Mit
Beschluss des Stadtrates vom 18.11.2021 wurde die Verwaltung beauftragt, die
bestehende Satzung über die Verleihung des Ehrenbürgerrechts sowie anderer
Auszeichnungen durch die Stadt Kitzingen vom 02.03.1970 i.d.F. der 5. Satzung
zur Änderung der Verleihsatzung vom 21.11.2002 (beigefügt als Anlage 2) zu ändern und zu
modernisieren.
Hintergrund
war u.a. die in der bisherigen Satzung nicht eindeutige Regelung zur Einordnung
der Bürgermedaille in Bronze, Silber und Gold. Wunsch des Gremiums war es,
diese Klassifizierungen und aus der Mode gekommene Ehrengaben abzuschaffen und
durch zeitgemäßere Formen der Ehrung zu ersetzen.
Die
neue Satzung ist mit dem Ehrenamtsbeirat abgestimmt.
Die
Änderungen zur bisher gültigen Satzung sind in der Anlage 1 rot markiert.
Im
Wesentlichen handelt es sich um folgende Änderungen:
·
Entsprechend
dem aktuellen Wortlaut des Art. 16 GO wird das Ehrenbürgerrecht durchgängig in
Ehrenbürgerwürde umbenannt. Außerdem wird zur Klarstellung die gesetzliche
Regelung Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GO aufgenommen, dass der Beschluss über den
Widerruf der Ehrenbürgerwürde nur mit einer Zweidrittelmehrheit gefasst werden
kann.
·
Die
Bürgermedaille wird durch den Ehrenpreis ersetzt. Dieser wird in Form einer
Glastrophäe mit gravierter/integrierter Abbildung des ältesten Stadtsiegels
verliehen und ist mit 500 € dotiert.
·
Die
Ehrungen durch Überreichung eines Wappentellers, eines Zinnkruges, eines
Zinnrömers und eines Zinnbechers fallen weg.
·
Sprachliche
und redaktionelle Anpassungen
Anlagen:
Anlage 1 - Satzung neu Stand 06.03.2024
Anlage 2 - bestehende Satzung Ehrenbürgerrecht Stand 27.11.2002
1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.
2. Die Stadt Kitzingen erlässt die dieser
Sitzungsvorlage als Anlage 1 beigefügte
Satzung über die Verleihung der Ehrenbürgerwürde sowie anderer Auszeichnungen
durch die Stadt Kitzingen (Verleihsatzung).