Schrannenstraße 57 – Erweiterung Alte Synagoge

Betreff
Schrannenstraße 57 – Erweiterung Alte Synagoge
hier: Planungsleistungen
Vorlage
2023/227
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

 

1.    Ausgangslage

 

Im Sommer 2021 wurde das ehemalige Synagogendienerhaus Schrannenstraße 57 von der Stadt Kitzingen gekauft. Die Kaufabsicht war, dass das ehemalige Synagogendienerhaus eine gemeinsame Nutzung mit der benachbarten Alten Synagoge und dem Förderverein ehemalige Synagoge Kitzingen übernimmt.

 

Unter Beteiligung verschiedener Fachplaner wurde eine Machbarkeitsstudie mit dem Titel „Chancen und Möglichkeiten“ erstellt. Es wurden zwischenzeitlich neuzeitliche Bekleidungen und Schadstoffe entfernt. Damit konnten erforderliche Befunduntersuchungen durchgeführt werden.

 

Das ursprüngliche Gebäude stammt aus dem 18. Jahrhundert (etwa 1715) und steht unter Denkmalschutz. Bei dem Kernbau handelte es sich um ein einfaches Wohnhaus, das auf der Mainseite wohl auf Resten der ehemaligen Stadtbefestigung errichtet wurde. Das Erdgeschoss bestand ursprünglich aus einer großen Halle, die die gesamte Grundfläche des Gebäudes einnahm. Im Obergeschoss wurden einige Veränderungen vorgenommen, die ursprüngliche Raumaufteilung lässt sich jedoch noch gut nachvollziehen.

 

Mit dem Neubau der benachbarten Synagoge ab 1881 wurde auch die Immobilie Schrannenstraße 57 von der jüdischen Gemeinde erworben und war für den Synagogendiener als Arbeitsplatz bzw. Wohnhaus vorgesehen.

 

 

2.    Eckpunkte der Machbarkeitsstudie

 

Das ehemalige Synagogendienerhaus Schrannenstraße 57 soll in Abstimmung mit der Stadt Kitzingen und dem Förderverein ehemalige Synagoge Kitzingen eine gemeinsame Nutzung mit der benachbarten Alten Synagoge übernehmen.

 

Neben einem Ort der Dokumentation jüdischer Ortsgeschichte, Verwaltungsräumen des Fördervereins, Büro der Hausmeister sind öffentliche WC-Anlagen zur Mainseite denkbar.

 

Für die Studie wurde das Architekturbüro GKT Architekten aus Würzburg beauftragt. In den Bereichen Schadstoffe, Befunde, Tragwerk und Holzzustand wurden Erkenntnisse von weiteren Beteiligten in die Studie eingearbeitet.

 

Chancen und Möglichkeiten

 

Im Erdgeschoss wird die ursprüngliche Raumaufteilung und Baulinie wiederhergestellt. Es werden Ausstellungsflächen über die jüdische Ortsgeschichte und das jüdische Leben in Kitzingen erstellt. Das Nutzen von Synergien mit dem Bauwerk Alte Synagoge wie WC-Anlagen, Haustechnik und Zugangsmöglichkeiten sind hier vorteilhaft. Die Rundfenster in der Synagogenfassade und der ehemalige Zugang zur Synagoge werden freigelegt.

 

Im Obergeschoss werden Büroeinheiten mit einem kleinen WC und einer Teeküche für das Personal erstellt.

 

Im Dachgeschoss werden Lagerflächen und die Haustechnik (abseits des Hochwasser) platziert.

 

Im Untergeschoss wird ein öffentliches WC zur Mainseite und Spielplatz erstellt. Eine Freianlagengestaltung des Vorplatzes, sowie auf der Mainseite mit barrierefreiem Zugang zu den öffentlichen WCs wird umgesetzt.  

 

 

3.    Kostenprognose

 

Es werden Haushaltsmittel i. H. v. 1,770 Mio. € für die Umsetzung der Maßnahmen aus der Machbarkeitsstudie benötigt. Städtebaufördermittel sind möglich und werden beantragt.

 

 

4.    Finanzierung

 

Die Haushaltsmittel für die Planungsleistungen (entsprechend Punkt 4 Beschlussentwurf) werden im Haushalt auf der Haushaltsstelle 1.8802.9451 zur Verfügung gestellt.

 

 

5.    Aussicht

 

Nach dem VgV-Verfahren werden die Leistungsphasen 1 und 2 von den Fachplanern bearbeitet. Die Ergebnisse werden im Herbst 2024 dem Stadtrat vorgestellt.

1.    Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.    Die Immobilie Wohnhaus Schrannenstraße 57 in 97318 Kitzingen wird entsprechend der Machbarkeitsstudie (Anlage 1) planerisch mit musealer- und Büronutzung weiter vorbereitet.

 

3.    Die Verwaltung wird beauftragt, ein VgV-Verfahren für die Beauftragung der Planungsleistungen in die Wege zu leiten. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, die erforderlichen Planungsleistungen (Leistungsphasen 1 und 2) zu beauftragen.

 

4.    Die erforderlichen Haushaltsmittel für die Weiterplanung i. H. v. 70.000,- € werden in die Finanzplanung 2024 eingestellt.