1. Ausgangssituation
Das Kommunale
Einzelhandelskonzept wurde seitens der Stadtverwaltung am 29.10.2009 durch
Stadtratsbeschluss an das Büro Stadt und Handel in Auftrag gegeben. Die
Bearbeitung des Konzeptes sollte in zwei Stufen erfolgen. In der ersten Stufe wurde eine Strukturanalyse
sowie ein räumlich-funktionales Einzelhandelskonzept erarbeitet. Inhalt dieses
Konzeptes sind, die Kitzinger Sortimentsliste, Ansiedlungsleitsätze, Zentren-
und Nahversorgungskonzept. In der zweiten Stufe wurden darauf aufbauend
Handlungsempfehlungen und Strategien (Analyse der Einkaufslagen,
Markenportfolio, Rundläufe) erarbeitet. Die Erstellung des Konzeptes wurde
durch verschiedene Expertenrunden und Arbeitskreise begleitet.
Am 3. März letzten
Jahres wurde dem Stadtrat ein Zwischenbericht zur Beschlussfassung vorgelegt.
Der Stadtrat hat in diesem Zusammenhang den vorliegenden Bericht der
Bearbeitungsstufe 1 gebilligt, jedoch nicht die ausgearbeitete Sortimentsliste.
Mit dieser Beschlussfassung wurde der Oberbürgermeister ermächtigt das Büro
Stadt und Handel mit der Ausarbeitung der 2. Stufe zu beauftragen.
Im Rahmen der Bearbeitung der Bearbeitungsstufe 2 des kommunalen Einzelhandelskonzeptes hat die Stadtverwaltung ein Einzelhändler-Hearing organisiert und somit dem örtlichen Einzelhandel eine Plattform gegeben um sich zu informieren und aktiv einzubringen. Diese Veranstaltung hatte auch den Hintergrund einer Auftaktveranstaltung für die folgenden Arbeitsschritte des Flächen- bzw. Leerstandsmanagements.
Dem Stadtrat wurden am 26.04.2012 die Ergebnisse des Konzeptes vorgestellt und auch das Protokoll des Einzelhändler-Hearings zur Kenntnis gegeben. In diesem Rahmen wurde festgelegt, dass eine Beschlussfassung über das Konzept in der Finanzausschusssitzung am 14.06.2012 vorberaten und am 21.06.2012 im Stadtrat beschlossen werden soll.
In der Zwischenzeit waren die Ergebnisse des Konzeptes vom 14.05.2012 bis zum 04.06.2012 öffentlich ausgelegen. Neben den Einzelhändlern hatten in diesem Rahmen auch nochmals alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sowie der Stadtrat die Möglichkeit sich zu dem Konzept zu äußern und Anregungen einzubringen. Die Rückmeldungen sind in Gänze in der Anlage ersichtlich und werden im Punkt 3 stichpunktartig aufgeführt und abgewogen.
2. Hintergrund eines
kommunalen Zentrenkonzeptes
Das kommunale Einzelhandelskonzept soll als politisch gestützter Fachbeitrag eine grundlegende und strategische Arbeitsbasis für die Bauleitplanung und den Stadtentwicklungsprozess der nächsten Jahre bilden.
Die räumlich-funktionale Steuerung der Einzelhandelsstruktur obliegt der Hoheit der Kommune. Durch das Bau- und Planungsrecht hat sie die Möglichkeit die Standortwahl von Handelsbetrieben im Sinne einer gesamtstädtischen Strategie zu steuer.
Jede Steuerung von Bauvorhaben mittels Genehmigungsverfahren bzw. der Bauleitplanung bedarf einer aus dem Bauplanungsrecht abgeleiteten, sorgfältig erarbeiteten Begründung. Da die Steuerung im Einzelfall auch eine Untersagung oder eine Einschränkung von Vorhaben bedeuten kann, werden an die Begründung dieses hoheitlichen Handelns bestimmte rechtsstaatliche Anforderungen gestellt. Im Zentrum der kommunalen Steuerungsbemühungen müssen stets raumordnerische oder städtebauliche – also bodenrechtliche – Aspekte stehen, zu denen insbesondere der Schutz zentraler Versorgungsbereiche gehört.
