TOP Ö 6: Bauleitplanung der Stadt Mainbernheim: 3. Änderung des Flächennutzungsplans
hier: Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden nach § 4 Abs, 2 BauGB

1.    Vom Sachvortrag Nr. 2016/104 wird Kenntnis genommen.

 

2.    Der Stadtrat beschließt, dass nachbarliche Belange der Stadt Kitzingen durch die Planungen nicht berührt oder negativ beeinträchtigt werden.

 

3.    Die Verwaltung wird beauftragt, das Beschlussergebnis an das Büro Wegner Stadtplanung stellvertretend für die Stadt Mainbernheim mitzuteilen.