Stellungnahme ZGM:
Die Umstellung der
elektronischen Schließanlage gemäß Stadtratsbeschluss vom 28.04.2020 ist nahezu
fertig gestellt. Von den Gebäuden, welche im Sachvortrag genannt wurden, sind
nur noch der Luitpoldbau und das Rathaus mit einer entsprechenden Schließanlage
zu versehen. Die Umrüstung des Luitpoldbaus wurde aufgrund der brandschutztechnischen
Ertüchtigung auf 2024 verschoben. Bei der Schließanlage für das Rathaus wurde
die Fertigstellung der Sanierungsarbeiten abgewartet. Nachdem diese nun erfolgt
ist, wurde ein Aufmaß für die elektronische Schließanlage durchgeführt.
Aufgrund
der Erweiterung des Rathauses (Kaiserstraße 17) kommt es hier zu einem Mehraufwand
von ca. 12.000 €. Die Sporthalle im Deusterpark (21.181,64 €) sowie
die öffentlichen WC-Anlagen (7.531,75 €) wurden ergänzend zum
Stadtratsbeschluss umgerüstet. Die Sporthalle im Deusterpark befand sich zum
damaligen Zeitpunkt im Neubau. Hier ein anders Schließsystem zu verbauen wäre
organisatorisch sowie wirtschaftlich nicht sinnvoll gewesen. Die Schließanlage
der öffentlichen WC-Anlagen wurden aufgrund einer Wirtschaftlichkeitsberechnung
vorgezogen.
Des
Weiteren kam es bei einigen Gebäuden zu kleineren Auftragsmehrungen sowie zu
Mehrungen
bei der Infrastruktur.
Daher werden nun in Summe für die elektronische Schließanlage im Rathaus nun noch rund 46.340 € benötigt. Die benötigten Mittel können durch Minderausgaben bei der HSt. 7691 9610 (Öffentliche Gemeinschaftseinrichtungen, Festhalle Sickershausen) i.H.v. 30.000 € und bei HSt. 8801 9450 (Bebauter Grundbesitz - Wohngrundstücke (Verwaltung BauGmbH), Wiederherstellung der Vermietbarkeit) i.H.v. 16.340 € gedeckt werden.
1. Vom Sachvortrag 2023/200 wird Kenntnis genommen.
2. Die Haushaltsüberschreitung für das Haushaltsjahr 2023 bei
HSt. |
Bezeichnung |
Ansatz |
Überschreitung |
VmHh 0600 9631 |
Verwaltungsgebäude - Rathaus u. Stadtbauamt, Umstellung auf elektronische Schließsysteme Bisher bereitgestellt: Gesamt: |
0 € HR: 33.078 € |
46.340 € 12.451
€ 58.791 € |
wird genehmigt.
Die Deckung erfolgt durch Minderausgaben bei HSt. 7691 9610 (Öffentliche Gemeinschaftseinrichtungen, Festhalle Sickershausen) i.H.v. 30.000 € und bei HSt. 8801 9450 (Bebauter Grundbesitz - Wohngrundstücke (Verwaltung BauGmbH), Wiederherstellung der Vermietbarkeit) i.H.v. 16.340 €.