Oberbürgermeister Müller verweist kurz auf den Sachverhalt Nr. 2016/213.
Stadtrat Pauluhn geht im Folgenden ausführlich auf sehr viele Bereiche in der Machbarkeitsstudie ein, die noch nicht abschließend geklärt seien. Darüber hinaus gibt er eine Vielzahl von Punkten zu bedenken, die normalerweise in einem städtebaulichen Vertrag geregelt werden müssten (Erschließungspflicht, Kostenträgerschaft, Kanal, Räum- und Streupflicht, Abnutzung der bestehenden Erschließungsstraße). Darüber hinaus werden die Voraussetzungen nicht erfüllt, die bei einer Ausnahme vom Grundsatzbeschluss zur Bodenpolitik festgelegt wurden. Er stellt fest, dass sich zur letzten Beratung am 30.07.2015 keine Änderung ergeben habe und der Grundsatzbeschluss mit der pauschalen Ermächtigung für den Oberbürgermeister die Stadt nun schlechter stelle, als es der damalige Beschluss von 2015 getan hätte. Er weist darauf hin, dass der damalige Beschluss mit namentlicher Abstimmung erfolgte und beantragt dies auch für diese Beschlussfassung.
Oberrechtsrätin Schmöger stellt dar, dass bei der seinerzeitigen Beschlussfassung der Antrag des Vorhabenträgers zugrunde gelegt und zur Abstimmung gestellt wurde. Bei der gegenwärtigen Vorlage handelt es sich um eine planerische Grundsatzentscheidung des politischen Gremiums, wobei in der Folge im Bauleitplanverfahren die im Antrag benannten Punkte geprüft und bewertet und alle Problemlagen gelöst werden müssen. Sie stimmt zu, dass die von Stadtrat Pauluhn benannten Fragen allesamt geklärt werden und in einem städtebaulichen Vertrag Eingang finden müssten. Insbesondere die Frage nach der Erschließungspflicht, die wie bei den übrigen privaten Maßnahmen beim Investor liegen wird. Sie stellt dar, dass nach Prüfung der benannten Punkte, der Verwaltungs- und Bauausschuss einen Aufstellungsbeschluss zu fassen hat, um das Bauleitplanverfahren in Gang zu bringen. Der Auftrag im Beschluss stellt keine Generalermächtigung für den Oberbürgermeister dar.
Oberbürgermeister Müller bittet um Beschlussfassung, ob der Beschluss per namentliche Abstimmung erfolgen soll.
beschlossen dafür 19 dagegen 8
Mit dem Antrag auf namentliche Abstimmung besteht Einverständnis.
Nachdem der Antrag auf namentliche Abstimmung zugestimmt wurde, fragt Verwaltungsrat Hartner sämtliche Stadträte nach ihrem Abstimmungsverhalten, so dass Oberbürgermeister Müller letztlich folgendes Abstimmungsergebnis feststellt.
Oberbürgermeister Müller Ja
Stadtrat Bank Ja
Bürgermeister Güntner Ja
Stadtrat Dr. Küntzer Ja
Stadtrat Moser Ja
Stadtrat Rank Ja
Stadtrat Stiller Ja
Stadträtin Stocker Ja
Stadtrat Ferenczy Ja
Stadtrat Lorenz Ja
Stadtrat Marstaller Ja
Stadtrat May Ja
Stadtrat Müller Ja
Stadträtin Dr. Endres-Paul Nein
Stadträtin Glos Nein
2. Bürgermeister Heisel Nein
Stadträtin Kahnt Nein
Stadtrat Freitag Ja
Stadtrat Hermann Ja
Stadtrat Dr. Pfeiffle Ja
Stadtrat Christof Nein
Stadtrat Popp Nein
Stadtrat Steinruck Nein
Stadtrat Pauluhn Nein
Stadträtin Schmidt Nein
Stadträtin Tröge Nein
Stadtrat Böhm Ja