Neubau einer Unterstellhalle für die Freiwillige Feuerwehr Stadt Kitzingen

Betreff
Neubau einer Unterstellhalle für die Freiwillige Feuerwehr Stadt Kitzingen
hier: Beschluss der Maßnahme
Vorlage
2023/250
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

 

Das Feuerwehrgerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr Stadt Kitzingen wurde im Jahr 1997 in Dienst genommen. Im Gerätehaus sind neben 13 Stellplätzen für Einsatzfahrzeuge, eine Atemschutzwerkstatt, eine Funkwerkstatt und eine Handwerkswerkstatt genauso untergebracht wie verschiedenste Lagerräume für Ausrüstungsgegenstände und –materialien.

 

Im Rahmen der zahlreichen Veränderungen der letzten ca. 25 Jahre wurden inzwischen alle räumlichen Lager- bzw. Unterbringungsmöglichkeiten ausgenutzt. Besonders im Bereich der Fahrzeughalle werden Stellplätze teilweise gleichzeitig durch zwei Fahrzeuge oder Anhänger genutzt. Zwischen den Fahrzeugen müssen zum Teil Rollcontainer mit neu hinzugekommenen Ausrüstungsgegenständen, bzw. Aufbauten für Übungen (z. B. Gefahrstoffeinsätze) gelagert werden, da keine anderen Möglichkeiten mehr vorhanden sind. Diese Art der Stellplatznutzung und auch die Lagerung zwischen den einzelnen Stellplätzen widerspricht den Unfallverhütungsvorschriften, da hierdurch nicht unerhebliche Gefahren für die Gesundheit der ehrenamtlichen Feuerwehrleute und Mitarbeiter der Feuerwehr entstehen können (Stolperfallen, Quetschungen durch Engstellen etc.).

 

Im Hinblick auf die bereits jetzt vorhandene räumliche Beengtheit und der zu erwartenden weiteren Entwicklungen soll auf dem Grundstück des jetzigen Feuerwehrgerätehauses, zwischen dem Schlauchturm und dem Abgang in Richtung Unterer Mainkai, eine Unterstellhalle, ohne Heizungsanbindung, errichtet werden. In dieser Halle sollen u. a. Anhänger, Aggregate, Material für Hochwassermaßnahmen, Übungsausrüstung etc. gelagert werden, welche keine dauerhafte Versorgung mit Strom oder eine gewisse Wärme benötigen.

 

Die Größe der Unterstellhalle wird zum einen durch die räumlichen Gegebenheiten und zum anderen durch die zu beachtende Stützpfeilerkonstruktion der Tiefgarage vorgegeben, da aus statischen Gründen ebenfalls auf diesen Stützen aufgebaut werden muss. Die Errichtung soll als Stahlkonstruktion erfolgen. Auf dem Dach ist, nach jetzigen Vorstellungen, eine extensive Begrünung vorgesehen.

 

Die Kosten für eine derartige Unterstellhalle werden auf ca. 140.000,00 EUR geschätzt.

 

 

1.    Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.    Es besteht Einverständnis, dass auf dem Grundstück des Anwesens Landwehrstraße 21 (Fl. Nr. 886 der Gemarkung Kitzingen) eine Unterstellhalle für die Freiwillige Feuerwehr Stadt Kitzingen errichtet wird.