Rechtliche Grundlagen für das vorliegende Einzelhandelskonzept, welches als Grundlage für die Bauleitplanung in Bezug auf Einzelhandelsvorhaben heranzuziehen ist, sind die Anforderungen des BauGB, der BauNVO, des Landesentwicklungsprogramms Bayern (LEP) in der aktuellen Fassung sowie der aktuellen Rechtsprechung.
Das Einzelhandelskonzept für die Stadt Kitzingen beinhaltet Empfehlungen und Umsetzungsinstrumente für die kommunale Baugenehmigungspraxis und die örtliche Bauleitplanung. Folgende übergeordnete, gesamtstädtische Entwicklungszielstellungen liegen den Empfehlungen und Umsetzungsinstrumenten zu Grunde:
- Stärkung des Innenstadtzentrums
- Flächendeckende Nahversorgung gewährleisten
- Ergänzende Standorte bereitstellen
3. Anregungen aus der
Öffentlichkeitsbeteiligung
Anregung eines
Bürgers (s. Anlage 1)
„Grundsätzlich meine
ich, dass die Stadt Kitzingen einige steuerlichen Gegebenheiten sowohl für den
Einzelhandel wie auch für erfolgreiche Industrieansiedlung ändern muss. Der
Gewerbesteuerhebesatz ist mit 380 für eine Kleinstadt in der Provinz eindeutig
zu hoch. Im Großraum Frankfurt haben Städte wie Bad Soden und Eschborn(Main
Taunus-Kreis) großen Erfolg bei der Gewerbeansiedlung mit einem Hebesatz von
280 in einer strukturstarken Region wie dem Rhein-Main Gebiet. Für den
Kitzinger Einzelhandel sollte geprüft werden ob nicht erhöhte Freigrenzen mit
völligem Wegfall der Gewerbesteuer möglich sind. Bereits ansässige
Filialbetriebe sind anzusprechen ob die Verlagerung von Zentralen nach
Kitzingen aufgrund eines günstigen Hebesatzes möglich ist. Der gesetzliche
Rahmen wird sicherlich Grenzen setzen ich frage mich jedoch wieso in Kitzingen
nicht das gleiche wie in Bad Soden möglich ist, es scheint mir, dass die
Spielräume nach unten bisher nicht ausgeschöpft sind. Die Angst der
gesetzgebenden Körperschaften, die ja erfahrungsgemäß ein großes
Beharrungsvermögen besitzen und eingefahrene Gleise ungern verlassen, muss
überwunden werden. Vielleicht sind diese Anregungen in den Gremien zur
Diskussion zu stellen.“
Stellungnahme:
Grundsätzlich
könnten niedrige Hebesätze Ansiedlungsbestrebungen im Einzelhandel begünstigen.
Insgesamt sind Hebesätze jedoch nur als ein relativ unbedeutender Aspekt unter
vielen bei Ansiedlungsbestrebungen im Einzelhandel zu bewerten. Niedrige Hebesätze können im Gegenteil auch dazu
führen, dass die jeweilige Kommune oder Region seitens potentieller Investoren
schlechter beurteilt wird, da geringe Hebesätze in der Regel auch Ausdruck
geringer Wirtschaftskraft einer Kommune sind. Die Kommunen sind weiterhin
gesetzlich verpflichtet, ihren Ausgabenbedarf durch die notwendigen Einnahmen
zu sichern. Die Steuern und Gebühren müssen deshalb in der notwendigen Höhe
veranlagt werden.
Entscheidender als
Hebesätze ist die Kommunikation von Investitions- und Rechtssicherheit.
Grundlage hierfür ist eine konsequente Umsetzung der Empfehlungen des
Kommunalen Einzelhandelskonzepts. Auch im Rahmen des Einzelhändler-Hearings kam
diese Forderung immer wieder heraus.
