Neugestaltung Umfeld Bahnhof mit ZOB und Fahrradgarage in Kitzingen

Betreff
Neugestaltung Umfeld Bahnhof mit ZOB und Fahrradgarage in Kitzingen
Planungsstand (Kenntnisnahme)
Vorlage
2024/007
Aktenzeichen
jp SGL 63
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

1.   Ausgangslage

 

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 16.12.2021 die bis dahin ausgearbeiteten Planungen zum Bahnhofsumfeld mit dem Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB) bestätigt. Gleichzeitig hat der Stadtrat am 16.12.2021 entsprechende Entscheidungen zum Parkdeck im nördlichen Bereich, zu den Kleingärten und zur Ausfahrt auf die Innere Sulzfelder Straße getroffen.

 

Nach der Vergabe der Planungsleistungen für die Freianlagen / Verkehrsanlagen / Gebäude (ZOB) und der dazu vorgestellten Vorplanungen (siehe u. a. Lageplan gem. Anlage 1) gem. Stadtratssitzung vom 22.06.2023 (siehe u.a. Beschlussbuchauszug gem. Anlage 2) wurden die Planungen auch unter Berücksichtigung der Hinweise und Anregungen aus dem Stadtrat zwischenzeitlich detaillierter in enger Abstimmung mit der Stadt weiter ausgearbeitet.

 

Wesentliche Grundlagen sind darüber hinaus:

-       Vorgaben der potentiellen Fördermittelgeber (ÖPNV- Förderung, Städtebauförderung, GVFG/ FAG-Förderung)

-       Anregungen des ÖPNV-Trägers (Landratsamt)

-       Schleppkurven für Gelenkbusse

-       Stärkung des Fahrradverkehrs

-       Relativ beengte Grundstücksverhältnisse

-       Städteplanerische Ziele, insbesondere höherer Grünanteil

-       Änderung B-Plan

-       Mögliche Erweiterungsmöglichkeiten sowohl für Busse als auch Parkplätze

-       Tragwerksplanung

-       Baugrundgutachten einschl. Altlasten und Kampfmittel

 

 

 

2.   Weiteres Vorgehen

 

Nach der Kenntnisnahme durch den Stadtrat werden Anregungen und Anmerkungen geprüft und ggf. in Abstimmung mit den Fördermittelgebern eingearbeitet. Die Förderanträge sollen zur Jahresmitte eingereicht werden. Ziel ist es bei entsprechender Bereitstellung der Haushaltsmittel mit den Bauleistungen Anfang 2025 zu beginnen und die Baumaßnahmen Ende 2026 zu beenden. Voraussetzungen dafür sind jedoch ein Satzungsbeschluss für die überarbeitete B-Planänderung (Ziel II/2024) und die Klärung der Finanzierung (Förderung).

 

1.   Vom Sachvortrag einschl. der Präsentation des Büros arc grün I landschaftsarchitekten.stadtplaner wird Kenntnis genommen.