Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“; Kommunales Förderprogramm der Stadt Kitzingen; Zuschussantrag auf Förderung von Instandsetzungsmaßnahmen am Anwesen Obere Bachgasse 22, 97318 Kitzingen

Betreff
Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“;
Kommunales Förderprogramm der Stadt Kitzingen;
Zuschussantrag auf Förderung von Instandsetzungsmaßnahmen am Anwesen Obere Bachgasse 22, 97318 Kitzingen
Vorlage
2023/277
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

Die Zuständigkeit für die Entscheidungen über die Gewährung von Zuschüssen in vorliegender Höhe liegt gemäß Geschäftsordnung beim Haupt-, Finanz- und Kulturausschuss (bis zu 50.000 € im Einzelfall). Da die Prüfung des Verwendungsnachweises nun abgeschlossen werden konnte und die nächste Ausschusssitzung 2024 stattfindet, erfolgt die Beschlussvorlage ersatzweise an den Stadtrat.

Nach einer positiven Beschlussfassung kann der Zuschuss unmittelbar ausgezahlt werden.

 

Für das Anwesen Obere Bachgasse 22, 97318 Kitzingen, wurde für Instandsetzungsarbeiten ein Zuschussantrag im Rahmen des Kommunalen Förderprogramms der Stadt Kitzingen gestellt.

 

Gemäß Stadtratsbeschluss vom 25.07.2019 beträgt die Förderung 30 % der zuwendungsfähigen Kosten, höchsten jedoch 15.000 €.

 

Der Verwendungsnachweis wurde durch das Stadtbauamt fachtechnisch geprüft.

 

Es ergibt sich folgende Zuschusshöhe:

 

Durch das Stadtbauamt geprüfte Bausumme:                                              84.536,99 €

davon zuwendungsfähige Kosten                                                                  75.540,57 €

Zuschusshöhe (30 %)                                                                                     22.662,17 €

Maximaler Zuschuss                                                                                    15.000,00 €

 

 

 

1.    Vom Sachvortrag 2023/277 wird Kenntnis genommen.

 

2.    Für Instandsetzungsmaßnahmen am Anwesen Obere Bachgasse 22, 97318 Kitzingen, wird ein Zuschuss in Höhe von 15.000 € aus dem Kommunalen Förderprogramm der Stadt Kitzingen gewährt.