Betreff
Antrag der SPD - Stadtratsfraktion vom 05.03.2012 Bahnhof - Bahnhofsumfeld Antrag der CSU - Stadtratsfraktion zur Stadtentwicklung vom 06.03.2012 Bahnhofsgelände inklusive Bahnhofsvorplatz, Busbahnhof und P+R-Parkplätze
Vorlage
112/2012
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

 

1.                  Vorbemerkung

Der Antrag der SPD wurde bereits am 08.12.2011 gleichlautend gestellt. Für den Antrag wurde seitens der Stadtverwaltung eine Beschussvorlage erstellt. Der Beschluss war auf der Tagesordnung der Stadtratssitzung am 26.01.2012 und wurde nicht behandelt.

 

Darüber hinaus ist die Erneuerung bzw. Entwicklung des Bahnhofsumfelds Gegenstand verschiedener Anträge der Fraktionen (CSU, UsW) im Zusammenhang mit den Haushaltsberatungen.

 

Die aktuellen Anträge der SPD – Stadtratsfraktion und der CSU - Stadtratsfraktion sind inhaltlich sehr ähnlich und werden daher in einer Beschlussvorlage behandelt. Da sich am grundsätzlichen Sachverhalt nichts verändert hat, wird bis zum Unterpunkt Fazit nur die damalige Beschlussvorlage rezitiert.

Aufgrund der Gespräche, welche im Nachhinein mit den Fraktionen geführt wurden, wurde die grundlegende Vorgehensweise angepasst, das Fazit neu formuliert und der Beschlussvorschlag entsprechend ergänzt.

 

 

2.                  Begründungen und Vorschläge der Antragsteller

 

SPD-Stadtratsfraktion

Im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung sind für das Jahr 2012 Mittel in unterschiedlicher Höhe für die Errichtung des Busbahnhofes (70.000,--€), der P + R-Anlage (130.000,-- €) sowie der Umgestaltung des Bahnhofvorplatzes (80.000,-- €) eingestellt.

Damit nicht der Einbau der Schallschutzfenster im Kreuzgebäude (Bahnhofsplatz 2) die einzige Maßnahme an einem der wichtigsten Stadteingänge Kitzingens bleibt, soll auf der Grundlage der Pläne von 2008 (Lageplan/Beginn der Stadtratsperiode) mit der Ausführung der Maßnahme zur Erneuerung des Bahnhofsvorplatzes begonnen werden.

 

CSU-Stadtratsfraktion

Nach der gelungenen Gartenschau mit Sanierung des östlichen und westlichen Mainufers und der Fertigstellung der Tangente, hat der Bahnhofsbereich neben der Attraktivität der Kitzinger Altstadt eine sehr hohe Priorität. Der Bau eines Parkdecks wird aus Kostengründen und aus gestalterischen Aspekten abgelehnt.

 

3.                  Stellungnahme der Stadtverwaltung

Die Stadtverwaltung begrüßt die Anträge der SPD als auch der CSU-Stadtratsfraktion.

 

Begründung der Stadtverwaltung

 

Ausgangssituation

Das Bahnhofsumfeld ist ein wesentliches Aushängeschild der Stadt Kitzingen. Aufgrund der derzeitigen Situation ist dringend eine Überplanung und Verbesserung dieser Situation erforderlich. Um dieses Ziel zu verfolgen hat die Stadt Kitzingen die unmittelbar an den Bahnhof grenzenden Flächen erworben. Ziel ist es im unmittelbaren Bereich des Bahnhofs folgende wesentlichen Nutzungen unterzubringen;

 

1. 230 – 260 Kfz.-Stellplätze

Die Prognose wurde am 03.08.2009 auf Grundlage der aktuellen Fahrgastzahlen aktualisiert.

 

2. Zentraler Omnibusbahnhof mit 8 Bussteige

Der Bedarf sowie die Andienbarkeit dieser Bussteige wurde seitens des ÖPNV-Beauftragten des Landkreises Kitzingen vorgegeben.

 

Ein wesentlicher Punkt ist hierbei die Erreichbarkeit des Bahnhofes und die Abwicklung der Verkehre (Busverkehr, Kfz-Verkehr, Radverkehr, Fußgänger). Die Verkehrsführung wirkt sich auf große Teile der Stadt aus und ist seitens eines Verkehrsplaners unter Berücksichtigung des übergeordneten Straßennetzes zu überprüfen.

Darauf aufbauend kann eine städtebauliche bzw. architektonische Lösung erarbeitet werden.

 

Ziel der Planung muss es sein einen attraktiven möglichst verkehrsfreien Bahnhofsvorplatz als Entree in die Stadt zu gestalten und alle wichtigen Funktionen wie; Kiss&Ride, Taxistellplätze, Behindertenstellplätze, Fahrradstellplätze, Toilette so unterzubringen dass möglichst wenig Konflikte zwischen den Verkehrsteilnehmern entstehen. Ein wesentlicher Punkt ist hierbei auch die sichere Gestaltung des Schulweges.

Mit dem Ausbau der Tangenten und dem geplanten Ausbau der Bahnunterführung in der Inneren Sulzfelder Straße könnten sich hier neue Möglichkeiten der verkehrlichen Erschließung des Bahnhofes ergeben.

 

Planungsumgriff

Seitens der Stadt wurden von der Deutschen Bahn AG sämtliche zur Verfügung stehenden Flächen im Bahnhofsumfeld erworben (s. Anlage). Ein weiterer Flächenerwerb ist nicht möglich und wurde seitens der Deutschen Bahn AG abgelehnt. Um auch die seitens der Deutschen Bahn AG nicht veräußerbaren Flächen unmittelbar vor dem Bahnhofsgebäude überplanen zu können, ist ein langfristiger Pachtvertrag mit der Deutschen Bahn AG erforderlich (Plan s. Anlage).

