Der Gemeinderat der Gemeinde
Biebelried hat in der Sitzung am 07.12.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes
„Mehrgenerationenwohnanlage“ im Regelverfahren gem. EAG-Bau und die 12.
Änderung des Flächennutzungsplanes für diesen Bereich beschlossen. Der
Vorentwurf wurde am 01.08.2023 gebilligt und die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit gem. § 3 Abs.1 BauGB und Träger öffentlicher Belange gem. 4 Abs.
1 BauGB erfolgt vom 18.09.2023 bis 20.10.2023.
Im Bereich der geplanten Änderung des
Flächennutzungsplanes beabsichtigt die Gemeinde Biebelried in Zusammenarbeit
mit einem Investor ein Mischgebiet (MI) gemäß § 6 BauNVO zu errichten. Hierzu
ist die Umwidmung von Flächen, die derzeit als „allgemeines Wohngebiet“ gemäß §
4 BauNVO“ dargestellt sind, erforderlich. Die erforderliche Änderung der
baulichen Nutzung erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB.
Ziele:
Ziel der
Bebauungsplanaufstellung ist es, ein Areal für eine Mehrgenerationenwohnanlage
bereitzustellen zu können. Neben Wohngebäuden für jüngere und ältere Menschen
sollten auch ambulante Pflegeeinrichtungen sowie teilstationäre und stationäre
Pflegebereiche angeordnet werden. Weiterhin sollen auch Einrichtungen zur Versorgung
mit den Dingen des täglichen Bedarfs zulässig sein.
Lage und Geltungsbereich:
Der Bebauungsplan „Mehrgenerationenwohnanlage“
umfasst eine Fläche von ca. 2,64 ha und wird nach § 6 BauNVO als Mischgebiet festgesetzt.
Der festgesetzte Geltungsbereich umfasst die
Flurstücke mit den Fl.Nrn. 9063/1, 9060/1 (Teilbereich), 9060/5, 9060/6,
9060/7, 270 (Teilbereich) und 270/2 (Teilbereich) der Gemarkung Biebelried.
Der Geltungsbereich des vorgesehenen Bebauungsplanes
„Mehrgenerationenwohnanlage“ liegt unmittelbar an der Ortsdurchfahrtsstraße
„Würzburger Straße“ und in unmittelbarer Nähe der Bundesstraße B 8. Im Westen
grenzen bestehende allgemeine Wohngebiete, im Norden und Osten
landwirtschaftliche Flächen an den Geltungsbereich an. Im Süden grenzt der
Geltungsbereich an die Ortsdurchfahrtsstraße „Würzburger Straße“.
Die öffentliche Auslegung des
Bebauungsplanentwurfs und Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt in der Zeit
vom 18.09.2023 bis 20.10.2023.
Die Stadt Kitzingen wurde mit
Schreiben vom 15.09.2023 aufgefordert, Bedenken oder Anregungen bis zum 20.10.2023
abzugeben.
Innerhalb des Hauses wurden folgende
Fachstellen um Stellungnahme gebeten:
SG 23 – Liegenschaftsverwaltung
SG 60 – Bauverwaltung
SG 61 – Stadtplanung
SG 63 – Tiefbauverwaltung
Ergebnis hierzu:
Seitens der beteiligten Fachstellen
sind keine Bedenken oder Anregungen zum Aufstellungsbeschluss des
Bebauungsplans und der 12. Änderung des Flächennutzungsplans genannt worden.
Fazit:
Seitens der Stadt Kitzingen bestehen
keine Bedenken oder Anregungen zur Aufstellung des Bebauungsplans und der 12.
Änderung des Flächennutzungsplans.
Belange der Stadt Kitzingen werden
nicht berührt oder negativ beeinträchtigt.
Die Verwaltung wird das Beschlussergebnis der Gemeinde Biebelried mitteilen.
1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.
2. Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, dass nachbarliche Belange der Stadt Kitzingen durch die Planungen nicht berührt oder negativ beeinträchtigt werden.
3. Die Verwaltung wird beauftragt das Beschlussergebnis der Gemeinde Biebelried mitzuteilen.