Betreff
Weiterführung der Jugendsozialarbeit an der Grundschule St. Hedwig und der Grundschule Kitzingen-Siedlung
Vorlage
2019/192
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

„JaS - Jugendsozialarbeit an Schulen ist eine Leistung der Jugendhilfe und die intensivste Form der Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule. Sie soll sozial benachteiligte junge Menschen bei ihrer Persönlichkeitsentwicklung unterstützen und fördern. Dadurch sollen deren Chancen auf Teilhabe und eine eigenverantwortliche sowie gemeinschaftsfähige Lebensgestaltung verbessert werden. […] JaS wendet sich an junge Menschen [u. a.] aus Zuwandererfamilien, deren Integration erschwert ist, […].“ (aus der Website des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales)

 

Ausgangslage:

 

 

Grundschule St. Hedwig

 

Mit Beginn des Schuljahres 2011/2012 wurde an der St.-Hedwig-Grundschule eine Jugendsozialarbeiterin mit einem Stellenumfang von 0,5 eingesetzt. Initiiert wurde diese Einrichtung durch die Schulleitung insbesondere mit Blick auf den Anteil an Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund. Um deren Integration adäquat fördern zu können, seien die im Rahmen des Bildungs- und Erziehungsauftrags im Allgemeinen heranziehbaren Möglichkeiten nicht ausreichend. Zuletzt wurde mit Stadtratsbeschluss vom 25.07.2019 der Weiterführung der Bereitstellung eines jährlichen Sachkostenzuschusses von 650 sowie einer Beteiligung mit 50% an den nach Abzug der staatlichen Fördergelder bleibenden Personalaufwendungen vorübergehende bis zum 31.12.2019 zugesagt. Die Beschlussfassung erfolgte vorübergehend, da eine neue Förderrichtlinie noch nicht rechtskräftig vorlag.

 

 

Grundschule Kitzingen-Siedlung

 

Mit Schreiben vom 29.09.2016 beantragte die Schulleitung der Grundschule Kitzingen-Siedlung Unterstützung durch einen Jugendsozialarbeiter und erhielt zum 01.09.2017 eine beim Landkreis eingerichtete Stelle im Umfang von 0,5. Initiiert wurde die Einrichtung durch die Schulleitung insbesondere mit Blick auf den Anteil an Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund (im Schuljahr 2015/2016 waren es 34,2 %) sowie die zunehmende Anzahl von Kindern, die einen festgestellten sonderpädagogischen Förderbedarf benötigen. Die Kinder benötigen in zunehmendem Maße eine individuelle Betreuung. Um eine Integration adäquat fördern zu können, seien die im Rahmen des Bildungs- und Erziehungsauftrags im Allgemeinen heranziehbaren Möglichkeiten nicht ausreichend. Zuletzt wurde mit Stadtratsbeschluss vom 25.07.2019 der Weiterführung der Bereitstellung eines jährlichen Sachkostenzuschusses von 650 sowie einer Beteiligung mit 50 % an den nach Abzug der staatlichen Fördergelder bleibenden Personalaufwendungen vorübergehende bis zum 31.12.2019 zugesagt. Die Beschlussfassung erfolgte vorübergehend, da eine neue Förderrichtlinie noch nicht rechtskräftig vorlag.

 

 

Förderrichtlinie:

 

Die alte Förderrichtlinie wird zum 31.12.2019 ablaufen. Die neue Förderrichtlinie liegt uns leider noch nicht vor. Dem Landratsamt lag eine Arbeitsfassung bereits vor. Demnach wird die neue Förderrichtlinie voraussichtlich ab 01.01.2020 in Kraft treten und voraussichtlich für fünf Jahre bis zum 31.12.2024 gelten.

Grundsätzlich obliegt die Gesamtverantwortung dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, also dem Landkreis. Dieser sieht das Anliegen der Schulen auch als prinzipiell gerechtfertigt und den weiteren Bedarf an Jugendsozialarbeitern als gegeben an.

 

 

 

Zu fassende Beschlüsse:

 

Grundschule St. Hedwig und Grundschule Kitzingen-Siedlung:

 

Die Kostenzusagen der Stadt zur Jugendsozialarbeit an der St.-Hedwig-Grundschule und der Grundschule Kitzingen-Siedlung mit Beschluss vom 25.07.2019 enden mit Ablauf des 31.12.2019.

