Betreff
Haushaltsüberschreitung;
HSt. 2901 6393 - Schülerbeförderung (nach dem Gesetz notwendig);
Kosten der Schülerbeförderung sofern n. d. Gesetz notwendig zuwendungsfähige Farten - freigestellter Linienverkehr
Vorlage
2022/001
Art
Sitzungsvorlage (Kenntnisnahme)

 

Stellungnahme der Schulverwaltung:

 

Im laufenden Jahr 2021 wurden mehr Kosten an Busunternehmen fällig, als geplant.

Da die Schülerbeförderung eine Pflichtaufgabe der Stadt Kitzingen ist, mussten dafür im November und Dezember insgesamt noch 57.031,00 € zur Verfügung gestellt werden.

Die Mehrausgaben entstanden dadurch, dass Corona-Entschädigungsleistungen gezahlt werden mussten und Schwimmunterricht nachgeholt wurde.

 

Der Corona-Krisenstab hat im Mai 2021 beschlossen, dass dem Busunternehmen in Anlehnung an die Empfehlung des Kultusministeriums 60% der Vergütung für die ausgefallenen Fahrten aufgrund von Corona erstattet wird.

 

Des Weiteren ist der Schwimmunterricht der Schulen aufgrund von Corona ausgefallen. Nachdem das Schwimmen wieder möglich war, wurde der fehlende Schwimmunterricht nachgeholt. Das fand am Nachmittag statt. Die Kinder wurden von Zuhause zurück in die Schule gefahren und von dort aus sind sie zum Schwimmbad gefahren. Diese zusätzlichen Schwimmfahrten sowie die Entschädigungsleistungen waren bei den Haushaltsplanungen für das Jahr 2021 nicht vorherzusehen und stellten zusätzliche Kosten dar. Die bereitgestellten Mittel reichten also bei weitem nicht mehr aus.

 

Da die vorliegenden Rechnungen noch in 2021 beglichen werden mussten, wurde die Genehmigung der Haushaltsüberschreitung am 20.12.2021 im Rahmen der Dringlichkeit gem. Art. 37 Abs. 3 Gemeindeordnung (GO) durch Oberbürgermeister Güntner erteilt.

 

Die Deckung erfolgte durch Ausgabeeinsparungen bei HSt. 4641 7183 – Tageseinrichtungen für Kinder, Zuweisungen für lfd. Zwecke an die übrigen Bereiche Strukturzulage, Bauunterhalt u. Defizitübernahme.

 

 

 

1.  Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

2.  Es wird davon Kenntnis genommen, dass für das Rechnungsjahr 2021 eine Haushaltsüberschreitung bei

 

HSt.

Bezeichnung

Haushaltsansatz

Überschreitungs-

betrag

VwHh:

2901 6393

 

 

 

 

Schülerbeförderung (nach dem Gesetz notwendig) – Kosten der Schülerbeförderung sofern n. d. Gesetz notwendig Zuwendungsfähige Fahrten – freigestellter Linienverkehr

bisher bereitgestellt

somit insgesamt:

 

 

190.000,00 €

 

 

 

 

34.108,00 €



22.923,00 €

57.031,00 €

 

 

genehmigt wurde.


Die Deckung erfolgte durch Ausgabeneinsparungen bei HSt. 4641 7183 – Tageseinrichtung für Kinder, Zuweisungen für lfd. Zwecke an die übrigen Bereiche Strukturzulage, Bauunterhalt u. Defizitübernahme.