Anregung der
KIK-Stadtratsfraktion (s. Anlage 2)
„Die strikte Trennung von Handelswaren in
relevante und nicht relevante Waren ist in der Praxis bereits nicht mehr
gegeben. Eine diktatorische Sortimentsbeschränkung, wie hier proklamiert,
kann nicht mehr zum Ziel und zum notwendigen wirtschaftlichen Erfolg von
Einzelhändlern führen. Die Unternehmer müssen vielmehr grundsätzlich die
uneingeschränkte Möglichkeit haben, ihr Warenangebot an der Nachfrage zu
orientieren.“
1. Die Erarbeitung einer ortsspezifischen
Sortimentsliste mit zentrenrelevanten, zentren- und nahversorgungsrelevanten
sowie nicht zentrenrelevanten Sortimenten entspricht den rechtlichen
Anforderungen seitens des LEP Bayern 2006 und ist integraler Bestandsteil des
Konzepts.
2. Auf Basis eines Einzelhandelskonzepts mit
einer ortsspezifischen Sortimentsliste kann eine rechtssichere, einzelhandelsbezogene
Bauleitplanung erfolgen.
„Eine weitere Einschränkung der in verschiedenen
Stadtbereichen erlaubten Sortiment führt in Kitzingen zu weiteren
Schwierigkeiten bei der Suche nach attraktiven Geschäftskonzepten, abgesehen
von den enormen baurechtlichen Auflagen im Stadtzentrum, mit denen mögliche
Bewerber konfrontiert werden. Es existiert bis heute noch keine
Positivliste für ansiedlungswillige Unternehmen. Mögliche Nachfragen werden
daher vom Bauamt abgeblockt. Zusätzlich machen die schier endlosen
Genehmigungsverfahren den Standort Kitzingen schlichtweg unattraktiv.
Die vom Stadtrat heiß begehrten
>ansiedlungswilligen< Unternehmen haben im Gegensatz zur städt.
Bauverwaltung dezidierte Vorstellungen und Anforderungen an Lage, Räumlichkeit,
Standards, Kaufkraft, Mindestumsatz und Schnelligkeit der
Genehmigungserteilung, die erfüllt sein müssen, um überhaupt eine
Niederlassungen in Kitzingen in Erwägung zu ziehen. Diese Voraussetzungen und
Forderungen gehen aber bei diesem >Konzept< in einer Ansammlung von
wiederkehrenden Allgemeinplätzen unter.“
Stellungnahme:
Im Konzept sind
durch die Ansiedlungsleitsätze im Zusammenspiel mit der ortsspezifischen
Sortimentsliste für den zentralen Versorgungsbereich sowie auch für die
sonstigen Lagen die Entwicklungsmöglichkeiten aufgezeigt.
In
Leistungsbaustein 2 werden potenzielle Einzelhandelsunternehmen benannt, die
sinnvoll zur Ergänzung des Einzelhandelsbestands in Kitzingen beitragen können
und die hinsichtlich ihrer Standortanforderungen grundsätzlich für Kitzingen
denkbar sind.
Im
absatzwirtschaftlichen Entwicklungsrahmen werden die Sortimentsgruppen, in
welchen sich eindeutige Ansieldungspotenzial in Kitzingen besteht, dargestellt
und benannt.
„Der sich zukünftig stark vergrößernde
Internet-Handel findet daher auch kaum Beachtung im >Konzept<.
Es zeigt sich erneut, dass die Vergabe
solcher >Konzepte< an externe Anbieter ohne Ortskenntnis und ohne
Kenntnis der lokalen Strukturen und Besonderheiten nicht das gewünschte
maßgeschneiderte Ergebnis oder gar Hilfestellungen liefern kann.
Ein weiterer Schwachpunkt ist die vollkommene
Vernachlässigung des Bereiches >Zukünftiger Wandel des Konsumverhaltens<
. Bei diesem >Konzept< wird weder die demografische, soziale noch die
gesellschaftliche Entwicklung gewürdigt.“
Stellungnahme:
In
Leistungsbaustein 2 werden konkrete Empfehlungen zur Revitalisierung der
Innenstadt von Kitzingen benannt; eine Revitalisierung der Kitzinger Innenstadt
durch Einzelhandel setzt eine konkrete Steuerung des Einzelhandels in Kitzingen
voraus, so dass für ansiedlungswillige Einzelhandelsunternehmen, Planungs-,
Investitions- und Rechtssicherheit besteht.
