TOP Ö 6: "Am Wilhelmsbühl" Kitzingen

Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 10

Oberbürgermeister Müller verweist kurz auf den Sachverhalt Nr. 2016/213.

Stadtrat Pauluhn geht im Folgenden ausführlich auf sehr viele Bereiche in der Machbarkeitsstudie ein, die noch nicht abschließend geklärt seien. Darüber hinaus gibt er eine Vielzahl von Punkten zu bedenken, die normalerweise in einem städtebaulichen Vertrag geregelt werden müssten (Erschließungspflicht, Kostenträgerschaft, Kanal, Räum- und Streupflicht, Abnutzung der bestehenden Erschließungsstraße). Darüber hinaus werden die Voraussetzungen nicht erfüllt, die bei einer Ausnahme vom Grundsatzbeschluss zur Bodenpolitik festgelegt wurden. Er stellt fest, dass sich zur letzten Beratung am 30.07.2015 keine Änderung ergeben habe und der Grundsatzbeschluss mit der pauschalen Ermächtigung für den Oberbürgermeister die Stadt nun schlechter stelle, als es der damalige Beschluss von 2015 getan hätte. Er weist darauf hin, dass der damalige Beschluss mit namentlicher Abstimmung erfolgte und beantragt dies auch für diese Beschlussfassung.

 

Oberrechtsrätin Schmöger stellt dar, dass bei der seinerzeitigen Beschlussfassung der Antrag des Vorhabenträgers zugrunde gelegt und zur Abstimmung gestellt wurde. Bei der gegenwärtigen Vorlage handelt es sich um eine planerische Grundsatzentscheidung des politischen Gremiums, wobei in der Folge im Bauleitplanverfahren die im Antrag benannten Punkte geprüft und bewertet und alle Problemlagen gelöst werden müssen. Sie stimmt zu, dass die von Stadtrat Pauluhn benannten Fragen allesamt geklärt werden und in einem städtebaulichen Vertrag Eingang finden müssten. Insbesondere die Frage nach der Erschließungspflicht, die wie bei den übrigen privaten Maßnahmen beim Investor liegen wird. Sie stellt dar, dass nach Prüfung der benannten Punkte, der Verwaltungs- und Bauausschuss einen Aufstellungsbeschluss zu fassen hat, um das Bauleitplanverfahren in Gang zu bringen. Der Auftrag im Beschluss stellt keine Generalermächtigung für den Oberbürgermeister dar.

 

Oberbürgermeister Müller bittet um Beschlussfassung, ob der Beschluss per namentliche Abstimmung erfolgen soll.

 

beschlossen              dafür 19  dagegen 8

 

Mit dem Antrag auf namentliche Abstimmung besteht Einverständnis.

 

 

Nachdem der Antrag auf namentliche Abstimmung zugestimmt wurde, fragt Verwaltungsrat Hartner sämtliche Stadträte nach ihrem Abstimmungsverhalten, so dass Oberbürgermeister Müller letztlich folgendes Abstimmungsergebnis feststellt.

 

Oberbürgermeister Müller      Ja

 

Stadtrat Bank                          Ja

Bürgermeister Güntner           Ja

Stadtrat Dr. Küntzer                Ja

Stadtrat Moser                        Ja

Stadtrat Rank                          Ja

Stadtrat Stiller                         Ja

Stadträtin Stocker                   Ja

 

Stadtrat Ferenczy                   Ja

Stadtrat Lorenz                       Ja

Stadtrat Marstaller                  Ja

Stadtrat May                           Ja

Stadtrat Müller                        Ja

 

Stadträtin Dr. Endres-Paul      Nein

Stadträtin Glos                        Nein

2. Bürgermeister Heisel          Nein

Stadträtin Kahnt                      Nein

 

Stadtrat Freitag                       Ja

Stadtrat Hermann                   Ja

Stadtrat Dr. Pfeiffle                 Ja

 

Stadtrat Christof                      Nein

Stadtrat Popp                          Nein

Stadtrat Steinruck                   Nein

 

Stadtrat Pauluhn                     Nein

Stadträtin Schmidt                  Nein

Stadträtin Tröge                      Nein

 

Stadtrat Böhm             Ja

 

 


 

  1. Vom Sachvortrag Nr. 2016/213 wird Kenntnis genommen.

 

  1. Die Stadt Kitzingen erklärt sich grundsätzlich bereit für die in derzeitigem Außenbereich befindlichen Flächen eine bauliche Entwicklung durch einen privaten Dritten (entsprechend Anlage 1 der Sitzungsvorlage) zu ermöglichen.

 

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ein entsprechendes Bauleitplanverfahren einzuleiten, um Planungsrecht zu schaffen.