Betreff
Haushaltsüberschreitung;
HSt. 9000 8100 - Steuern, allgemeine Zuweisungen und allgemeine Umlagen;
Gewerbesteuerumlage
Vorlage
2022/002
Art
Sitzungsvorlage (Kenntnisnahme)

 

Stellungnahme der Steuerverwaltung:

 

Gewerbesteuerumlage 2021

 

Maßgeblich für die Gewerbesteuerumlage ist das Gewerbesteueristaufkommen, welches zum 3. Quartal 2021 bereits 8.689.652 € betrug. Daraus errechnet sich eine Gewerbesteuerumlage von 844.827,28 €.

 

Berechnet wird die Abschlagszahlung für das 4. Quartal anhand der Gewerbesteuerumlage aus dem 3. Quartal 264.300 € x 110 % => 290.730 €.

 

Sollte die tatsächliche Gewerbesteuerumlage weniger sein, wird der zu viel entrichtete Betrag im Januar 2022 zurückerstattet werden, umgekehrt natürlich nachbezahlt. Im Januar 2021 wurden 45.351 € gutgeschrieben.

 

Die überraschend positive Entwicklung der Gewerbesteuer 2021 war aufgrund der Corona-Pandemie nicht vorhersehbar (Mehreinnahmen rund 1.500.000 €).

 

Um die Steuerbeteiligungsbeträge des 4. Quartals in 2021 verrechnen zu können, wurde die Genehmigung der Haushaltsüberschreitung am 16.12.2021 im Rahmen der Dringlichkeit gem. Art. 37 Abs. 3 Gemeindeordnung (GO) durch Oberbürgermeister Güntner erteilt.

 

Die Deckung erfolgte durch Mehreinnahmen bei HSt. 9000 0030 – Steuern, allgemeine Zuweisungen und allgemeine Umlagen, Gewerbesteuer.

 

1.  Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

2.  Es wird davon Kenntnis genommen, dass für das Rechnungsjahr 2021 eine Haushaltsüberschreitung bei

 

HSt.

Bezeichnung

Haushaltsansatz

Überschreitungs-

betrag

VwHh:

9000 8100

 

 

 

 

Steuern, allgemeine Zuweisung u. allgem. Umlagen, Gewerbesteuerumlage

 

 

 

925.000,00 €

 

 

 

 

165.206,00 €

 

 

 

 

 

genehmigt wurde.

 

Die Deckung erfolgte durch Mehreinnahmen bei HSt. 9000 0030 – Steuern, allgemeine Zuweisungen und allgemeine Umlagen, Gewerbesteuer.