Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 19.06.2023

Betreff
Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 19.06.2023
Streuobst für Alle - Übernahme der Koordinierungsaufgaben
Vorlage
2024/006
Aktenzeichen
SG 63_jp
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

Siehe Antrag der Stadtratsfraktion BÜNDNIS90 DIE GRÜNEN vom 19.06.2023 gem. Anlage

 

Antrag:

 

Die Verwaltung übernimmt im Programm „Streuobst für Alle“ die Koordinierungsaufgaben, die Abwicklung der Förderungsmodalitäten und die Verteilung der Bäume an Interessenten.

 

Die Stadtverwaltung soll eine Koordinierungsfunktion wahrnehmen:

· Presseaufruf zur Interessenbekundung für Privatpersonen

· Erfassung der Personen- und Standortangaben für die Antragsliste

· Beantragung der Förderung

· Bestellung der Bäume (Begrenzung der Kosten/Baum auf die Förderhöhe)

· Bezug, Lagerung und Verteilung der Bäume an die Interessenten

· Abrechnung der Förderung (Zahlungsantrag)

 

 

Begründung und Zielsetzung

Das Programm „Streuobst für Alle“ soll die Anpflanzung von 1 Mio. zusätzlichen Obstbäumen zum derzeitigen Bestand im Rahmen des sog. „Streuobstpaktes“ unterstützen. Das Amt für ländliche Entwicklung fördert die Beschaffung von Streuobstbäumen mit bis zu 45 Euro pro Baum u.a. für Kommunen, welche die Bäume unentgeltlich an Privatpersonen weitergeben können. Eine Förderung direkt für Privatpersonen ist nicht möglich. Die Mindest- bzw. Maximalzahl an Streuobstbäumen pro Förderantrag beträgt 10 bzw. 100 Bäume. Gefördert wird die Beschaffung von Kernobst (Apfel und Birne) und Steinobst (Pflaume und Kirsche). Weitere förderfähige Arten sind beispielsweise Walnuss, Quitte, Maulbeere, Esskastanie und Wildobstarten, Vogelkirsche, Holz-Apfel, Wild-Birne, Eberesche, Speierling und Elsbeere. Da eine Förderung für Privatpersonen direkt nicht möglich ist, bietet es sich an, dies über die Stadt Kitzingen durchzuführen. Innerhalb der Stadtverwaltung liegen in der Stadtgärtnerei große Erfahrungen bei Beschaffung und Zwischenlagerung von Bäumen vor, die hier genutzt werden können.

 

Weiter wird seitens der Antragssteller angeführt, dass dadurch unseren Bürgerinnen und Bürgern der Zugang zu kostenlosen Bäumen ermöglicht werden könnte, zumal es in der Stadt Kitzingen -  wie auch in der Stadtratssitzung am 25.05.23 von einigen Mitgliedern des Gremiums angesprochen - gefühlt immer weniger Bäume gibt.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Die Stadt Kitzingen steht einer Stärkung und dem Erhalt eines wertvollen Lebensraums durch Streuobstwiesen positiv gegenüber. Aber auch insgesamt unternimmt die Stadt viel, um den Baumbestand innerhalb des Stadtgebietes zu erhöhen und zu erhalten. Dies spiegelt sich nicht nur bei den anstehenden Baumaßnahmen Breslauer Straße (ca. 25 zus. Bäume), den Amalienweg (ca. 7 zus. Bäume) oder dem Parkplatz Am Bleichwasen (ca. 95 zus. Bäume) wieder sondern auch bei den laufenden Planungen für die Neugestaltungen vom Umfeld Bahnhof, der Kaiserstraße und Königsplatz sowie dem Umfeld am Staatsarchiv. Darüber hinaus wurden die in den letzten drei Jahren bis Frühjahr 2023 gefällten 45 Bäume wie folgt seitens der Stadtgärtnerei ohne Personalmehrung ersetzt:

 

o   Herbst/ Winter 20/21      =>       93

o   Herbst/ Winter 21/22      =>     168

o   Herbst/ Winter 22/23      =>     106

o   Herbst/ Winter 24           =>     noch nicht abgeschlossen

 

Das Förderprogramm „Streuobst für alle“ wird über die Ämter für Ländliche Entwicklung abgewickelt. Die Anträge dazu können dort digital gestellt werden. Antragsberechtigt sind Vereine, Kommunen und Verbände. Sie können die geförderten Streuobstbäume dann auch zur Pflanzung an Privatpersonen und Landwirte kostenlos weitergeben. Die Kommunen sind seitens des Ministeriums aufgerufen, auch die Schulen mit einzubeziehen. „Vor allem unsere Kinder sollen frühzeitig lernen, wie wertvoll Streuobst ist“.

