hier: Lärmschutzwand Repperndorf
1.
Begründung:
Der Antrag wird im Wesentlichen damit
begründet, dass Bewohner von Repperndorf angesichts des zunehmenden
Verkehrsaufkommens den Bau einer Lärmschutzwand entlang der B 8 wünschen.
Siehe hierzu beiliegenden Antrag der CSU-Fraktion vom 14.07.2021 (Anlage 1).
2.
Stellungnahme der Verwaltung:
Beim möglichen Bau einer Lärmschutzwand
entlang der B 8 handelt es sich um eine Lärmsanierungsmaßnahme. Diese ist eine
freiwillige Leistung des Straßenbaulastträgers; die Umsetzung ist zudem
abhängig von den zur Verfügung gestellten Haushaltsmitteln.
Das für die B 8 zuständige Staatliche Bauamt
Würzburg weist darauf hin (Anlage 2), dass der Bereich Repperndorf derzeit
nicht in die höchste Priorität eingestuft ist. Nach den noch aus dem Jahr 2015
vorliegenden Zahlen ist z.B. der Bereich der Ortsdurchfahrt Kitzingen mit einer
höheren Priorität bewertet.
Grundlage für eine Berechnung sind stets
aktuelle Verkehrszahlen. Diese werden erst in 2022 neu zur Verfügung stehen.
Das Staatliche Bauamt schlägt deshalb vor, diese Zahlen abzuwarten und dann auf
dieser Grundlage eine erneute Prüfung vorzunehmen.
Aus Sicht der Verwaltung ist dies ein
sinnvolles Vorgehen.
Unabhängig vom Ergebnis bleibt eine
Lärmsanierung eine freiwillige Leistung.
Hinweis: In Rödelsee wurde eine
Lärmschutzwand von der Gemeinde gebaut, um entlang einer bestehenden
Staatsstraße ein neues Baugebiet ausweisen zu können.
Beschlussentwurf
der CSU-Fraktion vom 14.07.2021
1.
Der Verwaltung wird mit der Prüfung einer
Lärmschutzmaßnahme (ähnlich der Lärmschutzwand wie in Rödelsee) entlang der B8
auf der Gemarkung Repperndorf beauftragt, speziell im Bereich der bebauten
Bereiche. Das Straßenbauamt Würzburg ist als zuständige Behörde hier mit
einzubeziehen.