Auf den Antrag der Bayernpartei Kitzingen vom 22.01.2023 sowie
der Beschlussfassung in der Stadtratssitzung vom 04.05.2023 (Vorlagen-Nr.
2023/087) wird verwiesen. Die Verwaltung wurde beauftragt zu prüfen, ob es eine
geeignete städtische Fläche für die Errichtung einer möglichen Tiny-House
Ansiedlung gibt.
Auch eine nochmalige Überprüfung der stadteigenen Flächen in
Kitzingen hat zum Ergebnis, dass keine für Tiny-Häuser geeigneten Grundstücke
vorhanden sind. Für die Bebauung einer Fläche mit einem Tiny-House ist eine
Baugenehmigung erforderlich, genauso wie für ein Wohnhaus in herkömmlicher
Bauweise. Hinzu kommt, dass eine problemlose Zufahrt für Schwerlastverkehr
(Transporter, Kran) möglich sein muss. Tiny-Häuser sind auch dafür gedacht,
dass eine örtliche Flexibilität möglich ist. Im Ergebnis darf ein Umzug mit
einem Tiny-House keine größeren Verkehrsprobleme verursachen.
Im Stadtgebiet Kitzingens gibt es eine Vielzahl von Baulücken in
Privateigentum, möglicherweise ist die ein oder andere Fläche als Stellfläche für
ein Tiny-House geeignet.
Soll eine ganze Tiny-House Siedlung entstehen, ist die
Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Hier kann insbesondere das
Bedürfnis einer problemlosen Zufahrt mit Schwerlastverkehr berücksichtigt werden.
Auch ist die Nähe der Innenstadt wünschenswert. Eine geeignete Fläche steht der
Stadt derzeit nicht zur Verfügung.
Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.