 

Projektbeschreibung des ALE

Auf geht’s – Streuobst für alle! (bayern.de)

 

Online- Antragsunterlagen des Ministeriums

Streuobst für alle! Förderung von Streuobst-Baumpflanzungen - Antrag auf Förderung (Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken) - BayernPortal

 

Aus Sicht der Verwaltung sind folgende Punkte bei der Beurteilung des Antrages zu beachten:

-       Unverhältnismäßig hoher Verwaltungsaufwand für Antragsstellung und Abrechnung sowie für Koordinierung, Angebotseinholung, Bestellung, Ausgabe bei einem max. Zuschuss von 4.500,- € (100 Bäume mit je 45,- €)

-       Personalaufwand bei der Kontrolle ob die Bäume ordnungsgemäß gepflanzt und gewässert werden und dies über einen Zeitraum von 12 Jahren

-       Wer übernimmt die Verantwortung, wenn ein Baum nicht anwächst oder innerhalb der kommenden Jahren „verkümmert“?

-       Personalaufwand Koordinierung von Sammelbestellungen unterschiedlicher Baumsorten und taggenaue Ausgabe (Hinweis: sofern die Pflanzen nicht eingeschlagen werden, müssten die gelieferten mind. 1,40 m bis 1,80 m hohen Bäume innerhalb weniger Tage gepflanzt werden)

-       Personalaufwand bei der Erstellung und Überwachung der Rechnungen, wenn die einzelnen Bäume Brutto mehr als 45,- €/ Stk. kosten (Hinweis: Baumpreise sind oft tagesaktuell, so dass den Interessenten u.U. im Vorfeld kein genauer Preis genannt werden kann, zumal die Preise je Baum in der geforderten Qualität i.d.R. derzeit über Brutto 45,- €/Stk. liegen)

-       Eigenanteil der Stadt für die gem. Antragsteller vorgeschlagenen „Goodies“ beträgt mind. 10,-€/Baum ohne eigene Personalkosten (z.B. Beschaffung und Ausgabe)

 

Stellungnahme Umweltbeirat:

 

In der Umweltbeiratssitzung vom 06.10.2023 wurde der Antrag diskutiert mit dem Ergebnis, dass folgender Kompromissvorschlag formuliert und von allen Anwesenden positiv unterstützt wurde:

 

 

Die Verwaltung der Stadt Kitzingen schreibt die in Kitzingen tätigen „Kleingartenvereine“, Ortsverschönerungsvereine, Siedlervereinigung usw. an und weißt auf das Programm Streuobst für Alle hin, in diesem Schreiben werden die Vereine dazu eingeladen, für den jeweiligen Verein bis zu 10 Obstbäume in Auftrag zu geben, die Gesamtanzahl für die Vereine soll bei 100 gedeckelt sein. die Stadtverwaltung würde den Förderantrag insgesamt stellen, die Bäume werden von der Stadt nochmalig mit 20 € bezuschusst (also maximal 2000€) der jeweilige Verein übernimmt die alleinige Hege und Pflege der Bäume. Es erfolgt die direkte Aushändigung der Bäume an die jeweiligen Vereine ohne Zwischenlagerung in der Stadtgärtnerei.

 

Anmerkung der Verwaltung:

Es ist nicht möglich, dass die Verwaltung die Anträge für die einzelnen Vereine und Organisationen in deren Namen erstellt. Seitens der Verwaltung könnte jedoch bei Bedarf eine Unterstützung bei dem verhältnismäßig unkomplizierten online- Antrag als auch bei der Förderabrechnung erfolgen. Dabei ist jedoch darauf zu achten, dass zur Förderung jeweils zwischen 10 und 100 Bäume gepflanzt werden müssen. Dementsprechend würde auch die Abrechnung direkt über die Vereine laufen.

 

Weiterhin könnte seitens der Stadtgärtnerei eine einmalige unverbindliche Beratung bei der Standortwahl und Sortenauswahl erfolgen.

 

1.    Die Verwaltung übernimmt im Programm „Streuobst für Alle“ die Koordinierungsaufgaben, die Abwicklung der Förderungsmodalitäten und die Verteilung der Bäume an Interessenten.

 

 

Alternativ auf Basis Vorschlag Umweltbeirat

 

a.    Die Verwaltung der Stadt Kitzingen schreibt die in Kitzingen tätigen Kleingartenvereine, Ortsverschönerungsvereine, Siedlervereinigung usw. an und weist auf das Programm „Streuobst für Alle“ hin. In diesem Schreiben werden die Vereine und Verbände dazu eingeladen, für den jeweiligen Verein mindestens 10 Obstbäume gem. der Sortenliste zum Förderprogramm in Auftrag zu geben. Die Gesamtanzahl für die Vereine und Verbände wird jeweils bei 100 gedeckelt.

b.    Die Stadtverwaltung würde bei Bedarf bei der Erstellung der Förderanträge unterstützen.

c.     Die Bäume werden von der Stadt nochmalig mit 20,- €/Stk. (Brutto) bezuschusst (also maximal zus. 2.000,- € je Verein oder Verband). Der jeweilige Verein/ Verband übernimmt eigenverantwortlich die alleinige Hege und Pflege der Bäume.

d.    Es erfolgt die direkte Aushändigung und Abrechnung der Bäume an die jeweiligen Vereine ohne Zwischenlagerung in der Stadtgärtnerei.

e.    Die notwendigen Haushaltsmittel werden für den HH 2024 bereitgestellt