Seinerzeit wurde für die JaS-Stellen an der St.-Hedwig-Grundschule sowie an der Grundschule Kitzingen-Siedlung zusammen mit dem Landratsamt ein Kompromiss erarbeitet, nach welchem der Landkreis die Stelle schafft und sich Stadt und Landkreis die Personalkosten teilen. Ein Büro sollte vom Sachaufwandsträger, also der Stadt, in der Schule zur Verfügung gestellt werden. Weiterhin wird für die JaS ein Sachkostenzuschuss von 1.300 € (bei einem Stellenumfang von 0,5 - 650 €) geleistet.

Die vom Sachaufwandsträger zu bewilligenden Sachkosten pro Haushaltsjahr belaufen sich bei einem Stellenumfang von 0,5 sowohl bei der St.-Hedwig-Grundschule als auch bei der Grundschule Kitzingen-Siedlung auf derzeit 650 . Die hinzukommenden Personalaufwendungen variieren zwischen den Haushaltsjahren.

 

Die von der Stadt getragenen Personalkosten an der St.-Hedwig-Grundschule beliefen sich in den zurückliegenden drei Haushaltsjahren auf 12.435,33 € (2016), 12.739,63 € (2017) bzw. 13.366,94 € (2018). Bei der Grundschule Kitzingen-Siedlung beliefen sie sich mit Aufnahme der Tätigkeit am 01.09.2017 auf 3.562,41 (2017) bzw. 10.966,10 (2018).

Angesichts der variablen Kostensituation sollte eine Beschlussfassung daher an die Gültigkeit der Förderrichtlinie gekoppelt werden und nicht unbefristet erfolgen.

Leider liegt uns die neue Förderrichtlinie noch nicht vor. Nach Rücksprache mit dem Landratsamt kann aber davon ausgegangen werden, dass diese zum 01.01.2020 in Kraft tritt (evtl. rückwirkend). Der Jugendhilfeausschuss hat mit Sitzung vom 14.11.2019 und der Kreisausschuss mit Sitzung vom 03.12.2019 die Fortsetzung der Jugendsozialarbeit an der Grundschule Kitzingen-Siedlung und der Grundschule St. Hedwig beschlossen (Siehe Anlage 1).

Die Verwaltung schlägt daher vor, unter Vorbehalt der projektbezogenen Förderung durch den Freistaat Bayern sich sowohl bei der St.-Hedwig-Grundschule als auch bei der Grundschule Kitzingen-Siedlung mit 50 % an den nach Abzug der staatlichen Fördergelder verbleibenden Kosten für eine halbe JaS-Stelle für die Dauer der neuen Förderrichtlinie bis zum 31.12.2024 zu beteiligen und die jeweiligen Räumlichkeiten sowie den jeweiligen Sachkostenzuschuss von 650 € bereitzustellen.

 

 

1.   Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

Grundschule St. Hedwig

 

2.    Vorbehaltlich der projektbezogenen Förderung durch den Freistaat Bayern beteiligt sich die Stadt Kitzingen mit 50 % an den nach Abzug der staatlichen Fördergelder verbleibenden Personalkosten für eine halbe JaS-Stelle an der Grundschule St. Hedwig befristet bis zum 31.12.2024.

 

Für die Tätigkeit der/des Jugendsozialarbeiters/in im Umfang einer 0,5 Stelle wird an der Grundschule St. Hedwig für diesen Zeitraum ein jährlicher Sachkostenzuschuss in Höhe von 650 € bereitgestellt.

 

Die Stadt Kitzingen stellt für diesen Zeitraum ein Büro innerhalb der Räumlichkeiten der Grundschule St. Hedwig zur Verfügung.

 

Grundschule Kitzingen-Siedlung

 

3.    Vorbehaltlich der projektbezogenen Förderung durch den Freistaat Bayern beteiligt sich die Stadt Kitzingen mit 50 % an den nach Abzug der staatlichen Fördergelder verbleibenden Personalkosten für eine halbe JaS-Stelle an der Grundschule Kitzingen-Siedlung befristet bis zum 31.12.2024.

 

Für die Tätigkeit der/des Jugendsozialarbeiters/in im Umfang einer 0,5 Stelle wird an der Grundschule Kitzingen-Siedlung für diesen Zeitraum ein jährlicher Sachkostenzuschuss in Höhe von 650 € bereitgestellt.

 

Die Stadt Kitzingen stellt für diesen Zeitraum ein Büro innerhalb der Räumlichkeiten der Grundschule Kitzingen-Siedlung zur Verfügung.