Die Gemeinde Mainstockheim hat in öffentlicher Sitzung am 23.06.2022 die Aufstellung zur 4. Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB beschlossen. Dieser soll nun im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2BauGB durchgeführt werden.
Das Ziel der Gemeinde Mainstockheim ist es, eine
Teilfäche des Grundstücks Fl.Nr. 2140, welches über die Straße „An der
Ziegelhütte“ bereits erschlossen ist, in Fortführung der bestehenden Bebauung
am Ortsrand als Baufläche entwickeln. Auf einer Fläche von ca. 0,39 ha soll
deshalb eine gemischte Baufläche dargestellt werden.
Der Entwurf wurde innerhalb angemessener Frist in der Zeit vom 05.08.2022 bis einschließlich 07.09.2022 zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Da es nicht möglich war das gemäß Geschäftsordnung zuständige Organ in diesem Zeitraum zu beteiligen wurde eine Eilentscheidung der Bürgermeisterin getroffen (Anlage 1). Dabei wurde der Gemeinde Mainbernheim fristgerecht mitgeteilt, dass seitens der Stadt Kitzingen keine Einwände gegen die Planungen bestehen (Anlage 2).
Auswirkungen:
Auswirkungen auf die Stadt Kitzingen bestehen nicht.
Zuständigkeit
für die Entscheidung:
Die Zuständigkeit für diese Dringlichkeitsentscheidung ergibt sich aus Art. 37 Abs. 3 GO Bayern.
Die Entscheidung ist dem Bau- und Umweltausschuss zur der nächsten Sitzung Kenntnis zu geben.
1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.
2. Der Bau- und Umweltausschuss nimmt Kenntnis gem. § 37 GO über die Entscheidung der Bürgermeisterin, dass nachbarliche Belange der Stadt Kitzingen durch die Planungen nicht berührt oder negativ beeinträchtigt werden.