Betreff
Vollzug Baugesetzbuch (BauGB); Vorhabenbezogener Bebauungsplan "9. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Spitaläcker"; Stadt Ochsenfurt; Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB
Vorlage
2022/183
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

Ausgangslage:

Die Stadt Ochsenfurt hat in Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 12.03.2019 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Spitaläcker, 9. Änderung und Erweiterung“ gefasst. In der Sitzung am 08.02.2022 hat der Bau- und Umweltausschuss der Stadt Ochsenfurt den Vorentwurf des Bebauungsplanes mitgebilligt.

In der Sitzung am 13.09.2022 hat der Bau- und Umweltausschuss den Entwurf des Bebauungsplans gebilligt und die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 sowie der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

 

Ziele:

Die 9. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Spitaläcker soll der sinnvollen Erweiterung eines vorhandenen Gewerbestandortes unter Berücksichtigung der Belange von Natur und Landschaft und des Immissionsschutzes dienen.

Die Kneipp GmbH beabsichtigt in den nächsten Jahren am Standort Ochsenfurt Hohestadt zu wachsen und weitere Funktionen in Ochsenfurt zu bündeln. Da sich Teile der großflächigen Erweiterung auch auf Grundstücke mit existierendem Bebauungsplan erstreckt, soll für die heterogene Flächenkonstellation ein einheitliches Bild sowie eine zeitgemäße Planungsgrundlage geschaffen werden.

 

Lage und Geltungsbereich:

Der Bebauungsplan „Spitaläcker, 9. Änderung und Erweiterung“ umfasst eine Fläche von ca. 6,80 ha und wird gem. § 8 BauNVO als Gewerbegebiet festgesetzt. Der Geltungsbereich setzt sich aus den Flurstücken 384/1, 410, 410/2, 410/4, 413/6, Gem. Hohestadt, zusammen.

Das Plangebiet befindet sich zwischen der nördlich verlaufenden Rudolf-Diesel-Straße und Johannes-Gutenberg-Straße. Südlich sowie westlich und östlich verlaufen Feldwege bzw. Wegeparzellen. Hinter dem östlichen Feldweg erstreckt sich ein kleineres Waldstück.

Das Gelände wird derzeit bereits gewerblich genutzt.

 

Beteiligung:

Im Rahmen der erfolgten frühzeitigen Beteiligung wurde die Stadt Kitzingen bereits von der Stadt Ochsenfurt beteiligt. Dabei wurde der Stadt Ochsenfurt der Beschluss des Bau- und Umweltausschusses vom 17.03.2022 mitgeteilt, dass nachbarliche Belange der Stadt Kitzingen durch die Planungen nicht berührt oder negativ beeinträchtigt werden.

Die nun stattfindende öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs erfolgt in der Zeit vom 23.09.2022 bis 25.10.2022.

Die Stadt Kitzingen wurde mit Schreiben vom 19.09.2022 aufgefordert, Bedenken oder Anregungen bis zum 25.10.2022 abzugeben.

 

Innerhalb des Hauses wurden folgende Fachstellen um Stellungnahme gebeten:

SG 23 – Liegenschaftsverwaltung

SG 60 – Bauverwaltung

SG 61 – Stadtplanung

SG 63 – Tiefbauverwaltung

 

Ergebnis hierzu:

Seitens der beteiligten Fachstellen sind keine Bedenken oder Anregungen zur 9. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans genannt worden.

 

Fazit:

Seitens der Stadt Kitzingen bestehen keine Bedenken oder Anregungen zur 9. Änderung oder Erweiterung des Bebauungsplans.

Belange der Stadt Kitzingen werden nicht berührt oder negativ beeinträchtigt.

Die Verwaltung wird das Beschlussergebnis der Stadt Ochsenfurt mitteilen.

1.    Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.    Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, dass nachbarliche Belange der Stadt Kitzingen durch die Planungen nicht berührt oder negativ beeinträchtigt werden.

 

3.    Die Verwaltung wird beauftragt das Beschlussergebnis der Stadt Ochsenfurt mitzuteilen.