Photovoltaik auf städteigenen Liegenschaften

Betreff
Photovoltaik auf städteigenen Liegenschaften
Vorlage
2023/147
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

Hintergrund

Zu dem umfassenden Thema klimaneutrale Stadtverwaltung gibt es zwei ähnliche Anträge, die auf den Eigenbedarf der städtischen Liegenschaften im Bereich Strom abzielen. Durch neu zu errichtende Photovoltaikanlagen (eventuell mit Speichern zu versehen), sollen die städtischen Gebäude ihren zu verbrauchenden Strom möglichst selbst erzeugen. Die Verwaltung der Stadt Kitzingen hat die Dächer der Liegenschaften der Stadt Kitzingen im Hinblick auf die Montage von PV-Anlagen unter Berücksichtigung der neuesten technischen Entwicklungen überprüft.

Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Strombilanzkreismodell ist bisher nicht Teil der Bearbeitung gewesen. Aufgrund möglicher Wechselwirkungen bzw. Gegensätzen mit den ausgearbeiteten Priorisierungsstufen, sollte im Rahmen des Bau- und Umweltausschuss über eine Einbeziehung des Antrags in die Priorisierungskriterien diskutiert werden.

 

Vorgehensweise bei Erstellung der Tabelle

Die Ergebnisse wurden anhand verschiedenen Kriterien bewertet und priorisiert. Die Tabelle mit den dazugehörigen Kriterien und Kosten der möglichen PV-Anlagen befindet sich in der Anlage 1 und zählt die Liegenschaften der Stadt Kitzingen auf. Über das Onlinetool „Solardachkataster Landkreis Kitzingen“ wurde die technisch mögliche Sonneneinstrahlfläche pro Dach ermittelt, um einen Überblick über das maximale PV-Potenzial zu bekommen. Die bestehenden PV-Anlagen im Bestand sind grün hinterlegt. Bisher verfügt lediglich der Kindergarten Alemannenstraße über einen Speicher. Geplante PV-Anlagen sind blau gekennzeichnet. Soweit möglich wurden die Jahresstromverbräuche der Jahre 2021 und 2022 ermittelt und ein Mittelwert eingetragen. Die Verbrauchsdaten der Kindergärten liegen derzeit noch nicht vor, werden aber nachgeliefert.

Weiterhin sind Hindernisse für die Errichtung von PV-Anlagen in der Tabelle aufgeführt: u.a. wenn ein Abriss oder Neubau geplant ist, denkmalgeschützte Gebäude, Liegenschaften innerhalb der Gestaltungssatzung oder technische Gründe (mangelhafte Statik, zu wenig Fläche, zu niedriger Verbrauch) nicht mit PV-Anlagen auszustatten. Hierdurch ergibt sich die Spalte „PV-Anlagen nicht umsetzbar“, die die verschiedenen Ausschlusskriterien zusammenfasst.

 

Priorisierungsstufe 1

Aus den verbleibenden Gebäuden sind aufgrund des Tageslastgangs und des Gesamtverbrauchs vor allem die Kindergärten interessant. Diese werden demnach in die Priorisierungsstufe 1 eingruppiert. Eine Auslegung der Photovoltaikfläche mit Einbeziehung der Dachfläche, Orientierung, Gesamtverbrauch, Tages- und Nachtlastgängen, Spitzenlast und Winter/-bzw. Sommerverbrauch erfolgt nicht durch die Stadtverwaltung, sondern nach der Ausschreibung durch die TGA-Planer bzw. umsetzende Firma. Während dieser Auslegung werden auch die Möglichkeiten eines Speichers erörtert und die Größe anhand von Wirtschaftlichkeitsberechnungen ermittelt. Derzeit zielt die allgemeine Planung auf eine ca. 70%-Deckung des Eigenstrombedarfs durch die eigene PV-Anlage ab. Die Kosten in Höhe von 50.000 Euro der PV-Anlage bei den Kindergärten sind eine Schätzung anhand der bisherig geplanten und beauftragten PV-Anlagen in diesem Größenbereich. Je nach Auslegung der Anlage und des Speichers kann dieser Wert auch sinken. Diese Gebäude sollten noch im Jahr 2024 mit einer PV-Anlage ausgestattet werden.

