TOP Ö 4.1: Entwicklungskonzeption Galgenwasen 13 - 37;
Sanierung der städtischen Wohngebäude;
Vergabe der Architektenleistungen nach Durchführung des VOF-Verfahrens

Nach kurzer Diskussion bezüglich des Sanierungsstandards stellt Oberbürgermeister Müller klar, dass die in Anlage 2 dargestellten Sanierungsziele noch nicht abschließend festgelegt sind und mit dem Architekten noch abgestimmt werden können.

Stadträtin Schmidt stellt auf Grund dessen den Antrag, die Anlage 2 aus der Beschlussfassung zu entfernen.

 

 

 

abgelehnt                   dafür 3  dagegen 25

 

Dem Antrag von Stadträtin Schmidt, den Beschluss ohne die Anlage 2 zu fassen, wird zugestimmt.

 

 

 


 

1.    Vom Sachvortrag Nr. 2016/169 wird Kenntnis genommen.

 

2.    Die Sanierung der Wohngebäude im Galgenwasen 13 – 37 wird entsprechend Anlage 2 vorgenommen.

 

3.    Das Ergebnis des VOF-Verfahrens vom 24.05.2016 wird bestätigt (Anlage 3). Das Büro bogevischs buero architekten & stadtplaner gmbh, Schulstraße 5 in München wird mit der Erstellung der Leistungsphasen 1 und 2 beauftragt.

 

4.    Der Auftrag für das Büro bogevischs buero architekten & stadtplaner gmbh bezieht sich auf den gesamten Bereich des Galgenwasen 13 - 37 (Anlage 4).