Betreff
Antrag von Aplawia e. V. auf finanzielle Unterstützung
Vorlage
2019/292
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

Auf den gesamten Schriftverkehr ab März 2019 wird verwiesen – siehe Anlage 1.

 

Hierbei hat die Aplawia e. V. im Nachgang zu den Haushaltsberatungen 2019 und die stattgefundene Berichterstattung in den örtlichen Medien hinsichtlich der nicht verwendeten Haushaltsmittel in Höhe von 7.2 Mio. € angemerkt, dass der Verein einen jährlichen Finanzbedarf von 141.900,00 € habe und einen Zuschussantrag in dieser Höhe gestellt. Die Einzelpositionen sind in der Anlage 1 ersichtlich.

 

Nach weiteren Schriftwechseln hin und her, wo auch die detaillierten Kosten der Aplawia dargestellt wurden, legte der Oberbürgermeister fest, den Zuschussantrag im politischen Gremium zu behandeln.

 

Ein Themenbereich des Schriftwechsels bzw. der Berichterstattung umfasste die Arbeitsleistung sowie die Aufträge der Stadt Kitzingen bzw. deren Töchter an die Aplawia.

Dabei wurde seitens des Antragsstellers bemängelt, dass die Stadt Kitzingen zu wenige Aufträge an die Aplawia bzw. die Firma SDA richtet.

 

Zur Frage der Aufträge an die Aplawia erfolgte eine Pressemitteilung der Stadt Kitzingen, die in Anlage 2 (mit Presseartikel der Kitzinger Zeitung) angefügt ist.

Dabei wird deutlich, dass sehr viele Aufgaben durch städtisches Personal (Hausmeister bzw. Bauhof) selbst erledigt werden kann. Bei weitergehenden Tätigkeiten muss sich die Verwaltung bei der Vergabe am Markt orientieren. Die Vergabeordnung lässt einen Abschlag von 10 % bei Anbietern mit sozialem Hintergrund zu, was von der Verwaltung auch berücksichtigt wird.

 

 

Historie:

Nach der Gründung der Aplawia im Jahr 1984 (seinerzeit noch unter dem Dach der AWO) unterstützte die Stadt Kitzingen den Verein. Der Zuschuss hatte das Ziel, Maßnahmen zur beruflichen Integration von benachteiligten jungen Menschen leisten zu können. Dieser städtische Zuschuss war auch Voraussetzung für die Gewährung von Landesmitteln.

Die Höhe reichte von 500,00 DM bis zu 40.000,00 DM Ende der 90er Jahre. In dieser Zeit gab es auch erhebliche Schwankungen bei den Zuschüssen, so wurde z. B. im Jahr 1994 der Zuschuss von 16.000,00 DM auf 2.000,00 DM gekürzt, anschließend nochmals auf 500,00 DM

In den Jahren 1999 – 2001 wurde der Zuschuss auf 35.000,00 € festgelegt.

Bei der Behandlung der weiteren Jahre ab 2002 (geplanter Zuschuss 17.900,00 €) wurde der parallel geschaffene Wirtschaftsbetrieb von den Stadträten kritisch beäugt, weshalb letztlich kein Zuschuss der Stadt Kitzingen mehr gewährt wurde. Letztlich lag diese seinerzeitige deutliche Entscheidung auch an der nicht ganz transparenten Informationspolitik der Aplawia, wodurch das Vertrauen etwas gelitten hatte.

 

 

Die Verwaltung schätzt das soziale Engagement der Aplawia sehr und erkennt die Wichtigkeit der Arbeit an. Letztlich ist es die politische Entscheidung des Gremiums, ob und in welcher Höhe eine Unterstützung erfolgen soll.

 

Als Entscheidungsgrundlage hier noch verschiedene Hinweise seitens der Verwaltung:

 

  • Es ist keine Pflichtaufgabe der Stadt, die Unterstützung stellt eine freiwillige Leistung dar.
  • Es muss beachtet werden, dass die Aplawia neben ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit einen Wirtschaftsbetrieb führt und inwiefern Präzedenzfälle geschaffen werden können.
  • Es gibt keine konkreten Fördervoraussetzungen für derartige Bereiche in der Stadt.
  • Jüngste Förderanträge z. B. von WirKT wurden Anfang des Jahres abgelehnt.
  • Die Stadt fördert z. B. den Stadtmarketingverein im Rahmen der Wirtschaftsförderung bzw. das Roxy-Kino; einmaliger Investitionskostenzuschuss zur Wiederaufnahme des Betriebes.
  • Förderungen der Demenz-Service-Stelle, des Mehrgenerationenhauses bzw. der Sozialstationen sind mit der Aplawia nicht vergleichbar.

 

 

Die Verwaltung erkennt die Arbeit an, sieht jedoch einen Betrag in Höhe von 141.900,00 € als zu hoch an. In Gesprächen wurde deutlich, dass es der Aplawia vielmehr um eine regelmäßige Beauftragung gehe, um den Verein zu unterstützen. Mit Blick auf das Vergaberecht ist nicht immer einfach. Gleichwohl wird die Verwaltung in Zukunft darauf achten, wo die Aplawia verstärkt beauftragt werden kann.

 

Wie beschrieben ist es letztlich die Entscheidung des Gremiums, wie und in welcher Höhe eine Unterstützung erfolgen soll. Eine angemessene Förderhöhe wurde bislang von der Verwaltung noch nicht geprüft, nachdem der Antrag in der benannten Form vorliegt.

1.    Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

  1. Die Stadt Kitzingen gewährt keinen Zuschuss auf Grundlage des Antrages der Aplawia e. V.. Die Stadt Kitzingen versucht im Rahmen ihrer Möglichkeiten und des Vergaberechts die Aplawia bei Auftragsvergabe einzubeziehen.

 

alternative

 

3.    Es besteht Einverständnis, der Aplawia e. V. für das Jahr 2020 einen freiwilligen Zuschuss in Höhe von 141.900,00 € zu gewähren.