Betreff
Feststellung der Jahresrechnung 2020 der Stadt Kitzingen und
der Stiftung für Alten- und Pflegehilfe sowie Entlastung der Verwaltung
Vorlage
2022/058
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

Die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2020 der Stadt Kitzingen und der Stiftung für Alten- und Pflegehilfe erfolgte durch das Rechnungsprüfungsamt mit Gutachten vom 15.12.2021.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat am 22.02.2022 nach Abschluss der Beratungen folgenden Beschluss gefasst:

 

  1. Das Gutachten des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung der Jahresrechnung 2020 der Großen Kreisstadt Kitzingen und der Stiftung für Alten- und Pflegehilfe wird zum Prüfbericht des Rechnungsprüfungsausschusses erklärt.

Hindernisse für die Feststellung der Jahresrechnung und Entlastung des Oberbürgermeisters liegen nicht vor.

 

  1. Dem Stadtrat wird folgende Beschlussfassung vorgeschlagen:

„Gemäß Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung wird die Jahresrechnung 2020 der Stadt Kitzingen und der Stiftung für Alten- und Pflegehilfe nach Durchführung der örtlichen Prüfung festgestellt und vorbehaltlich der Erledigung der offenen Textziffern die Entlastung erteilt.“

 

Die Erledigung der noch offenen Textziffern wird weiterhin überprüft und in das aktuelle Gutachten der Jahresrechnung übernommen. Der Rechnungsprüfungsausschuss wird über den aktuellen Sachstand informiert.

1.       Vom Sachvortrag Nr. 2022/058 wird Kenntnis genommen.

 

2.       Feststellung der Jahresrechnung 2020 (Abstimmung mit Oberbürgermeister)

 

Gemäß Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung wird die Jahresrechnung 2020 der Großen Kreisstadt und der Stiftung für Alten- und Pflegehilfe Kitzingen nach Durchführung der örtlichen Prüfung festgestellt.

 

3.       Entlastung der Verwaltung (Abstimmung mit Ausschluss Oberbürgermeister)

 

Gemäß Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung werden für die Jahresrechnung 2020 der Großen Kreisstadt Kitzingen und der Stiftung für Alten- und Pflegehilfe Kitzingen der Verwaltung die Entlastung erteilt.