Seitens eines Ehepaares aus dem Muldenweg, das täglich mehrmals über den Eselsberg in die Stadt fährt, wurde beantragt, im Bereich der Richard-Wagner-Straße bergwärts nach der Eisenbahnbrücke ein absolutes Parkverbot zu erlassen. Auch beim Einfahren in die Straße „Eselsberg“ aus Richtung Richard-Wagner-Straße sollte auf der rechten Fahrbahnseite ein absolutes Parkverbot angeordnet werden.
Begründet wird der Antrag mit der Feststellung, dass beim Vorbeifahren an den parkenden Fahrzeugen durch entgegenkommende Fahrzeuge sehr gefährliche Situationen entstehen. Diese gefährlichen Situationen können nur dadurch verhindert werden, dass an den genannten Stellen ein absolutes Parkverbot (Haltverbot) erlassen wird.
a) Der Anordnung eines „Haltverbot“ in der Richard-Wagner-Straße gegenüber den beiden
Anwesen Hausnr. 9 und Hausnr. 11 wird zugestimmt – nicht zugestimmt - .
b) Der Anordnung eines „Haltverbot“ in der Straße „Eselsberg“ im Bereich des Anwesens
Hausnr. 4 bzw. Richard-Wagner-Str. 13 wird zugestimmt – nicht zugestimmt - .