hier: Neuerlass der Satzung zu Bürgerbegehren und Bürgerentscheid (BBS), Aufhebung der bisher gültigen Satzung
Die
bei der Stadt Kitzingen derzeit gültige „Satzung zu Bürgerbegehren und
Bürgerentscheid (BBS)“ vom 27.03.1998 ist überarbeitungsbedürftig.
Hintergrund
der erforderlichen Überarbeitung sind insbesondere gesetzliche Änderungen im
Bereich der Bayerischen Gemeindeordnung (GO). So ist zum Beispiel die
Feststellung der Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens gemäß Art. 18 a Abs. 8 GO
inzwischen innerhalb von einem Monat zu beschließen, wohin gegen die derzeit noch
gültige BBS hier auf zwei Monate abstellt. Zwar geht die gesetzliche Regelung
immer der Satzungsregelung vor, zur Klarstellung und zur Vermeidung
widersprüchlicher Regelungen sind die Regelungen in der neuen Satzung nun
jedoch den gesetzlichen Vorgaben anzupassen.
Darüber
hinaus erscheint es aus Sicht der Verwaltung aus Gründen einer effektiven
Wahrnehmung der Bürgerbeteiligungsrechte sinnvoll, die Versendung von
Briefabstimmungsunterlagen zur Ermöglichung der Stimmabgabe per Briefwahl von
Amts wegen - also für jeden Abstimmungsberechtigten - und nicht erst auf Antrag
der Abstimmenden zu veranlassen. Derzeit kann die Abstimmung per Briefwahl nur
auf entsprechenden Antrag erfolgen, was das Verfahren verkompliziert.
Die
Änderungen in der neuen Satzung sind farblich rot hinterlegt. Außerdem sind die
Änderungen der als Anlage 2 beigefügten Gegenüberstellung des bisher gültigen
und des neuen Satzungswortlauts zu entnehmen.
1.
Vom
Sachvortrag wird Kenntnis genommen.
2.
Der
Stadtrat erlässt die dieser Sitzungsvorlage als Anlage 1 beigefügte „Satzung zu
Bürgerbegehren und Bürgerentscheid (BBS)“.