hier: Auftragsvergabe Faulgasaufbereitung gem. VOB/A
1. Ausgangslage
1.1
Handlungskonzept
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom
08.11.2012 dem Handlungskonzept für Unterhalt und Entwicklung des Klärwerkes
Kitzingen vom 31.03.2012 zugestimmt. Im Rahmen dieses Handlungskonzeptes ist
für das Jahr 2019 die Sanierung der Faulgasaufbereitung des Klärwerkes Kitzingen
vorgesehen.
1.2 Faulgasaufbereitung
Im Rahmen des
Handlungskonzeptes für Unterhalt und Entwicklung des Klärwerkes Kitzingen wurden
zur Verwertung des anfallenden Faulgases 2 neue BHKW-Anlagen installiert. Für
diese BHKW-Anlagen gibt es seit der Inbetriebnahme 2014 den KWK
(Kraft-Wärme-Kopplung) Bonus. Nach den ersten Analysen des Faulgases wurde
zunächst auf die Ertüchtigung des Faulgasaufbereitung verzichtet. Der
vorhandene Gaskältetrockner stammt aus der Erstausrüstung des Klärwerkes und
ist defekt, der Austausch der Anlage ist erforderlich. Eine Gasreinigung ist
aktuell nicht installiert.
Nach einer
Betriebszeit von rund 20.000 Stunden mussten jedoch bei Wartungsarbeiten erste
Verschleißerscheinung an den BHKWs in den Brennräumen festgestellt werden.
Trotz der Einhaltung der vom Hersteller genannten Spurenstoffe im Faulgas wird
zur Einhaltung der gesetzlichen Emissionsvorschriften für die BHKW-Anlagen
sowie zum Schutz vor Korrosion in gasführenden Leitungen und erhöhten
Verschleißerscheinungen der BHKW-Anlagen die Ertüchtigung der Gastrocknung und
die Installation einer Faulgasaufbereitung auf dem Klärwerk Kitzingen
notwendig.
2. Vergabe
Das Stadtbauamt schlägt vor, die Sanierung der
Faulgasaufbereitung des Klärwerkes Kitzingen an die Fa. ELIQUO STULZ GmbH, Beim
Signauer Schachen 7, 79865 Grafenhausen, zum Angebotspreis von
250.815,19
€ brutto
gemäß dem Angebot vom 13.03.2019 zu vergeben.
1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.
2. Der Auftrag für die Sanierung der Faulgasaufbereitung des Klärwerkes Kitzingen wird an die Fa. ELIQUO STULZ GmbH, Beim Signauer Schachen 7, 79865 Grafenhausen, mit einer Auftragssumme von 250.815,19 € brutto gemäß dem Angebot vom 13.03.2019 vergeben.
3. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, ein entsprechendes Auftragsschreiben zu unterzeichnen.