungslücken im Bereich der Kaltensondheimer Straße
Vorlage
2019/099
Aktenzeichen
SG 60
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

Zur Vorgeschichte wird auf den Sachvortrag zur Sitzungsvorlage Nr.  248/2018 verwiesen, die in Kopie beiliegt – siehe Anlage 1.

 

Im Nachgang des damals beschlossenen Hauptverfahrens wurde von einigen Anliegern der Kaltensondheimer Straße schriftlich angefragt, ob die Möglichkeit besteht, ihre Anwesen ebenfalls an das Breitbandnetz anzuschließen. Da bei der ersten Abfrage lediglich ein Anlieger Interesse am Breitbandanschluss gezeigt hatte, wurde dieser Bereich ausgeschlossen und im Hauptangebot nicht berücksichtigt.

 

Aufgrund wiederholter schriftlicher  Nachfragen  der Anlieger wurden mehrere Rücksprachen mit der Regierung von Unterfranken und der Telekom geführt. Nachdem sichergestellt war, dass ein nachträgliches Anschlussgebiet nicht förderschädlich ist und noch in das Verfahren mit aufgenommen werden kann, wurde die Telekom gebeten, ein Nebenangebot abzugeben. Dieses liegt seit dem 18.03.2019 vor.

Die Stadt Kitzingen wird noch folgende Anwesen zusätzlich erschließen:

 

-       Kaltensondheimer Straße 74, 86, 86a, 113, 115, 125    - siehe Lageplan Anlage 2

 

Auch hier greift ein Förderhöchstbetrag von 580.000,-- Euro und ein Fördersatz von 90 v.H.

 

 

Ergebnis Prüfung des Angebots

 

Das Angebot zur Schließung der Versorgungslücken von der Deutschen Telekom GmbH wurde um das Nebenangebot ergänzt, so dass es jetzt eine Wirtschaftlichkeitslücke von 704.000,-- Euro ausweist (vorher:  532.000,-- Euro). Nach Abzug der Förderung durch den Freistaat Bayern bleibt für die Stadt ein Eigenanteil in Höhe von rd. 74.000,--Euro (vorher: 54.000,-- Euro).

 

Anmerkung hierzu:

 

Aus dem bestehenden  Programm zur Schließung der Versorgungslücken im Stadtgebiet  zum Ausbau des Breitbandnetzes sind auf Grund des letzten Bescheides der Regierung von Unterfranken sowie unseres Verwendungsnachweises noch Fördergelder für die Stadt Kitzingen in Höhe von ca. 271.700,-- Euro vorhanden, so dass auf diese Reserven zurückgegriffen werden kann und der Förderhöchstbetrag von 580.000,-- Euro überschritten werden kann und dadurch der Fördersatz von 90 v.H. bestehen bleibt.

 

 

Haushalt

 

Die zusätzlichen Haushaltsmittel in Höhe von ca. 172.000,-- Euro werden für den nächsten Haushalt angemeldet. Die Einnahmen werden ebenfalls angepasst.

 

Technische Umsetzung

 

In dem neu hinzugekommenen Erschließungsgebiet (= 6 Hausanschlüsse) wird ein FTTH- Ausbau (Fibre to the Home) vorgenommen, d.h. es werden Glasfaserkabel bis zu den jeweiligen Gebäuden bis einschließlich Gf-AP-OneBox (Glasfaseranschlusspunkt  Gebäude) geführt. Für diese 6 Hausanschlüsse stehen nach Abschluss der Maßnahme mind. 150 Mbit/s zur Verfügung.

 

 

Weiteres Vorgehen

 

Nach Unterzeichnung und Inkrafttreten des Vertrages ist der Netzbetreiber (Telekom) verpflichtet, die Arbeiten innerhalb von 48 Monaten abzuschließen.

 

Die vorgenannten Beträge der Wirtschaftlichkeitslücke (704.000,-- Euro) sind wie folgt zur Zahlung fällig:

  1. Teilzahlung 25 % nach Abschluss der Planungsphase          =          176.000,-- Euro
  2. Teilzahlung 25 % nach Fertigstellung Tiefbau                        =          176.000,-- Euro
  3. Restzahlung nach Inbetriebnahme                                         =          352.000,-- Euro

 

Parallel hierzu wird die Stadt den Zuwendungsantrag bei  der Regierung von Unterfranken stellen und die einzelnen Zuwendungsraten zeitnah abrufen.

 

 

 

 

 

 

 

 

1.    Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.    Die Ausbaumaßnahmen zur Schließung der Versorgungslücken im Breitbandnetz sind aufgrund des Nebenangebotes vom 04.03.2019 für die Anwesen Kaltensondheimer Straße 74, 86, 86a, 113, 115 und 125 durchzuführen.

 

3.    Den Auftrag erhält die Deutsche Telekom GmbH gemäß Ihrem Angebot vom 04.03.2019.

            Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, den Auftrag zu unterzeichnen.

 

4.    Entsprechende Haushaltsmittel werden für den nächsten Haushalt angemeldet.

 

5.    Die Verwaltung wird beauftragt, die Zuschüsse zeitnah anzufordern.