Die Bedeutung des
Internethandels wie auch des demographischen Wandels wurde im
absatzwirtschaftlichen Entwicklungsrahmen berücksichtigt.
„D.h., die Basis des >Konzeptes< ist
ausschließlich auf die Vergangenheit und die Gegenwart ausgerichtet, ohne die
Zukunftsentwicklungen einzubeziehen - obwohl seitens verschiedener Institute
bereits generelle Zukunftsprognosen vorliegen.“
Stellungnahme:
Das
Einzelhandelskonzept wurde auf Basis der Bestandstrukturen des Einzelhandels in
Kitzingen sowie grundsätzlicher Entwicklungszielstellungen für die Kitzinger
Innenstadt wie auch der sonstigen Lagen in Kitzingen erarbeitet und ist demnach
keineswegs vergangenheitsbezogen. Das Einzelhandelskonzept entspricht somit den
rechtlichen Anforderungen.
Anregungen der SPD-Stadtratsfraktion (s.
Anlage 3)
„Seite 13 nennt
Magnetbetriebe und markante Filialisten. Darunter Hermann Amendt mit dem
Hauptsortiment „Möbel“. Nun gibt Amendt aber schon seit einigen Jahren sein
Möbelsortiment peu à peu auf – das war auch vor geraumer Zeit auf einem
ausgestellten Plakat zu lesen – und verkauft die Restbestände mit großen
Rabatten. Nachgeordert wird nichts mehr. Man erweitert jedoch das Sortiment
stetig zu Gunsten von Haushaltswaren. Das bestätigte man mir heute
telefonisch.“
Stellungnahme:
Die Bestandserhebung erfolgte in der 20 .Kalenderwoche 2010 (17. – 21. Mai 2010, Stichtagserhebung). Zu diesem Zeitpunkt stellt sich der Betrieb wie in Leistungsbaustein 2 auf S. 13 dargestellt dar. Durch die veränderte Betriebsausrichtung des genannten Betriebs ergeben sich keine anderen Grundaussagen und Zielsetzungen beider Gutachten. Ein zusätzliches Angebot an Haushaltswaren in der Kitzinger Innenstadt ist grundsätzlich zu begrüßen.
„Seite 18 nennt in
Tabelle 5 Dienstleister und Gastronomen im auf Seite 8 definierten
Innenstadtbereich. Unter dem Begriffspaar „Schuster/Schlüsseldienst“ befindet
sich ein Kreuz für „bisher nicht vorhanden“. Das stimmt so nicht. In der
Würzburger Straße – also im definierten Innenstadtbereich – befindet sich mit
dem Schuhmacherbetrieb Gerlach ein ausgezeichneter Vertreter seines Faches, der
auch noch orthopädischer Schuhmachermeisterbetrieb ist.“
Stellungnahme:
Die Erhebung der Daten erfolgte zum Zeitpunkt der Stichtagserhebung in der 20 Kalenderwoche 2012. Da sich die gesamte Innenstadt in einem Entwicklungsprozess befindet, kann eine Erhebung nicht abschließend aktuell sein. Eine Aktualisierung der Datenlage ist mit Sicherheit wünschenswert würde aber keine Veränderung der Kernaussagen des kommunalen Einzelhandelskonzeptes hervorrufen. Dennoch besteht ggf. auch im Rahmen des künftigen Flächenmanagements die Möglichkeit die Datenlage zu aktualisieren. Die Tatsache, dass mit dem Schuhmacherbetrieb Gerlach ein Schlüsseldienst auch in der Innenstadt vorhanden ist, ist davon unabhängig ein wichtiger Baustein für die Kitzinger Innenstadt.