 

Die Gebäude der Kindergärten sind städtisch, der Betrieb wird stets ausgeschrieben und an Dritte gegeben. Im Rahmen einer Defizitvereinbarung trägt die Stadt einen Anteil der Kosten. Die Errichtung von PV-Anlagen und damit die Reduzierung der verbrauchten Strommenge bzw. deren Kosten kommt zunächst dem Betreiber zu Gute.

 

Priorisierungsstufe 2

Die Feuerwehrhäuser sind aufgrund der großen Dachflächen in Priorisierungsstufe 2 eingeteilt. Inwiefern dort die Errichtung von PV-Anlagen mit Batterie zur Eigenstromversorgung oder eine Eigenstromversorgung mit deutlich erhöhtem Anteil der Einspeisung energetisch sinnig und vor allem wirtschaftlich sinnvoll ist, wird von Gebäude zu Gebäude beurteilt. Auch hierbei werden die vorher genannten Parameter (Tag- und Nachtlastgänge, Gesamtverbrauch usw.) erst bei der Auslegung berücksichtigt. Gleiches gilt für die Kosten. Für die Gebäude „Etwashausen, Platz mit Umkleidegebäude“, „Alter Friedhof“ und „Veranstaltungshalle in Sickershausen“ müssen im Detail die Statik und die Verschattung geprüft werden. Die Veranstaltungshalle in Sickershausen könnte sich bspw. gut als Standort für ein Solarthermie Nahwärmenetz eignen. Alle diese Gebäude sind aufgrund des niedrigen Jahresstrombedarfs in Priorisierungsstufe 2 eingeteilt.

 

Priorisierungsstufe 3

In Priorisierungsstufe 3 sind vor allem Wohngebäude zu finden, bei welchen die Statik in allen Fällen genau untersucht werden muss. Inwiefern die Stadt (bzw. die Bau Gmbh) als Vermieter mit dem für die Mieter zur Verfügung stellenden Stroms umgehen möchte, ist fraglich. Aufgrund möglicher Rechts- und Gesetzesänderungen sind diese Gebäude in der Priorisierungsstufe 3.

 

Weiteres Vorgehen

Der Gesamtenergiebedarf der Stadt aufgeteilt nach Strom, Gas, Benzin und nach Gebäuden, Straßenbeleuchtung usw. ist Bestandteil der Treibhausgasbilanz des Klimaschutzkonzeptes, welches im Dezember vorliegen soll. In dem zugehörigen Maßnahmenkatalog wird in größerem Umfang auf die klimaneutrale Stadtverwaltung eingegangen, welche eine der drei größten Maßnahmen im gesamten Klimaschutzkonzept sein wird. In diesem Zusammenhang werden auch Daten, wie der bisherig erzeugte PV-Strom auf den Liegenschaften zur Eigennutzung bzw. zur Einspeisung verwendet wird, veröffentlicht. Ebenso wird auf Möglichkeiten zur Senkung der kommunalen Wärme-, Strom- und Treibstoffbedarfe eingegangen.

 

 

 

 

1.    Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.    Der vorgeschlagenen Priorisierung der Stadtverwaltung wird gefolgt. Die Photovoltaikanlagen werden zur Deckung des Eigenbedarfs ausgelegt und bei Bedarf mit Batteriespeichern ausgestattet. Auf eine Erweiterungsmöglichkeit der Photovoltaikanlagen in der Zukunft wird geachtet.

 

3.    Die notwendigen Mittel in Höhe von 200.000 Euro werden im Haushalt 2024 bereitgestellt.

 

4.    Über die möglichen PV-Anlagen in den Priorisierungsstufen 2 und 3 wird gesondert informiert, wenn die technischen Details der Auslegung bekannt sind.