Jahresrechnung 2022 - Abschlussergebnisse Verwaltungs- und Vermögenshaushalt

Betreff
Jahresrechnung 2022 - Abschlussergebnisse Verwaltungs- und Vermögenshaushalt
Vorlage
2023/083
Art
Sitzungsvorlage (Kenntnisnahme)

Auf den in der Anlage beigefügten Rechenschaftsbericht 2022 wird verwiesen.

 

Gemäß Art. 102 Abs. 2 GO ist die Jahresrechnung innerhalb von 6 Monaten (30.06.) nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen und sodann dem Stadtrat vorzulegen.

 

Dies bedeutet zunächst nur die Kenntnisnahme des Abschlussergebnisses.

 

Nach Durchführung der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung und der Jahresabschlüsse und Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten stellt der Stadtrat bis spätestens 30.06.2024 die Jahresabschlüsse bzw. die Jahresrechnung in öffentlicher Sitzung fest und beschließt über die Entlastung.

1.         Vom Sachvortrag 2023/083 wird Kenntnis genommen.

 

2.         Von den Abschlussergebnissen des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts 2022 sowie des beiliegenden Rechenschaftsberichtes der Stadt Kitzingen wird gemäß Art. 102 Abs. 2 GO Kenntnis genommen.

 

2.1       Abschlussergebnisse

Solleinnahmen Verwaltungshaushalt                                     63.195.560,21 €

Solleinnahmen Vermögenshaushalt                                       17.603.086,77 €

                                                                                                      80.798.646,98 €

Sollausgaben Verwaltungshaushalt                                        63.195.560,21 €

Sollausgaben Vermögenshaushalt                                         17.603.086,77 €

                                                                                                      80.798.646,98 €

Fehlbetrag / Überschuss                                                                         0,00 €

 

2.2       Stand der Schulden

Schulden aus Krediten                                                            8.283.189,90 €

 

2.3       Stand der Rücklagen

Allgemeine Rücklage                                                              18.504.533,56 €

Sonderrücklage Abwasserbeseitigung

Abschreibungen                                                                      1.939.450,00 €

Sonderrücklage Abwasserbeseitigung

Gebührenausgleich                                                                    826.640,78 €