Betreff
Antrag der Kath. Kirchenstiftung St. Johannes auf Gewährung eines Zuschusses für die Generalausreinigung der Kirchenorgel der Kath. Pfarrkirche St. Johannes
Vorlage
2019/196
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

Die Kath. Kirchenstiftung St. Johannes ist Eigentümerin der Kirchenorgel in der Kath. Pfarrkirche St Johannes. Mit Schreiben vom 27.05.2019 beantragt die Kath. Kirchenstiftung St. Johannes für die Generalausreinigung der Kirchenorgel einen Zuschuss in Höhe von 15.000 € - 20.000 € bei voraussichtlichen Gesamtkosten in Höhe von 110.000 €.

 

Die Orgel wurde im Jahre 1996 erbaut und 2007 durch das noch fehlende Schwellwerk ergänzt. Es ist notwendig, dass in regelmäßigen Abständen von ca. 20 bis 25 Jahren eine Generalausreinigung durchgeführt wird. Im Zuge der Ausreinigung soll ein zusätzliches Register (Contraposaune 32) installiert  sowie die vorhandene elektronische Setzeranlage ausgetauscht werden.

Die Kirchenmusik in der Kath. Kirche St. Johannes ist ein wesentlicher Bestandteil des kulturellen Lebens in Kitzingen und Umgebung (Orgelmusik zur Marktzeit, vielfältige Konzerte und musikalische Gestaltungen von Gottesdiensten).

 

Mit Schreiben vom 25.06.2019 wurde von der Kath. Kirchenstiftung St. Johannes der angeforderte Finanzierungsplan sowie der Kostenvoranschlag für die Generalausreinigung der Orgel übermittelt.

 

Die Gesamtkosten für die Generalausreinigung der Orgel belaufen sich lt. Kostenvoranschlag auf rd. 90.000 €. Im Finanzierungsplan der Kath. Kirchenstiftung wurden als Zuschuss der Stadt Kitzingen 15.000 € veranschlagt

 

Bei bisherigen Sanierungsmaßnahmen von Kirchenorgeln (Überholung von Kirchenorgeln) hat die Stadt Kitzingen einen Zuschuss in Höhe von rd. 10 % der zuwendungsfähigen Kosten gewährt.

 

Daher schlägt die Stadtkämmerei vor, für die geplante Generalausreinigung mit Gesamtkosten in Höhe von rd. 90.000 € einen Zuschuss in Höhe von 10 % der zuwendungsfähigen Kosten, jedoch max. 9.000 € zu gewähren.

(90.000 € x 10 % = 9.000 €)

 

1.      Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.      Der Kath. Kirchenstiftung St. Johannes wird für die Generalausreinigung und den Einbau eines zusätzlichen Registers sowie den Austausch der elektronischen Setzeranlage der Kirchenorgel in der Kath. Pfarrkirche St. Johannes ein Zuschuss in Höhe von 10 % der zuwendungsfähigen Kosten, jedoch max. 9.000,00 € gewährt.

 

Die Mittel werden auf der Haushaltsstelle 1.3700.9880 im Jahr 2020 bereitgestellt.