Die Dienstanweisung zur
Budgetierung – Budgetierungsrichtlinie –, zuletzt geändert zum 01.12.2015,
wurde überarbeitet.
Die Richtlinie wurde
sortiert und neu geordnet, folgende Regelungen werden geändert bzw. neu
gefasst:
A) Nr. III. 2) d) u. e)
Honorarkräfte und Ehrenamtliche – Neu
In Absprache
mit der Personalverwaltung wurde eine Regelung zum Einsatz von Honorarkräften
und Ehrenamtlichen in die Budgetierungsrichtlinie aufgenommen.
B) Nr.
III. 2) f) Personalmehrkosten - Änderung
Der zweite Satz „Managementbedingte
Veränderungen, die vom Budgetverantwortlichen herbeigeführt bzw. beeinflusst
werden, kommen bei Einsparungen dem Budget zugute bzw. belasten es bei
Mehrkosten.“ wird gestrichen.
Die Personalkosten der Budgets werden jährlich von der Personalverwaltung anhand des vom Stadtrat beschlossenen Stellenplanes sowie der tariflichen und strukturellen Steigerungen (TVÖD) ermittelt und fließen in dieser Höhe in die Budgetsumme ein, siehe Budgetierungrichtlinie Nr. III. 2 a) bis c).
C) Nr. III. 2) g) Hausmeister- und Reinigungspool - Neu
Seit dem
01.01.2018 sind alle Hausmeister und Reinigungskräfte dem Zentralen Gebäudemanagement
(ZGM) zugeordnet und werden von dort organisiert. Ab 2019 wurde ein eigener UA
0675 Hausmeister- und Reinigungspool gebildet. Bei den Budgets wird auf eine
Innere Verrechnung verzichtet, die Budgetsummen reduzierten sich entsprechend.
Die Nr. III. 2)
Personalausgaben wurde in Abstimmung mit dem Rechnungsprüfungsamt überarbeitet,
damit ist auch die Prüfungsbeanstandung der örtlichen Prüfung 2018 TZ 8 erledigt.
D) Nr. IV. 8) und 9)
Deckungsmittel – Neu
Da die
Budgetverantwortlichen des Öfteren einen positiven Budgetübertrag zur Deckung außer-
und überplanmäßiger Ausgaben im Verwaltungs- oder Vermögenshaushalt verwenden möchten,
ist es sinnvoll die Deckungsmöglichkeit in der Budgetierungsrichtlinie zu
regeln.
1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.
2. Die Dienstanweisung zur Budgetierung bei der Stadt Kitzingen – Budgetierungsrichtlinie – wird wie in der Anlage beigefügt geändert:
A) Nr. III. 2) d) u. e) Honorarkräfte,
Ehrenamtliche - Neu
Der Einsatz von Honorarkräften und Ehrenamtlichen wird geregelt.
B) Nr. III. 2) f) Personalmehrkosten – Änderung
Der Absatz wird neu gefasst.
C) Nr. III. 2) g) Hausmeister- und Reinigungspool - Neu
Die Regelung der zentralen Bewirtschaftung wird neu aufgenommen
D) Nr. IV. 8) und 9) Deckungsmittel – Neu
Die Regelung zur Deckung über- und außerplanmäßiger Ausgaben wird neu aufgenommen