Vorhabenbezogener Bebauungsplan V.100 "Klosterforst" mit paralleler Änderung des Flächennutzungsplanes (35. Änderung); hier: Abwägung über die eingegangenen Stellungnahmen und Beschluss zur Auslegung der Entwürfe gem. § 3 Abs. 2 BauGB und Benachrichtigung der Träger öffentlicher Belange