 

Angemeldete Finanzmittel

Die Planung und Realisierung des Bahnhofsumfeldes folgt einem Stufenplan. Das bedeutet das die Realisierung der Einzelprojekte nicht parallel sondern zeitlich gestaffelt erfolgt um auch während der Bauphase die Erschließung des Bahnhofs und die zur Verfügung Stellung der notwendigen Parkplätze zu gewährleisten. Für das Projekt Bahnhofsumfeld wurden daher folgende Mittel angemeldet:

 

Park&Ride

Für den Park & Ride Planung wurden insgesamt 130.000 € angemeldet

Die Mittel für das Jahr 2012 umfassen dabei lediglich die Planungskosten. Die Realisierung ist dabei für die Jahre 2013/14/15 vorgesehen. Hierzu wurden entsprechende Finanzmittel in Höhe von 400.000 € (2013), 750.000 € (2014), 750.000 € (2015) und 175.000 € (2016) im Finanzplan vorgesehen.

 

ZOB

Für den ZOB wurden70.000 € angemeldet. Auch hierbei handelt es sich um die reinen Planungskosten. Die Realisierung des ZOB ist für 2015/2016 im Anschluss an die Realisierung des P&R-Anlage geplant um auch während der Bauphase die erforderlichen Stellplätze zur Verfügung stellen zu können. Auch für die Realisierung wurden bereits entsprechende Mittel in Höhe von 330.000 € (2015), 200.000 € (2016) im Finanzplan vorgesehen.

 

Bahnhofsvorplatz

Für den Bahnhofsvorplatz wurden 80.000 € für die Planung 2012 eingestellt. Die Realisierung erfolgt parallel zum ZOB. Entsprechende Mittel in Höhe von 90.000 € (2014), 200.000 € (2015), 400.000 € (2016) wurden ebenfalls im Finanzplan vorgesehen.

 

Fazit

Aufgrund der Tatsache, dass sich die künftige Planung des Bahnhofsumfeldes auf die Erschließung des Bahnhofes, die Lenkung der Verkehre sowie die Gestaltung des Stadteingangs auswirkt, müssen alle möglichen Planungsalternativen in Betracht gezogen werden um die für Kitzingen optimale Lösung herauszukristallisieren.

 

Mit den erhobenen Infrastrukturbedarfen und den durchgeführten Vorplanungen liegt grundsätzlich ausreichend Daten- und Planmaterial vor um die noch offenen Fragen in einem konkurrierenden Planungsverfahren beantworten zu lassen. Eine weitere Machbarkeitsstudie  oder Vorplanung ist daher nicht erforderlich. In diesem Verfahren sollten durch Planungsteams, welche sich aus einem Verkehrs-, Stadt- sowie Freiraumplaner zusammensetzen Lösungsmöglichkeiten erarbeitet werden.

 

Insbesondere die beiden grundsätzlichen Lösungsmöglichkeiten; Parkhaus im Süden oder Parkdeck mit darunterliegendem Busbahnhof auf der nördlichen Fläche können hierbei u.a. anhand der Kriterien Kosten, Auswirkungen auf die verkehrlichen Abläufe, Beeinträchtigung angrenzender Nutzungen und Gestaltungspotential überprüft werden. Die Stadtverwaltung rät davon ab sich bereits zum jetzigen Zeitpunkt auf eine Variante festzulegen, da noch nicht alle Aspekte bei beiden Varianten vergleichbar dargestellt wurden. Dies ist für eine nachhaltige Entscheidung notwendig.

 

Aufgrund des dargestellten Sachverhaltes schlägt die Stadtverwaltung vor mit folgenden Aufträgen beauftragt zu werden um für das Bahnhofsumfeld baldmöglichst eine umsetzbare Planung vorliegen zu haben.

 

 

Ergänzender Beschlussvorschlag der Verwaltung

 

1.      Der Stadtrat beschließt, dass für die Gestaltung des Bahnhofumfeldes ein konkurrierendes Planungsverfahren durchgeführt wird.

 

2.      Die Verwaltung wird beauftragt, ein konkurrierendes Planungsverfahren mit Planungsteams, bestehend aus einem Verkehrs-, Freiraum- sowie einem Stadtplaner/Architekt, vorzubereiten und dem Stadtrat ein Durchführungskonzept zur Entscheidung vorzulegen.

 

3.      Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Bahn AG in Verhandlung zu treten und einen Vertrag auszuarbeiten der eine Überplanung der Bahnflächen unmittelbar vor dem bestehenden Bahnhofsgebäude ermöglicht (Plan s. Anlage).

 

4.      Die Verwaltung wird beauftragt, unter Berücksichtigung der bestehenden Verträge, die erforderlichen vertraglichen Regelungen zur Durchführung des konkurrierenden Planungsverfahrens und der nachfolgenden Planungen (insbesondere des Bebauungsplanverfahrens), vorzubereiten.

 

 

 

  1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

  1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, auf Basis der vorhandenen Planungen die Entwicklungsmöglichkeiten im Bahnhofsbereich aufzuzeigen und einen umsetzbaren Planentwurf vorzulegen.

 

  1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, unter Berücksichtigung des denkmalgeschützten Gebäudes mit der Ausführung zu beginnen.

 

  1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die Bahn auf die Notwendigkeit der behindertengerechten Gestaltung des Bahnhhofs hizuweisen.