straßenrechtliche Teilentwidmung der Breslauer Straße;
Vorankündigung und Vollzug
Beim Neubau des
Areals Breslauer Straße Nrn. 2 – 32 (alt) und der sich anschließenden
Generalsanierung der Straße sind Anpassungen an die tatsächlichen örtlichen
Verhältnisse vorzunehmen.
Insbesondere wird an
der Südseite der Straße ein neuer Geh- und Radweg gebaut. Hierfür ist zu einem
späteren Zeitpunkt ein Widmungsverfahren einzuleiten. Die Teilfläche, die im
anliegenden Lageplan rot markiert ist, hat seine Verkehrsbedeutung verloren und
wird dem Wohnareal zugeschlagen.
Damit stehen keine
Gründe des öffentlichen Wohls gegen die Einziehung der Straße.
Die Absicht ist drei
Monate öffentlich bekannt zu geben (Art. 8 Abs. 2 BayStrWG).
Sofern in diesem
Zeitraum keine öffentlichen Einwendungen eingehen oder diese Einwendungen der
Einziehung nicht entgegenstehen, kann das eigentliche Einziehungsverfahren
durch öffentliche Bekanntmachung in die Wege geleitet werden.
Danach wird das
städtische Straßenbestandsverzeichnis berichtigt.
1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.
2. Für eine Teilfläche von ca. 151 qm
der Breslauer Straße Fl.Nr. 6333/58 ist das Einziehungsverfahren nach Art. 8
Abs. 1 und 2 BayStrWG einzuleiten.
Straßenname: Breslauer Straße,
Teilfläche zu ca. 151 qm
Anfangspunkt: westlich von Hausnummer
24
Endpunkt: östlich von Hausnummer 34
Länge: 0,059 km
Breite: ca. 1,70 m
3. Nach Veröffentlichung der Absicht der
Einziehung kann das Entwidmungsverfahren sofort eingeleitet werden, ohne dass
dadurch eine erneute Befassung im Bau- und Umweltausschuss notwendig wird.