Die im
beiliegenden Lageplan (siehe Anlage 1) gekennzeichneten Flächen Fl.Nrn.
2117, 2117/7, 2117/8, Gem. Kitzingen, sind dem seit dem 11.06.2019 im Besitz der Stadt
Kitzingen.
Grundlage
hierfür war der Durchführungsvertrag zum Vorhaben- und Erschließungsplan
(VEP) zwischen der Stadt Kitzingen und
der Fa. Schardt Bauträger GmbH, Glauberstraße 56, 97318 Kitzingen vom 26.09.2001.
Im Jahre 2018
wurde von der Verwaltung festgestellt, dass die Flächen noch im Besitz des Bauträgers
waren und die Übergabe an die Stadt noch nicht erfolgt ist.
Daraufhin wurde
eine Bestandsaufnahme seitens des SG Tiefbau vorgenommen.
Ergebnis:
Eine
Kanalbefahrung wies den ordnungsgemäßen Zustand der Entwässerungsanlage auf.
Auch die
Straßen- und Gehwegflächen befanden sich in einem einwandfreien
Zustand.
Die Übernahme
durch die Stadt Kitzingen erfolgte somit mängelfrei.
Die notarielle
Beurkundung (Übertragung aufgrund des
VEP) erfolgte am 11.6.2019, die
Grundbucheintragung war am 18.07.2019.
Als nächster
Schritt ist die Widmung der öffentlichen Straßen bzw. Wege vorzunehmen. Sie erfüllen
die Funktion einer Ortsstraße sowie eines beschränkt öffentlichen Weges.
Grundlage ist der beiliegende Lageplan vom
Sept. 2019.
1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.
- Nachfolgend aufgeführte Fl.Nrn. werden
gem. Art. 6 Abs. 1 BayStrWG i.V.m. Art. 46 Nr. 2 bzw. Art. 53 Abs.
2 zur Ortsstraße bzw. zum
beschränkt-öffentlichen Weg gewidmet:
Straßenname |
Straßenklasse |
Fl.Nr. |
a)
Anfangspunkt b)
Endpunkt |
Länge in
km |
Bemerkungen
|
Steigweg |
Ortsstraße |
2117 |
a)
Fl.Nr. 2117/1 b)
Fl.Nr. 2117/7 |
0,049 |
|
Steigweg |
Beschränkt Öffentlicher Weg |
2117/7 |
a)
Fl.Nr. 2117 b)
Fl.Nr. 2607/5 |
0,027 |
Nur für Fuß- gänger und Radfahrer |
Zum Ober- bäumle |
Ortsstraße |
2117/8 |
a)
Fl.Nr. 2117/6 b)
Fl.Nr. 2117/1 |
0,032 |
|