Betreff
Übernahme einer Ausfallbürgschaft für die Stiftung Kulturzentrum Fasching-Fastnacht-Karneval Kitzingen zur Absicherung eines Zuschusses aus dem Kulturfonds Bayern
Vorlage
180/2012
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

 

Mit Stadtratsbeschluss vom 26.04.2012 wurde der Übernahme einer Ausfallürgschaft für die Stiftung Kulturzentrum Fasching-Fastnacht-Karneval vorbehaltlich der rechtsaufsichtlichen Genehmigung zugestimmt.

 

Mit Schreiben vom 05.06.2012 teilte das Landratsamt Kitzingen mit, dass die Übernahme

der Bürgschaft keiner Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde bedarf, weil der Ver- pflichtungsumfang mit 354.000 € (in Aussicht gestellte Zuwendung aus dem Kulturfonds) den maßgebenden Höchstbetrag im Einzelfall von 500.000 € nicht übersteigt.

 

Dass die Bürgschaftssumme (354.000 € zuzüglich Zinsen und Kosten aller Art) nicht genau beziffert werden kann, war für die Notwendigkeit einer rechtsaufsichtlichen Genehmigung nicht relevant.

 

 

Der Beschluss vom 26.04.2012 auf Übernahme einer Ausfallbürgschaft auf die Dauer von 25 Jahren für alle Rückforderungsansprüche an den Hauptschuldner, die Stiftung Kulturzentrum Fasching-Fastnacht-Karneval in Höhe der im Rahmen der Förderung nach dem Kulturfonds Bayern an diesen gewährte Zuwendung und darüber hinaus für Zinsen und Kosten aller Art, welche dem Gläubiger aus dieser Forderung entstanden sind oder noch entstehen werden, wird ohne die Voraussetzung der rechtsaufsichtlichen Genehmigung bestätigt.