Im Übrigen finde ich
keine Definition des Begriffs „Magnetbetrieb“ auf S. 13. Wenn Betriebe wie
Storg oder Hassolt aufgeführt sind, warum fehlen „Bellissimo“ oder „Casa
Italiana“, die bestimmt viele Leute anziehen? Warum sind Norma oder NKD
„markante Filialisten?“
Stellungnahme:
Der Begriff Magnetbetriebe wurde für Betriebe gewählt, welche aufgrund Ihrer Größe und Ihres Sortiments ein breites Publikum ansprechen und somit wichtige Frequenzerzeuger in den Bestandsstrukturen von Einzelhandelslagen darstellen. Von den Magnetbetrieben profitieren auch die umliegenden Geschäftsbetriebe und die gesamte Innenstadt durch zusätzliche Frequenzen.
Die Betrieb „Bellissimo“ weist sicherlich eine Magnetbedeutung auf, wurde jedoch nicht als wesentlicher Magnetbetrieb eingestuft. Der Betrieb „Casa Italiana“ wurde aufgrund seiner geringen Verkaufsfläche und seiner spezialisierten Ausrichtung nicht als Magnetbetrieb eingestuft.
Norma und NKD sind deutschlandweit aktive Filialunternehmen mit einem hohen Bekanntheitsgrad. Der Betrieb NKD nimmt aufgrund seiner städtebaulich markanten Lage innerhalb der Kitzinger Innenstadt und aufgrund seiner Verkaufsflächen eine Sonderstellung in der Kitzinger Innenstadt ein. Der Norma nimmt mit dem Wegfall des Kupsch die nahezu einzige Nahversorgungsfunktion innerhalb der Kitzinger Innenstadt wahr. Daher wurden beide Betriebe als markante Filialisten eingestuft.
Anregungen der
CSU-Stadtratsfraktion
„Dem vorliegenden
Einzelhandelskonzept gibt die CSU-Fraktion vor dem Hintergrund der genannten
Zielsetzung grundsätzlich die Zustimmung. In Bezug auf die bevorstehende alles
entscheidende Umsetzung des Konzeptes erlauben Sie nachstehende Anmerkungen und
die Formulierung von Bedingungen:
- Die Fortschreibung des Zentrenkonzeptes
ist für die Aufrechterhaltung der Förderkulisse Stadtumbau West
insbesondere für die Innenstadt seitens der Reg. v. Unterfranken
vorgeschrieben.
- Die Ergebnisse aus der Analysephase
waren der CSU-Fraktion bekannt und ergeben keine wesentlichen neuen
Erkenntnisse.
- Die Einbeziehung der betroffenen
Einzelhändler durch das Bauamt vor der Beschlussfassung im Stadtrat war
vorbildlich und sinnvoll. Die positive Rückmeldung der Einzelhändler zum
vorliegenden Konzept, insbesondere in Bezug auf die gezogenen
Schlussfolgerungen betrachten wir als Bürgerbeteiligung. Den Wunsch der
Händler und Investoren nach einem verlässlichen Handlungsrahmen für
künftige Investitionen nehmen wir ernst.
- Ein großes Papierwerk liegt jetzt auf
dem Tisch der Verwaltung und der Stadträte. Entscheidend ist jetzt die
Umsetzung. Hier sind noch zahlreiche Fragen offen. Wer ist federführend
für die Wirtschaftsförderung, das Flächen Management und die Ansiedlung
eines breit strukturierten und passenden Markenportfolios verantwortlich?
-
Attraktive
und turnusmäßig wechselnde Schaufenstergestaltung (Schaufenster „erlebbar“
machen, Schaffung von Blickfängen);
-
Verbesserung
der Ladeneingangssituation, z. B. in den Punkten Barrierefreiheit, Beleuchtung,
Sauberkeit;
-
Einheitliche
Aufsteller und Schauwerbeanlagen sowie Außenbestuhlung;
-
Öffentliche
Wege als Ausstellungsfläche nutzen („Marktplatzgefühl“ schaffen);
-
Gleichzeitig:
Überfrachtung und Uneinheitlichkeit vermeiden (restriktiver Umgang mit
Aufstellern etc.).
Wer setzt mit welchen
Mitteln die begründeten Forderungen nach der Attraktivität des öffentlichen
Raumes zeitnah um? Wer bezieht die privaten Eigentümer so ein, dass alle
Beteiligten an einem Strang ziehen können?
