Betreff
Änderung der Budgetierungsrichtlinie
Vorlage
2019/268
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

 

Die Dienstanweisung zur Budgetierung – Budgetierungsrichtlinie –, zuletzt geändert zum 01.12.2015, wurde überarbeitet.

Die Richtlinie wurde sortiert und neu geordnet, folgende Regelungen werden geändert bzw. neu gefasst:

 

A)   Nr. III. 2) d) u. e) Honorarkräfte und Ehrenamtliche – Neu

In Absprache mit der Personalverwaltung wurde eine Regelung zum Einsatz von Honorarkräften und Ehrenamtlichen in die Budgetierungsrichtlinie aufgenommen.

 

B)   Nr. III. 2) f) Personalmehrkosten - Änderung

Der zweite Satz „Managementbedingte Veränderungen, die vom Budgetverantwortlichen herbeigeführt bzw. beeinflusst werden, kommen bei Einsparungen dem Budget zugute bzw. belasten es bei Mehrkosten.“ wird gestrichen.

Die Personalkosten der Budgets werden jährlich von der Personalverwaltung anhand des  vom Stadtrat beschlossenen Stellenplanes sowie der tariflichen und strukturellen Steigerungen (TVÖD) ermittelt und fließen in dieser Höhe in die Budgetsumme ein, siehe Budgetierungrichtlinie Nr. III. 2 a) bis c).

 

C)   Nr. III. 2) g) Hausmeister- und Reinigungspool - Neu

Seit dem 01.01.2018 sind alle Hausmeister und Reinigungskräfte dem Zentralen Gebäudemanagement (ZGM) zugeordnet und werden von dort organisiert. Ab 2019 wurde ein eigener UA 0675 Hausmeister- und Reinigungspool gebildet. Bei den Budgets wird auf eine Innere Verrechnung verzichtet, die Budgetsummen reduzierten sich entsprechend.

 

Die Nr. III. 2) Personalausgaben wurde in Abstimmung mit dem Rechnungsprüfungsamt überarbeitet, damit ist auch die Prüfungsbeanstandung der örtlichen Prüfung 2018 TZ 8 erledigt.

 

D)   Nr. IV. 8) und 9) Deckungsmittel – Neu

Da die Budgetverantwortlichen des Öfteren einen positiven Budgetübertrag zur Deckung außer- und überplanmäßiger Ausgaben im Verwaltungs- oder Vermögenshaushalt verwenden möchten, ist es sinnvoll die Deckungsmöglichkeit in der Budgetierungsrichtlinie zu regeln.

 

1.   Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.   Die Dienstanweisung zur Budgetierung bei der Stadt Kitzingen – Budgetierungsrichtlinie – wird wie in der Anlage beigefügt geändert:

 

 

A) Nr. III. 2) d) u. e) Honorarkräfte, Ehrenamtliche - Neu

     Der Einsatz von Honorarkräften und Ehrenamtlichen wird geregelt.

 

B) Nr. III. 2) f) Personalmehrkosten – Änderung

     Der Absatz wird neu gefasst.

 

C) Nr. III. 2) g) Hausmeister- und Reinigungspool - Neu

     Die Regelung der zentralen Bewirtschaftung wird neu aufgenommen

 

D) Nr. IV. 8) und 9) Deckungsmittel – Neu

     Die Regelung zur Deckung über- und außerplanmäßiger Ausgaben wird neu aufgenommen