1. Ausgangslage
Für
eine Erweiterung der Evangelischen Kindertageseinrichtung St. Michael in
Etwashausen wurde das Grundstück in unmittelbarer Nachbarschaft durch einen
Beschluss (2021/041) in der Sitzung des Stadtrates am 01.02.2021 erworben.
Die Kindertageseinrichtung
soll um 2 Kindergartengruppen, 2 Kinderkrippen-gruppen und 1 Hortgruppe
erweitert werden. Somit sind in Zukunft insgesamt 9 Gruppen (5 Kindergarten + 3
Kinderkrippen + 1 Hortgruppe) plus Personal auf dem Gelände in der Gartenstraße
untergebracht. Weiterhin wird die Kindertages-einrichtung um eine vollwertige
Küche mit Speiseraum vergrößert.
Für die Architektenleistungen
wurde ein VgV-Verfahren eingeleitet. Im Juli 2021 wurde die EU-Bekanntmachung für das
Verfahren im Internet veröffentlicht. Im September 2021 fand die Vorauswahl der
Bewerber statt und im Oktober 2021 wurden die Bieterpräsentationen der
jeweiligen Architekturbüros durchgeführt. Mit einem Beschluss (2021/252) in der
Sitzung des Stadtrates am 18.11.2021 wurde das Architekturbüro Jäcklein aus
Volkach mit den Architektenleistungen beauftragt.
In
einer Sitzung des Stadtrates am 27.04.2023 wurde die Vorplanung präsentiert und
vom Gremium bestätigt (2023/092).
2. Bestandsgebäude
Das zweigeschossige, nicht
unterkellerte Bestandsgebäude wurde 1997 als Massivbau mit einem Holz-Walmdach
erstellt. Im Zuge der Baumaßnahme 2009 wurde an der Nordseite für die
Errichtung einer Kinderkrippe mit 14 Plätzen angebaut, sowie ein Umbau für die
Mittagsbetreuung durchgeführt und ein Carport mit Schuppen für eine
witterungssichere Unterbringung der Kinderfahrzeuge errichtet.
3.
Erschließung
Die verkehrsmäßige Erschließung
der Kindertageseinrichtung erfolgt -wie bisher- über die Gartenstraße. Eine
zusätzliche Erschließung über die Farbmühle ist vorgesehen. Um die
Befahrbarkeit für Lieferverkehr, Müllabfuhr und Feuerwehr zu ermöglichen, wurde
die Straße “An der Farbmühle“ in Teilen verbreitert und der Wendehammer
entsprechend vergrößert. Die Planung und Ausführung der Maßnahme erfolgte über
das Sachgebiet 63.
4. Bearbeitung und Beschreibung der Entwurfsplanung
(Leistungsphase 3 + 4)
Im Nordosten wird ein
Erweiterungsbau an den bestehenden Baukörper angeschlossen. Aufgrund der
höheren Einstellung der Hochwasserthematik ist ein Verbindungsbau mit Rampe
notwendig. In beiden Erdgeschossen sind die Kinderkrippengruppen, Küche,
Speiseraum und die Verwaltungsräume untergebracht. In den Obergeschossen
befinden sich die Kindergartengruppen und die Hortgruppe. Im Bestandsgebäude
ist eine größere Neuordnung der Treppenanlage, Garderobe und Sanitärbereiche
notwendig.
Das Erdgeschoss des Neubaus wird
als Massivbau geplant (Stahlbetondecken, -Stützen, Mauerwerk) und das
Obergeschoss wird in Holzbauweise realisiert. Die Gebäudehülle erhält eine
hinterlüftete Außendämmung. In den Gruppenräumen werden
Schallabsorptionsflächen vorgesehen, um die erforderliche Nachhallzeit zu
erreichen. Die Beheizung der Kindertageseinrichtung erfolgt künftig über eine
Luft-Wasser-Wärmepumpe und erfüllt somit die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes
(GEG). Auf dem Dach des Erweiterungsbaus wird eine PV-Anlage installiert, die
entsprechend dem Bedarf des Gebäudes dimensioniert wird. Um das Thema der
Nachhaltigkeit abzurunden, erfolgt der Einbau einer Zisterne auf dem
Baugrundstück. Bei den Außenanlagen werden zum Teil bestehende Spielgeräte
ausgetauscht und ergänzt, die befestigten Flächen und die Bepflanzung im
Wesentlichen gehalten.
5. Kostenberechnung
Architekturbüro
Die Kostenberechnung des
Erweiterungsbaus und den notwendigen Umbauarbeiten im Bestand liegt bei
insgesamt 12.991.727,44 €.
KG 100 |
0,00 € |
KG 200 |
107.500,00 € |
KG 300 |
5.951.074,30 € |
KG 400 |
2.495.737,45 € |
KG 500 |
1.383.632,86 € |
KG 600 |
372.950,18 € |
KG 700 |
2.680.832,65 € |
Summe |
12.991.727,44 € |
6. Haushaltsstelle
Die Gesamtkosten i. H. v. 13,2
Mio. € werden auf der Haushaltsstelle 1.4649.9450 bereitgestellt.
Anmerkung: 200.000 € sind als
Planungskosten bereits vertraglich gebunden.-
7. Fördersituation
Bei der Regierung von Unterfranken
wird ein Förderantrag nach Art. 10 BayFAG gestellt. Der derzeitige Fördersatz
bei der BayFAG-Förderung liegt bei 60 % der förderfähigen Kosten. Die
Finanzverwaltung stellt die Förderanträge bei den jeweiligen Fachstellen.
8. Weiteres
Vorgehen
Der
Bauantrag wird eingereicht und der Förderantrag wird an die Regierung von
Unterfranken geschickt.
Im II. Quartal 2024 werden voraussichtlich die Bauarbeiten starten und es wird von einer Bauzeit von 2 Jahren ausgegangen.
1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis
genommen.
2.
Das
Projekt „Erweiterung Kindertageseinrichtung Etwashausen“ wird entsprechend der
vorliegenden Entwurfsplanung baulich umgesetzt (siehe Anlagen 1 - 6).
3.
Der Oberbürgermeister wird ermächtigt,
die weiteren Leistungsphasen 5 - 9 an die Architekten und Fachplaner zu
beauftragen.
4. Die hierfür notwendigen Haushaltsmittel i. H. v. 13,2 Mio. € werden auf der Haushaltsstelle 1.4649.9450 bereitgestellt.