Stellungnahme
Neben der notwendigen Einführung eines Flächen- bzw. Leerstandsmanagements ist die Auseinandersetzung, wie im Konzept beschrieben, mit dem öffentlichen Raum ein wichtiges Thema. Eine erste Auseinandersetzung mit diesem Thema wird im Rahmen des Verkehrsentwicklungsplanes erfolgen. Hier wird ein wesentlicher Punkt die Neugestaltung der Straßenräume und deren Anpassung an deren tatsächliche verkehrliche Funktion sein. Hier besteht durch den Bau der Nordtangente insbesondere im Innenstadtbereich sehr viel Potential auch im Sinne einer Verkehrsberuhigung. Für den konkreten Fall der Fußgängerquerung an der `Alten Mainbrücke´ wurde bereits ein Planungskonzept erarbeitet welches wegweisend für die gesamte Innenstadt sein könnte.
- Damit die Innenstadt nachhaltig
entwickelt und belebt werden kann, sind entscheidende Aspekte zu
berücksichtigen, die in dem Konzept nicht genannt werden. Die Entwicklung
der Konversionsflächen spielt hierbei eine wesentliche Rolle. Durch den
Verkauf der Flächen seitens des Eigentümers (BIMA) über das
Bieterverfahren findet im Grunde keine geplante städtebauliche Entwicklung
statt. Aus diesem Grund hat die CSU-Fraktion für ein Gesundheitszentrum in
den Marshall Heights gekämpft. Ohne die zielstrebige Ansiedlung von
Einrichtungen wie z. B. In Würzburg praktiziert (Uni, FH, Forschung…) ist
eine nachhaltige, gesunde Entwicklung der riesigen Areale nicht möglich. Im Zuge des laufenden,
unkontrollierten Verfahren können sogar schwerwiegende Folgen für den
Innenstadtbereich entstehen, die das vorliegende Konzept unterlaufen.
Stellungnahme:
IN den Gesprächen mit den Investoren hat sich gezeigt, dass der Vorschlag der Stadtverwaltung eine Rahmenvereinbarung mit dem künftigen Investor zu schließen, von jedem Investor aufgegriffen wurde. Als Voraussetzung für einen Erwerb kann mit der Erstellung dieser Rahmenvereinbarung der Rahmen für die weitere Entwicklung abgesteckt werden somit besteht auch die Möglichkeit z. B. das kommunale Einzelhandelskonzept als Grundlage aufzunehmen.
- Auf die Mietpreise wird in dem Konzept
nicht eingegangen. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf eine Studie
der IHK. Diese weist für Kitzingen überdurchschnittlich hohe Mieten aus.
Dieses Thema wäre im Zusammenhang mit dem Flächenmanagement aktiv
anzugehen und professionell zu moderieren.
Stellungnahme:
Die Einbeziehung der Einzelhändler und Akteure zur Aktivierung der Innenstadt erfolgt im Rahmen des Flächenmanagements. Hier sollten Arbeitsgruppen gebildet werden und aktiv am Profil der einzelnen Einkaufsstraßen gearbeitet werden. Auch das Thema Mietpreisbildung und alternative Mietkonzepte sind in diesem Zusammenhang zu erörtern. Parallel hierzu wird derzeit die Gestaltungssatzung sowie die Werbeanlagensatzung überarbeitet, somit wird auch auf dieser Ebene ein neuer Beurteilungsrahmen geschaffen.
- Das Thema „Wohnen in der Altstadt“ wird
in dem Konzept nicht behandelt. Dieses ist jedoch im Zusammenhang mit dem
demographischen Wandel konzeptionell anzugehen. Die schöne Stadt Kitzingen
am Fluss mit kurzen Wegen bietet für seniorengerechten Wohnraum Potential.
Andere Innenstädte boomen in dieser Frage, gerade vor dem Hintergrund der
Euroländerverschuldungskrise.
Stellungnahme:
Im Rahmen des kommunalen Einzelhandelskonzeptes wurde das Thema Wohnen nicht behandelt und war auch nicht Bestandteil der Auftragsvergabe. Sicherlich besteht auch hier ein inhaltlicher Zusammenhang. Dennoch ist das Thema Wohnen, Wohnraumnachfrage und Angebot in einem gesonderten Gutachten zu erarbeiten. Interessant ist hierbei mit Sicherheit auch der Leerstand in der Innenstadt und das damit in Verbindung stehende Potential, sowie die Entwicklung der Konversionsflächen. Die BauGmbH ist hier bereits in der Vorbereitung der Vergabe eines solchen Gutachtens.
- Die Ergebnisse aus der derzeit
laufenden Machbarkeitsstudie „Bürgerbräu-Areal“ sind einzubeziehen.
Stellungnahme:
Die Ergebnisse der Studentenarbeiten werden bei den weiteren Entwicklungsschritten berücksichtigt.
- Die Bebauungspläne in den Gewerbe- und
Mischgebieten sind schnellstmöglich auf die erfolgte Beschlussfassung zu
überprüfen und anzupassen.
Stellungnahme:
Eine Anpassung und Korrektur der bestehenden Bebauungspläne stellt aufgrund der damit im Zusammenhang stehenden Verfahrensschritte ein sehr umfangreiche Aufgabenstellung dar, welche seitens des Bauamtes nicht umsetzbar ist. Zudem sind fast alle Bebauungsplangebiete bereits entwickelt und bebaut, sodass eine nachträgliche Korrektur nur wenig Erfolg versprechen würde. Dennoch hat es sich die Stadtverwaltung zur Aufgabe gemacht die Bebauungspläne welche durch geplante Bauvorhaben ohnehin zu überarbeiten sind, auch im Sinne des kommunalen Einzelhandelskonzeptes zu hinterfragen und anzupassen.
4.
Kosten/Finanzierung
Die Kosten belaufen sich auch insgesamt 32.100 €. Das Konzept wird mit 60 % aus den Mitteln des Stadtumbau West gefördert. Als förderfähige Summe wurden 32.000 € angesetzt. Das bedeutet eine Fördersumme von 19.000 €. Der Verwendungsnachweis muss bis Ende Juni 2012 bei der Regierung von Unterfranken eingereicht werden.
Zusätzlich wurde aufgrund eines geplanten Bauvorhabens eine Expertise für das Deuster – Areal beauftragt. Die Kosten hierfür betrugen 1.428 € und wurden bei der Regierung von Unterfranken nachgemeldet. Dennoch wird dieser Ergänzungsauftrag nicht gefördert.
5. Weiteres Vorgehen
Das kommunale Einzelhandelskonzept dient künftig als Basis der weiteren Stadtentwicklung und wird bei der Neuausweisung von neuen Handels- und Gewerbenutzungen als Beurteilungsgrundlage herangezogen. Desweiteren sollen die erhobenen Daten sowie die aufgebaute Kommunikationsstruktur die Basis für das darauf aufbauende aktive Leerstands- und Flächenmanagement bilden.
Die in der Stufe 2 erarbeiteten Empfehlungen bilden die Grundlage für die künftige strategische Ausrichtung bei der Entwicklung der Innenstadt.
Die wesentlichen Aussagen des Konzeptes sollen in einer Broschüre zusammengefasst und veröffentlicht werden. Zudem wird diese Broschüre im Internet abrufbar sein. So wird gewährleistet, dass die Ergebnisse jederzeit für potentielle Investoren abrufbar sind.
6. Abstimmungen
Die Vorlage wurde mit der Kämmerei abgestimmt.
1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.
2. Der Stadtrat beschließt das kommunale Einzelhandelskonzept der Stufe 1.
3. Die Stadtverwaltung wird beauftragt das kommunale Einzelhandelskonzept als Grundlage der Stadtentwicklung und zur Beurteilung und Ausweisung von künftigen Handels- und Gewerbenutzungen heranzuziehen.
4. Der Stadtrat stimmt zu die in der Stufe 2 erarbeiteten Empfehlungen als Grundlage der weiteren Entwicklung der Innenstadt heranzuziehen.